Angie_1984

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  • Habe gekündigt wegen eines neuen Jobs und bin jetzt nach Ablauf der Kündigungsfrist schwanger

    Arbeitslosengeldberechnung hängt vom Datum des Antrags ab. In deinem Fall würde wohl das Jahr 2015 herangezogen werden. Das Vorjahr nur dann, wenn man in der zweiten Jahreshälfte den Antrag stellt.
    Die Kündigung bei der Zahnärztin wird gültig sein, allein schon deshalb, weil sie ja innerhalb der Probezeit war. Da braucht sie keinen Grund angeben. Aber ansonsten würde auch da gelten, dass du nur wegen deiner SS nicht gekündigt werden dürftest.
    Ich glaub für die Anfechtung der Kündigung aus dem alten DV bist du meines Wissens nach zu spät dran.
    Aber geh bitte unbedingt zur AK!!! Die beraten dich super über all die Möglichkeiten die du jetzt hast. Alles Gute!!
    nadjast
  • Mit 2. Baby schwanger - nur kurz Arbeiten zwischen Karenz Nr. 1 & 2

    @_Kathrin_ Ich bin auch bei meinem Mann angestellt und habe damals erfahren, dass man u.a. auch aufpassen muss, dass der Verdienst angemessen sein muss; dass also kein Vorteil durch die Ehe entstehen darf. Und generell muss man bei einer "richtigen" Anstellung auch aufpassen, dass es nicht zu kompliziert wird, weil ja auch Verpflichtungen für deinen Mann als Arbeitgeber entstehen... diese kann man aber ein wenig umgehen, wenn er dich zB als freie Dienstnehmerin anstellt, oder überhaupt auf selbstständiger Basis. Müsst ihr euch alles gut durchdenken und überlegen. Bei weiteren Fragen kannst mir gern eine PN schicken ;)
    _Kathrin_
  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #32

    @minimi Ich befinde mich gerade in so einer Situation und ich werde bis zum MuSchu behalten. Der Betriebsrat hat mir gesagt, dass das auf voll viele Dinge ankommt und zwar meist so ist, aber nicht immer.
    minimi
  • Kind oder Karriere? - HILFE!

    Da kann ich mich den Vorschreiberinnen nur anschließen!! Top!! Sehr toll, dass du die kaufmännische Schule und Lehre noch nachgemacht hast, trotz Kind!! Und super, dass ihr das gemeinsam durchgestanden habt!! Ich finde du hast sehr viel schon erreicht und es ist keine Frage entweder - oder, sondern wie wird es gereiht. Zuerst das zweite Kind, dann arbeiten und Karriere, oder zuerst arbeiten und dann das zweite Kind. Wobei letzteres halt die Gefahr birgt, dass du gerade voll drin bist und ein Ausstieg wegen Babypause Karrierepläne wieder zerstört. Ich würde auf mein Herz hören und eine gemeinsame Linie mit meinem Mann finden! Alles Gute!! =)
    Kathy90Janine11
  • Gemeinsam Abnehmen :)

    @Delali @kathi0816 Lifesum heißt die App ;) Ich hab sie jetzt auch. Sieht ganz gut aus auf dem erstens Blick. Aber weil du was von Grundumsatz vorhin erwähnt hast. Wo gibt man das Aktivitätslevel an?

    Mädels, ich bin vollstens motiviert :# (aber das heißt bei mir nicht immer was =)) ) Wie geht's euch?
    Delali
  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #29

    Bei Bauhaus, Obi gibt es öfters welche in Aktion, bzw. angefangene Rollen günstig.
    Sabsn95
  • Schwanger während Karenz - neuerlich einkommensabhängige Variante möglich?!

    Ich bin kein Experte, aber zur Günstigkeitsrechnung habe ich mir gerade gedacht...reicht es, dass das Kind 2016 auf die Welt kommt, oder geht es um den Start des KBG? Vielleicht ist darin der Unterschied begründet?
    Im ersten Fall Geburt 2016 -> Günstigkeitsrechnung mit dem Einkommen 2013 (weil ja 14 und 15 nicht möglich ist aufgrund Bezug KBG).
    Zweiter Fall: Geburt 2016, aber KBG Bezug erst ab 2017 -> Günstigkeitsrechnung geht max. 3 Jahre zurück, dh 2014. Da in dem Jahr aber KBG bezogen wurde, kann es nicht für eine Berechnung herangezogen werden.
    Biru25

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