Was ist nach der Karenz

Sabine83Sabine83

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bearbeitet 18. 01. 2018, 19:00 in Smalltalk
Hallo an alle

Hab eine Frage: was kommt nach der Karenz?
Bei mir ist das so: bald läuft der Karenz aus und in der Firma werden wir einvernehmlich Kündigen da es nicht möglich ist Schicht zu arbeiten. Einen anderen Platz gibt es nicht.

Bei der Kinderbetreuung wird es auch kompliziert : Mann arbeitet in Schichtbetrieb, Omas und Opas sind auch noch berufstätig.
Überall steht ich muss den AMS zur Verfügung stehen, arbeitswillig sein und eine Betreuung nachweisen... :astonished:

Was muss oder kann ich tun das ich trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld habe?

Danke
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Kommentare

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du soweit ich weiß nur, wenn du auch arbeitswillig bist also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Umschulung könnte vielleicht auch bezahlt werden.
  • Wie soll ich denn Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn ich keine kinderbetreuung habe? Das Kind wird erst 1 Jahr
  • Ja aber dann kannst auch ned erwarten Arbeitslosengeld zu bekommen. Das bekommt man ja, für die Überbrückung zwischen 2 Jobs, wenn man eben noch keinen neuen gefunden hat. Wenn du aber noch nicht arbeiten willst/kannst wegen deinem Kind gibts auch kein Geld.
    Dafür gibt es ja das Kinderbetreuungsgeld, dass du ja für eine von dir gewählte Zeit bekommst, um dein Kind selbst zu betreuuen.
    Wenn du dir nach Ablauf des Kinderbetreuungsgeld das daheim bleiben, ohne diesem Geld ned leisten kannst, musst arbeiten gehen bzw. eben arbeitswillig sein.
    susemelly210nurse_90wuhselwuhsuusiMelanie1986
  • Wenn du keine Kinderbetreuung hast bekommst du auch kein alg - dh entweder siehst du dich nach einer Betreuung um seis Tagesmutter, Babysitter usw um oder du kannst auch Notstandshilfe beantragen sofern dein Mann nicht zu viel verdient .. ansonsten bekommst du kein Geld ..
  • Okay das heißt obwohl ich vorher Jahrelang gearbeitet habe ohne zu Stempeln hab ich nicht mal eine gewisse Zeit Anspruch auf Arbeitslosen Geld?
    Dh. Egal wie ich muss es so hinnehmen?
  • Ja, ich glaube das musst du leider so hinnehmen. Das ist ja kein persönlicher "Polster" den man sich während des Arbeitens anspart, sondern es soll eben wie bereits erwähnt zur Überbrückung während der Jobfindung dienen. Notstandshilfe wäre ne Option, aber das wurde auch schon gesagt.
  • Wie schon geschrieben wurde - das alg ist dafür da um die Zeit bis zum nächsten Job finanziell zu überbrücken und nicht als Fortsetzung vom kbg. Sonst würden ja alle die kürzeste Zeit kbg, wo am meisten pro Monat rausschaut nehmen und danach zum ams gehen.
    kuximuximelly210
  • @wölfin genau das wollte ich auch noch schreiben!
  • Okay danke vielmals für die schnelle Antwort!
    Ja dann stehe ich echt besch..... :( da!!!
  • Welche Variante vom KBG hast du denn gewählt?
  • @Sabine83 du musst dem ams eine gewisse stundenanzahl zur Verfügung stehen ich glaub Minimum sind es 16 Stunden wenn man Kinder unter 10 Jahren hat... kannst du das nicht hast du auch keinen Anspruch - und da ist es egal wie lange du bis jetzt gearbeitet hast und ob du jemals stempeln warst oder nicht ..
  • Sabine83 schrieb: »
    Okay danke vielmals für die schnelle Antwort!
    Ja dann stehe ich echt besch..... :( da!!!

    Hast du dir vorher keine Gedanken darüber gemacht???
    susesuusi
  • Also die meisten hier die ZB ekbg für 1 Jahre gewählt haben bleiben das zweite Jahr "gratis" daheim.

    Für Kinder mit 1 Jahr ist es grundsätzlich schwer eine angemessene Betreuung zu finden
    melly210
  • Okay ich habe die Variante 12+2 genommen! Ich hatte einen Kaiserschnitt d. H ich hatte rein Theoretisch nur 9 Monate Bezug. Es hat geheißen es gilt bis zum vollenden 1.lebensjahr
  • @peppa naja, wenn man dann wirklich in der Situation ist, ist es vlt anders, sie man es vorher gedacht hat. Wir haben für unsere Tochter zB auch keinen Krippenplatz bekommen. Die Großmütter haben zugesagt zu helfen und nun sind sie doch nicht mehr bereit so viel auf die Kinder zu schauen wie vorher zugesichert.
    Und mein Mann und ich arbeiten beide mit komplett unterschiedlichen Tag- und Nachtdiensten, da hilft einem dann auch kein Krippenplatz oder Tagesmutter.
    Nur glaubt und hofft man, solange die Situation "wieder arbeiten gehen" nicht eingetreten ist, dass es schon gehen wird.

