@Nicole_ warst du ab 1.1. Im krankenstand? Oder noch arbeiten? Hast du Bezug von der gkk gehabt im krankenstand (also kein volles Entgelt mehr vom arbeitgeber)? Dann bist du sowieso pflichtveranlagt und musst ihn machen.
@ifmamkl89 Urlaub darf während der karenz nicht verfallen. Also auf jeden Fall mit Chef oder personalbüro klären ob der Mutterschutz als urlaubsanspruch mitberechnet wurde oder nicht! Und notfalls vorrechnen lassen :-)
@sternchen04 wenn du von einer karenz in die nächste kommst (also innerhalb der 2 jahre) bleibt der Kündigungsschutz aufrecht.
Melden musst du die schwangerschaft - wie immer - sobald du es weißt.
@valerie spätestens 5 Monate nach geburt solltest beim eakbg wieder schwanger sein damit die 25% Regel gilt ... das sollt sich mit dem neuen muschu Beginn zum ersten Geburtstag ausgehen.
@delali das hängt mal davon ab welches kbg Modell du hast !?
Bei einem der pauschalmodelle gibt's für das neue wochengeld einen tagsatz von 26.15 Euro wobei hier egal ist welches Modell man hat.
Hast du das eakbg dann gibt's vom kbg +25% aber nur wenn der neue Mutterschutz Beginn noch im bezug vom kbg ist, sonst gibt es auch "nur" 26.15 als tagsatz.
Hat man keinen Wochengeld Anspruch kann man kbg ab Geburt beziehen.
Vorsicht - ab dem Jahr 2017 soll es eine Neuregelung des kbg geben. Der Gesetzesentwurf ist durch.
@_Kathrin_ hhmm da kannst du nicht viel machen außer selbst noch bei deinem Arbeitgeber nachfragen was da los is und on sie schon eine korrekte Meldung gemacht haben.
@supernicky Der Kinderfreibetrag vermindert das steuerpflichtige Einkommen und wirkt sich daher nur in Höhe des jeweiligen Steuersatzes aus. Das ist keine netto Auszahlung.
Wenn du also zb gar kein steuerpflichtiges Einkommen im letzten Jahr hattest dann ist es besser wenns der mann Rein nimmt.
@hibby diese 4 Wochen sind maximal. Das heißt ein kürzerer Zeitraum ist problemlos möglich.
Im öffentlichen Dienst besteht die pflichtversicherung weiter.
Bezüglich vorrückung bzw Auswirkung auf die Pension wäre es am besten mal im büro nachzufragen. Aber da es sich nur um wenige Wochen handelt wird sich das wohl nicht auswirken ...
@xjulia hab nur gute Erfahrung Mit der easy Bank bis jetzt! Bin auch schon seit 11 Jahren Kunde dort ;-)
Normales Konto, Sparkonto, Kreditkarte, auch mal ein kleiner Kredit für den Umzug damals ... War alles nie ein Problem.
@Christina91 ja dann scheint es zu stimmen :-) es gibt immer mindestens 16 Wochen lang Wochengeld ... Also deine ursprüngliche berechnete Zeit für den Mutterschutz!