Als Tipp für Rucksack hätt ich noch - einen mit brustgurt vorn damit die Träger nicht rutschen.
Als Patschen haben wir lederpatscherl. Die kann er super aus und anziehen und verliert sie nicht dauernd.
Und wie die andern schon meinten alles beschriften
@tormenta der arzt kann ja nur über die pflegebedürftigkeit eine Bestätigung ausstellen. Wer aber zur Pflege daheim bleibt ist nicht in seinem ermessen.
@karinw genau. Wenn kein anderer fürs Kind sorgen kann ... aber ich frag mich immer wie man sowas nachweisen kann/soll.
Meine Mama ist zb in Pension. Da dürfte mein mann ja nie in pflegeurlaub gehen ... aber halt alles auslegungssache.
Also ich kann euch sagen was laut Gesetz ist - laut Gesetz steht einem kein pflegeurlaub für die geburt zu wenn die Frau im spital ist da sie dort versorgt wird. Auch das neugeborene wird dort versorgt.
Ausnahme ist eben wenn ein zweites Kind daheim ist und dieses betreut werden muss.
Es gibt grundsätzlich eine Woche. Eine weitere gibt es nur für Kinder unter 12.
@dorli es hängt tatsächlich alles vom Zeitpunkt des schwanger werden ab.
Variante1: dein neuer mutterschutz beginnt noch während ekbg Bezug - 125% Wochengeld vom ekbg
Variante2: du wirst noch während Bezug des ekbg schwanger. Das Kind kommt aber im bezugsfreien Zeitraum der karenz. Tagsatz für das Wochengeld von 26.15
Variante3: du wirst nach dem Bezug schwanger, bist aber noch in Karenz. Der neue Mutterschutz beginnt vor dem 2. Geburtstag - kein Wochengeld aber ekbg wie vorher und dafür ab Geburt und für 12 Monate.
Variante4: ähnlich wie Variante 3 nur der neue Mutterschutz beginnt nach dem 2. Geburtstag von Kind1 und du bist trotzdem daheim - kein Anspruch auf wochengeld und kein Anspruch auf ekbg.
Für alle Fälle muss das ursprüngliche Dienstverhältnis noch aufrecht sein (also nicht gekündigt)
Die Höhe des erneuten ekbg hängt von deinem neuerlichen Wochengeld ab.
@hibby Werden Zeiten der Kindererziehung angerechnet?
Ab der Geburt eines Kindes erwerben Sie für bis zu 48 Monate Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung. Für jedes dieser Monate werden Ihnen 1,78 % von 1.452,33 Euro (12 x 1.694,39) Euro (Wert für 2015) am Pensionskonto gutgeschrieben. Dadurch erwerben Sie pro Jahr Kindererziehung einen Pensionsanspruch von monatlich ca. 25 Euro.
Den Wert für 2016 konnte ich jetzt noch nicht finden ...