    Da hilft wahrscheinlich nur Karenz verlängern auf 2 Jahre und vlt nach einem anderen Job umsehen, der krippenplatztauglich ist (den man Hoffentlich bekommt).

  • @peppa bei uns war es auch zuerst anders geplant aber leider hat sich viel anders ergeben. Jetzt ist es das ich auch nicht nach 2 Jahren Karenz keine Möglichkeit in meinem alten Job zu arbeiten. Deshalb werde ich einvernehmlich kündigen....
    Mein Mann und ich hätten auch unterschiedliche Schichten und Zeiten...
  • @Sabine83 hast du Anspruch auf Elternteilzeit? Dann könntest du mit 12 Stunden einsteigen und die Tage festlegen. Vielleicht wäre das möglich dass du Zeiten nimmst wo dein Mann aufpassen kann? Für Elternteilzeit muss die Firma über 20 Mitarbeiter haben und du 3 Jahre dabei sein.
  • Auch nach unserer Recherche nach ist kein Krippenplatz frei in der Umgebung...
    Wir müssten in die Stadt fahren um den kleinen unterzubringen. Hätten beide arbeit auf dem Land... Und in der Stadt öffnet die Krippe erst ab 7.00
  • itchify schrieb: »
    @Sabine83 hast du Anspruch auf Elternteilzeit? Dann könntest du mit 12 Stunden einsteigen und die Tage festlegen. Vielleicht wäre das möglich dass du Zeiten nimmst wo dein Mann aufpassen kann? Für Elternteilzeit muss die Firma über 20 Mitarbeiter haben und du 3 Jahre dabei sein.

    Geht nicht schon mit Firma gesprochen. Es ist nicht möglich
  • Sabine83 schrieb: »
    itchify schrieb: »
    @Sabine83 hast du Anspruch auf Elternteilzeit? Dann könntest du mit 12 Stunden einsteigen und die Tage festlegen. Vielleicht wäre das möglich dass du Zeiten nimmst wo dein Mann aufpassen kann? Für Elternteilzeit muss die Firma über 20 Mitarbeiter haben und du 3 Jahre dabei sein.

    Geht nicht schon mit Firma gesprochen. Es ist nicht möglich

    War zuerst der Vorschlag der Firma aber die Stellen wurden leider gestrichen....
  • @Sabine83 was heißt es ist nicht möglich? Wenn die Kriterien erfüllt sind hast du ja Rechtsanspruch drauf.
  • Sabine83 schrieb: »
    itchify schrieb: »
    @Sabine83 hast du Anspruch auf Elternteilzeit? Dann könntest du mit 12 Stunden einsteigen und die Tage festlegen. Vielleicht wäre das möglich dass du Zeiten nimmst wo dein Mann aufpassen kann? Für Elternteilzeit muss die Firma über 20 Mitarbeiter haben und du 3 Jahre dabei sein.

    Geht nicht schon mit Firma gesprochen. Es ist nicht möglich

    War zuerst der Vorschlag der Firma aber die Stellen wurden leider gestrichen....
  • @Sabine83 geh bitte zur AK bevor du die Kündigung unterschreibst.
  • @itchify deshalb ist vereinbart das wir einvernehmlich kündigen
  • @itchify war ich schon...
    Die Optionen wurden mir gesagt, aufschieben, Elternteilzeit, Einvernehmlich Kündigen...
  • @Sabine83 wenn du eh die Option hast auch laut AK für die elternteilzeit, warum unterschreibst du dann die einvernehmliche?
  • @antje weil leider es keine andere Option gibt...
    Die Stelle die kindertauglich wäre gibt es nicht mehr
  • @antje habe alles vorhin abgeklärt und es war nur diese Option noch übrig...
  • Ich werde morgen nochmal mit der Firma sprechen...
    Und dann sehe ich eh was die Firma ein Modell ausgearbeitet hat... :(
  • Aber es war bis dato keine andere Lösung vorhanden..
  • @Sabine83 die firma MUSS dir elternteilzeit mit von dir gewuenschten arbeitszeiten anbieten (sofern die firma und du die gesetzlichen voraussetzungen erfüllen)! Wenn sie das nicht kann dann muss sie eben einen platz fuer dich schaffen. Das wird denen zwar nicht gefallen, aber das ist dein rechtsanspruch! Ich wuerd auf keinen fall eine einvernehmliche kuendigung unterschreiben.
    melly210
  • Aber dann muss der Arbeitgeber welche schaffen. Wo ein Wille, da ein Weg.
    Wir müssen das bei uns auch sobald die Mädels aus der Karenz kommen und das geht sehr wohl
  • Wenn sie es wirklich nicht wollen, dann müssen sie eben einfach zahlen und basta.
    Sabine83
  • @LisaLisa ich muss eh morgen mit seinen sprechen dann sehe ich weiter...

