Wichtig zu wissen ist,dass man die ca.6 Monate eakbg oder eakbg+gehalt (wenn Mann in Karenz ist) zusammenbekommen muss. Haben wir nämlich nicht gewusst und wäre schon fast zum Problem geworden. Ich war nämlich die 2 Monate im unbezahlten Urlaub, als mein Mann in Karenz war.
Man muss vor der Bildungskarenz 182 Tage gearbeitet haben oder durchgehend das eakbg bekommen (wies beim pauschalen ist,weiß ich nicht). Also wenn du jetzt im ersten Jahr das eakbg beziehst,ist es sicher kein Problem.
Man muss 6 Monate (182 Tage) kranken und pensionsversicherungspflichtig arbeiten um erneut Anspruch auf das eakbg zu haben. Berechnet wird es dann vom Gehalt der letzten 3 Monate.
Ich glaube,dass man zwischen eakbg und Pauschalvariante nicht wechseln kann. Bzw.wenn sich die eakbg Variante ausgezahlt hätte,hätte die TE ohnehin diese Variante.
Du kannst bei der Pauschalvariante die Bezugsdauer verkürzen,dann hast du monatlich mehr,die Summe bleibt allerdings gleich.
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