Leider ist es so, dass fast alle Frauen zumindest 1 Fg in ihrem Leben haben. Meist bemerkt man es nicht, da sich das ganz am Anfang ereignet. Und wenn du erst eine Wo drüber bist, und dann eine Fg hattest, kann dir diese Ss weder ein Urintest noch ein Arzt bestätigen. Das einzige was möglich wäre, wäre ein Bluttest. Den müsstest du aber kurz vor bzw kurz nach dem Abgang machen. Und selbst da ist es schwierig. Der HCG Wert fängt da ja erst langsam an zu steigen. Du wirst es also leider nie genau wissen, ob du schwanger warst, oder nicht. Ich hatte 2 sehr früher Fg, eine davon auch in der 5. Ssw und ich weiß das nur, weil ich eine ICSI hatte und danach mehrere Test hintereinander gemacht habe. Der Arzt konnte die Fg dann bei der Kontrolle auch schon nicht mehr feststellen mittels Blutbild. Und falls du mal wieder? schwanger bist, lass dich aber auch nicht von einer Blutung abschrecken. Ich hatte bei meiner Mini 2x im 1. Trimester so starke Blutungen, das es nach Fg aussah und ich ins Spital bin. Und beide Male hat die Blutung einfach aufgehört und der Maus gings gut. Selbst einen schlimmen Infekt meinerseits hat sie ohne irgendwas überstanden. Babys sind ganz oft sehr robust.
Also ich konnte meine Beine noch bewegen. Bin aber nicht mehr groß spazieren gegangen. Das Klo hab ich mir erspart...sie haben mir immer Mal wieder die Blase mittels Katheter entleert....spürt man aber gar nichts.
Kann er nicht. Kannst du über die Arbeiterkammer einklagen. Ruf so schnell wie möglich an und lass dir nen Termin geben. Einspruch und so muss da relativ fix passieren. Ich war in einer ähnlichen Situation. Ich wurde gekündigt 45 min nach dem ich meine Fg bekanntgegeben hab. Es hat dann vir Gericht geendet weil er sogar behauotet hat, dass gar keine Ss bestand obwohl ich ein Schreiben vom Arzt hatte 😂.
@weihnachtswunder der Hustensaft legt sich einfach über die entzündeten Stellen, genauso wie es Honig tut. Dadurch entfällt der Hustenreiz. Insofern ist es wertlos Kinder od auch Erwachsene in dem Fall mit Medizin zu versorgen. Freun tut sich darüber nur die Pharmaindustrie.
Also zur Info, da ich in der Lohnverrechnung gearbeitet hab. Man hat die Anzahl der Wochenstunden als Pflegefreistellung. Sind diese Stunden (denn es wird nach Std nicht nach Tagen gerechnet) aufgebraucht und ist das Kind unter 13, dann bekommt man nochmal die Wochenstunden als Pflegefreistellung dazu. Sind alle Pflegefreistellungsstunden aufgebraucht (unabhängig vom Alter), kann man seinen Urlaub hierfür nehmen. Den muss der Chef erlauben. Man muss aber sagen, dass es wg der Krankheit des Kindes ist. Ist der Urlaub aufgebraucht, kann man, auch das muss der Chef erlauben, in unbezahlten Urlaub gehen. Aber bitte vorsicht...für unbezahlten Urlaub bekommt ihr kein Geld, müsst dafür aber trotzdem Steuern zahlen.
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