    @antje ja ich weiß das das es irgendwie möglich sein muss
    Es wird morgen alles ausgeredet, dann bin ich hoffentlich schlauer.. ☺
  • @Sabine83 ja mir geht es innerlich der Hut hoch bei solchen Sachen. Ich muss ansich ja die Arbeitgeberseite vertreten aber gerade daher kann ich das überhaupt nicht verstehen. Das ärgert mich immer wenn man sich den arsch aufreißt um alles rechtens zu machen und dann kommt wieder n betrieb und scheißt drauf. Äääärgerlichst!!!
  • @antje ich habe echt gerne in den Betrieb gearbeitet
  • @antje nur wie ich schwanger wurde hat sich das Verhältnis stark verändert
    Wir waren wie Freunde. Ich habe die Arbeiten immer gemacht und er hat auch mir viel geholfen.
    Aber seit der Schwangerschaft ist alles anders geworden...
  • @antje ich glaube es dir das die Arbeitsgeber auch genug Auflagen haben um alles richtig zu machen :)
    Sicherlich gibt es Arbeitnehmer denen alles egal ist. Ich gehöre aber ganz sicher nicht dazu :) Daumen hoch
  • @Sabine83 ich würde keinesfalls einvernehmliche Kündigung unterschrieben, wenn du laut AK Anspruch auf Elternteilzeit hast und noch keinen anderen Job gefunden hast !! Der muß dich zurücknehmen und Schluß. Da darf dir der Arbeitgeber auch nicht leidtun. Du musst an dich und deine Familie denken. Was machst du denn wenn dein mann zuviel verdient und du dann nicht mal Notstandshilfe bekommst ?! Einen neuen Arbeitgeber zu finden mit einem einjährigen Kind ist auch nicht so leicht.
  • @Sabine83 Stimme allen zu dass du auf die Elternteilzeit beharren solltest mit Hilfe der AK. Kündigen kannst du immer noch.
    Falls Kündigen dann schau dass es ein Mutterschaftsaustritt ist, das ist rechtlich ein bisschen anders als Kündigung.
    Und noch was, weil hier von Notstandshilfe geschrieben wurde - da ist wohl Mindestsicherung gemeint. Notstandshilfe kommt nach dem Arbeitslosengeld. Aber ist egal weil für beides darf der Mann nur sehr wenig verdienen.
  • @itchify danke für den Tipp. Morgen werde ich sehen wie alles funktioniert und abläuft.
  • Sabine83 schrieb: »
    @itchify danke für den Tipp. Morgen werde ich sehen wie alles funktioniert und abläuft.

    Die gesetzliche Karenzzeit geht zum zum 2.Geburtstag des Kindes. Nur weil du nur 1 Jahr KBG bezogen hast, musst du auf die Verlängerung nicht verzichten.
    Du bekommst halt kein Geld. Kannst dich aber bei deinem Mann mitversichern lassen.

    Was hattet ihr geplant, als ihr euch für diese Variante entschieden habt?
    Sabine83
  • maxi schrieb: »
    Sabine83 schrieb: »
    @itchify danke für den Tipp. Morgen werde ich sehen wie alles funktioniert und abläuft.

    Die gesetzliche Karenzzeit geht zum zum 2.Geburtstag des Kindes. Nur weil du nur 1 Jahr KBG bezogen hast, musst du auf die Verlängerung nicht verzichten.
    Du bekommst halt kein Geld. Kannst dich aber bei deinem Mann mitversichern lassen.

    Was hattet ihr geplant, als ihr euch für diese Variante entschieden habt?

    Eigentlich ein 2 Kind aber da ich Kaiserschnitt hatte warten wir jetzt noch da meine Wunde innen noch nicht ganz verheilt ist
  • ;) danke für die schnelle Antworten.
    Heute sprechen wir die Details aus und da sehe ich weiter.
  • Okay. Da wäre es praktischer gewesen ihr hättet damals gleich eine längere Variante gewählt.
    Sabine83
  • @maxi ja wäre sinnvoll gewesen aber es hat nichts darauf hingewiesen das es ein Kaiserschnitt wird.
    Der kleine hat nach dem Blasensprung nicht kommen wollen. Nach ca. 6 Stunden hat die Hebamme gesagt es bleibt nur mehr der Kaiserschnitt übrig.

  • @Sabine83 was hättet ihr gemacht wenn du nicht gleich wieder schwanger geworden wärst? Selbst wenn es beim ersten schnell geklappt hat muss das ja beim zweiten nicht auch so sein... Hattet ihr dafür keinen Plan B?
  • @Sabine83 die Dauer der Karenz gibt man doch erst nach der Geburt bekannt?!?! Warum hast du nach dem Kaiserschnitt nicht einfach 2 Jahre gewählt?
    delphia680maxi
  • @Kaffeelöffel @LizMary ja eigentlich schon aber erst wie wir uns im klaren waren ist es zu spät gewesen. Das große Aha kam erst später und dann konnten wir auch keine Berufung einlegen. Jetzt machen wir eben das beste draus.
  • :s das aha kan erst später
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