Wochengeld - Warnung für alle, die lange im Krankenstand sind

mama_201304mama_201304

1,246

bearbeitet 11. 03. 2015, 00:55 in Karenz & Rechtliches
Hallo.
Ich dachte mir jetzt, nachdem ich böse überrascht wurde, dass ich euch das mitteile.
Während der ss hatte ich teilweise sehr starke schmerzen und konnte nicht mal stehen. Da das kein grund für eine frühkarenz ist, war ich lange im krankenstand. Und nach 6 wochen bekommt man von der firma nur mehr das halbe gehalt bezahlt. Nach einer gewissen zeit dann gar nichts mehr.

Tja und bei der berechnung vom wochengeld wird das berücksichtigt. Das heißt im klartext, wenn man nur mehr das halbe gehalt bekommt, wird mit diesem betrag das wochengeld berechnet und man bekommt dementsprechend weniger. Nur das steht nirgendwo im internet und das sagt einem auch niemand bei der gkk!!
Darum wollte ich hier darauf hinweisen, damit ihr nicht böse überrascht werdet so wie ich.
Und falls ihr urlaub habt den erst vor dem mutterschutz aufbrauchen, denn da bekommt man ja normales gehalt bezahlt, was das wochengeld etwas pusht.
Hoffentlich hilft das wem.
Lg
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Kommentare

  • Das ist bitter, aber nach den ersten sechs Wochen Krankenstand bekommst du von der Firma eine Bestätigung für die KK wo du dir dir den Rest einfordern kannst. So wie du schreibst nach einer gewissen zeit gar nichts mehr, das kommt auf deine beschäftigungsjahre an aber auch da steht dir Krankengeld von der KK zu für eine gewisse zeit.
  • Ja krankengeld bekommt man eh, nur wird das bei der berechnung vom wochengeld nicht berücksichtigt. Das ist das problem.
  • Hmmh, also ich war von Anfang Jänner bis zur Geburt (Ende April) im Krankenstand, habe mit der Zeit dann vom Arbeitgeber auch weniger Geld bekommen. Das Wochengeld war aber sogar höher als mein Nettoeinkommen!?
  • Bei mir ist es weniger und als ich nachgefragt habe, wurde mir das so erklärt..
  • Dann müsstest du ja ab ende februar im mutterschutz gewesen sein, hast also nur kurze zeit weniger gehalt bekommen, vl hat es sich deswegen nicht so gravierend ausgewirkt? Ich hab ab dezember schon halbes gehalt gekriegt.
  • Achso, das habe ich nicht bedacht. Da hast du wohl Recht. :\">
  • Das stimmt nicht!!!!

    Mir wollten sie den Blödsinn auch weiß machen - hatte nur mehr nen halben Bezug!

    Es steht ausdrücklich im asvg dass das wochengeld nur an den nicht gekürzten einkommen bemessen wird!!!

    Wennst willst such ich ihn dir raus. Nur am handy geht das schlecht.

    Bei Interesse bitte pn!

    Und nicht ärgern! Die gkk hat ein sehr schlechtes Service - leider!
  • hallo.war auch in der gesamten schwangerschaft im krankenstand hatte aber dadurch keine kuerzungen.
  • Stimmt es das wenn mein Kind auf die Welt kommt ich meinen Resturlaub ausbezahlt bekomme?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 22. 04. 2013, 23:16
    Nein, er bleibt stehen, außer du trittst sofort nach der Schutzfrist (nach dem Wochengeld) aus

    daphne schrieb:
    Stimmt es das wenn mein Kind auf die Welt kommt ich meinen Resturlaub ausbezahlt bekomme?

  • Zeiten, in denen die werdende Mutter keinen oder nicht den vollen Arbeitsverdienst erhält (z. B. wegen Krankheit oder Kurzarbeit), bleiben bei der Ermittlung des Netto-Arbeitsverdienstes außer Betracht.

    Auszahlung des Urlaubes ist bei aufrechten Dienstverhältnis verboten!
  • Mir haben sie nämlich gesagt wenn die Kleine kommt bekomme ich den Resturlaub ausbezahlt

  • Nein, er bleibt stehen, außer du trittst sofort nach der Schutzfrist (nach dem Wochengeld) aus

    Wurde dir vielleicht nahegelegt, dass du nach der Schutzfrist aussteigen sollst?
    daphne schrieb:
    Mir haben sie nämlich gesagt wenn die Kleine kommt bekomme ich den Resturlaub ausbezahlt

