"Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. In diesen sechs Monaten darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeit, etc.) bezogen werden."
Warst du vor dem 01.03.2016 bei einem anderen Dienstgeber beschäftigt oder Teilzeit, so denke ich ist es kein Problem das du das eaKBG beantragen kannst. Diese 6 Monate musst du nicht bei dem gleichen Arbeitgeber gewesen sein.
Frag aber sicherheitshalber bei der GKK oder der AK nach, die können dir da bestimmt weiterhelfen.