schreibst dass du nach mehrmaligen telefonischen Nachfragen deine ANV noch nicht bearbeitet wurde und du sie schon am xyz abgegeben hast. Du alle Unterlagen hättest falls sie benötigt werden, aber die keiner entgegennehmen möchte.
du weißt, dass in den ersten Monaten immer viel zu tun ist und hast Verständnis aber eben nicht ewig. denn bei einer Rückzahlung wird ja auch eine zahlfrist verlangt.
@laroma ich würd anrufen... weil wenn er zur Überprüfung kommt und du es nachreichen musst, dann dauerts ewig und man muss sich ggf rechtfertigen. man verkürzt auch die Bearbeitungszeit
grundsätzlich sieht's so aus:
alles was bei beantragt wird, wird geprüft. und je nach Auswirkung muss man Unterlagen bringen oder nicht.
jede Änderung kann geprüft werden (und wird v.a. wenn sich dadurch mehr oder weniger Rückzahlung rauskommt)
dann gibt es noch das zufallsprinzip
und eine wiederkehrende Liste.
zusammengefasst kann man folgendes sagen (lässt sich aber nicht zu 100% anwenden, da der Faktor Person, Computer und eben auch das was man einträgt zusammen kommen)
man kommt im Schnitt egal wie viel man bekommt und wenn's nur 5€ sind alle 2-5 jahre mind 1x zur Prüfung. ist bekommt man das aber gar nicht mit, weil es sich nicht auswirkt.
was zu beachten ist bei so "hab ich nicht gewusst" Sachen ist, dass das Finanzamt, wenn Grund zu Annahme besteht, dass das falsch erklärt wurde, vergangene Jahre in der Regel bis 5 (in gewissen Fällen sogar 10-15 jahre meist bei betrieben ) zurückgreifen kann... und dann Prost Mahlzeit bei der Rückzahlung...
ich würde nicht riskieren...
jeder Arbeiter kann sich bei der am Hilfe beim SteuerSteuerausgleich holen.
jeder der Zeit hat und alles richtig machen will, kann sich gern persönlich am Finanzamt nachfragen.
und viele Gemeinden bieten sich Tage an an denen jemand von Finanzamt Auskunft gibt. meist so November - März
Voraussetzung:
Mind 7 Monate Familienbeihilfebezug
Mehr als 6 monate gemeinsamer haushalt
Du darfst nicht mehr als 6000 verdienen
Dann steht deinem mann /Lebenspartner der Alleinverdiener zu.
@noebis2 so wie @Sunsel sagt, jedoch gibt's Beschränkungen...
Lt gängiger judikatur sollte es ein 2. Bildungsweg, also Berufsfremd zu dem sein was du jetzt machst. (Das ist aber leider sehr bearbeiter abhängig), in den Großstädten wird weniger in der ländlichen Gegenden vermehrt drauf geachtet.