  • ruf beim gesundheitsministerium an. ich habs auch gemacht weil mir die gkk nicht sagen konnte ob ich anspruchsberechtigt bin. Kurze Erläuterung: 1. Kind kam im Jänner 2012, einkommenabhängige Kinderbetreuungsgeldvariante (12 Monate) aber bis Anfang Juli (18 Monate) Karenz vereinart. Schwager geworden November 2012, Mutterschutz beginnt Ende Juni. GKK konnte mir nur sagen daß es geprüft werden muß bzw. bei nem anderen Telefonat mit anderem Gesprächspartner krieg ich kein wochengeld. Schlußendlich hat der Familienservice mich ans gesundheitsministerium verwiesen und die dame hat mir dsa gut erläutert und auch gesagt, daß wenn es probleme geben sollte, ich mich wieder an sie weden darf.
    schaden wird es nicht sondern danach bist du schlauer, ob die gkk das so richtig gemacht hat oder nicht so ganz. Viel Erfolg
    Ljiljana
  • @carry Von wo austreten? Den Urlaub bekommt man ja vom Arbeitgeber und nicht von der Versicherung, oder?
  • @daphne ja sie meint vom Arbeitgeber austreten, ob man dir gesagt hat du sollst kündigen oder ob man dich gekündigt hat?
    Der Urlaub bleibt bei nichtverbrauch stehen, da im Normalfall während der karenz das Dienstverhältnis nicht endet
  • Also bei mir wurde das Krankengeld beim Wochengeld sehr wohl berücksichtigt!
  • @claudsch1980 Ich bin beim Land beschäftigt und ich wurde weder gekündigt noch wurde es mir nahe gelegt zu kündigen
  • @daphne dann darf man dir eigentlich den Urlaub auch nicht auszahlen, gibt aber immer wieder Firmen die das machen...
  • ist es möglich sofort nach dem MutterSchutz (8 bzw 12 Wochen nach der Geburt) den restlichen Urlaub zu beziehen?
    denn wenn man länger als 2Jahre arbeitsrechtlichekarenz geht,verfällt dieser ja!?oder?
  • @claudsch1980 Meiner ehemaligen Arbeitskollegin wurde der Urlaub auch ausbezahlt und sie geht seit 8 April wieder arbeiten! Ich weiß auch nicht was besser ist - ausbezahlen oder danach Urlaub konsimieren
  • Daphne
    Habe dich angeschrieben bezügliche des Urlaub´s.
  • also ich kann dir nur sagen, dass es rein vom gesetzlichen her nicht erlaubt ist Urlaub auszuzahlen, da der Urlaub ja der Erholung dienen soll ...
    ich zb lass meinen Urlaub bis nach Karenzende stehen, und bin dann schon offiziell im Betrieb zurück, aber halt noch meine Tage auf Urlaub und bekomm in dieser Zeit volles Gehalt ... und verlängere somit meine Zeit daheim
    ist für mich die angenehmere Variante, da ich nur ein Jahr in Karenz gehen werde ...
  • also ich war auch lange krankenstand und hatte auch krankengeld bezug!
    es wurden die drei letzten VOLLEN monte zur erechnung herangenommen.
    hab sogar mehr als brutto lohn bekommen!
  • so sollte es auch sein :-)
  • Kurze zwischeninfo: nachdem ich jetzt erfahren habe, dass das vom gesetz her nicht erlaubt ist, hab ich angerufen. Der mann am telefon hat mir bestätigt, dass die tage mit halbem bezug nicht mit berechnet werden dürfen und er schaut sich das an und ruft mich an.
    Kann aber tage dauern, was ich eine frechheit finde, da der fehler von der gkk passiert ist und wieso soll ich da tagelang warten? -.-
    tilda
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 23. 04. 2013, 14:56
    Da kann man nur sagen: Gut, dass es das dieses Forum mit ihren Mitgliedern gibt und diese Infos weiterverbreitet werden....
    mama_201304 schrieb:
    Kurze zwischeninfo: nachdem ich jetzt erfahren habe, dass das vom gesetz her nicht erlaubt ist, hab ich angerufen. Der mann am telefon hat mir bestätigt, dass die tage mit halbem bezug nicht mit berechnet werden dürfen und er schaut sich das an und ruft mich an.
    Kann aber tage dauern, was ich eine frechheit finde, da der fehler von der gkk passiert ist und wieso soll ich da tagelang warten? -.-

  • @carry ja da bin ich wirklich froh! Ich liebe unser babyforum :)
  • Kann auch eventuell ein Fehler vom dienstgeber gewesen sein, der muss solche Unterbrechungen nämlich auf der Entgeltsbestätigung eintragen...
  • ich dachte das auch, aber das Wochengeld muss mit den letzten 3 Vollbezahlten Gehältern berechnet werden!!

    Hab nämlich auch um knapp 90€ weniger bekommen und gleich nachgefragt, sie schicken mir jetzt den Wochengeldbescheid per Post zu! Sollt es da ned passen ruf ich an.

    Meine Firma hat nämlich gedacht sie können mich mit dem Lohn bescheissen und haben 2 mal die falsch ausgefüllten Arbeits- und Entgeltsbestätigungen gfaxt!

    Also bitte kontrolliert eure Bestätigungen von der Firma, nicht das sie euch mit viel weniger Gehalt einstufen!
  • ..weil die KS Tagen werden abgezogen
  • Aber fürs krankengeld brauchens auch diese entgeltbestätigung und da hats gestimmt, also glaub ich nicht das die firma dann beim wochengeld was falsch gemacht hat.
    Ich hab auch gleich nachdem ich den bescheid hatte nachgefragt und die dame hat mir damals gesagt, sie hat die halben tage mitgerechnet. Ihr fehler, nur wusste ich damals nicht, dass das nicht erlaubt ist.
  • Nicht immer will die Firma absichtlich bescheissen, wo Menschen arbeiten passieren Fehler ...
  • mal ne andere frage, weils hier kurz angesprochen wurde: Wenn ich zwischen 1. und 2. Kind nicht mehr arbeite, weil das zweite Kind während der Karenz vom 1. kommt, habe ich da irgendwie Anspruch auf Urlaubstage? wenn ja, wieviele und gibts da was zu beachten beim wiedereintritt nach der Karenz des 2. Kindes?
  • @Sabine29 Wo hast du mich angeschrieben? Ich habe nicht's bekommen aber danke
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 24. 04. 2013, 10:18
    @elawunderbar das hängt davon ab, ob du noch in einem aufrechten Dienstverhältnis zum Arbeitgeber bist?
    wenn ja - dann musst du ihm genauso wie bei der ersten schwangerschaft von der 2. schwangerschaft in kenntnis setzen und dann hängt es davon ab ob der mutterschutz vor ablauf der karenz eintritt?
    meines Wissens nach sollte im neuerlichen Mutterschutz ebenso wie beim ersten aliquoter Urlaub entstehen (nagelt mich aber nicht drauf fest - da hilft es sicher bei der AK nachzufragen)
  • @claudsch1980 Vielen Dank!
    Das Dienstverhältnis ist aufrecht und ich denke auch daß der Urlaub zusteht aber ich werde es mal bei der AK erfragen, wie Du auch vorschlägst :)
  • bearbeitet 3. 03. 2015, 00:36
    Hallo Mädchen, ich will fragen- wieviel Urlaubstagen soll ich bekommen von Wochengeld? Ich arbeite nach dem Karenz jetzt zweite Monat und ich hab gekündigt. Ich hab angefagen 3.2.2015- 31.3.2015. Ab 1.4.2015 ich fange in neues Arbeit an- und ich hab von alte Arbeit nur 5 Urlaubstage bekommen- ist das in Ordnung? Danke für antworte :)
  • jeder arzt sagt man hat keine finanziellen Nachteile und dann sageb viele wieder doch :(
    Novembernüsschen
  • @Lenynka777 stelle deine Frage besser im "Kurze Frage - schnelle Antwort" Thread ;)
  • Ich hab da auch eine Frage.
    Bin seit Ende Januar bis Ende März im krankenstand geschrieben. Bis ca Mitte / Ende März hab ich vollen Entgelt Anspruch von der Firma. Freistellungsansuchen bekomme ich beim nächsten Fa Termin am 29.3. Dh erst mit April gilt die Freistellung. Welche Monate gelten jetzt dann für das Wochengeld? Jan, Feb, März oder Dez, Jan, Feb?
    maxi
  • hmm keiner mehr da der sich auskennt?
  • bearbeitet 1. 03. 2016, 09:17
    @Löwin der Krankenstand wirkt sich nicht nachteilig auf die Höhe des Wochengeldes aus. Habe diese Antwort von der AK bekommen und war bei mir auch so.
  • LöwinLöwin

    924

    bearbeitet 1. 03. 2016, 09:35
    das war auch nicht meine frage, sondern welche monate für die berechnung genommen werden, weil ich nach 8 wochen nicht mehr den vollen entgeltanspruch der firma hab sondern krankengeld dazukommt.
    und da ja das gehalt im dezember weniger war würds mich interessieren,
  • @Löwin
    claudsch1980 schrieb: »
    Zeiten, in denen die werdende Mutter keinen oder nicht den vollen Arbeitsverdienst erhält (z. B. wegen Krankheit oder Kurzarbeit), bleiben bei der Ermittlung des Netto-Arbeitsverdienstes außer Betracht.

    Das hat @claudsch1980 weiter oben gepostet.
    Also würde ich mal annehmen, dass die Monate mit noch vollem Gehalt gerechnet werden.
    Aber vielleicht schaut @claudsch1980 ja noch hier vorbei :3

  • danke zero, da ich ja leider noch nicht wirklich weiß ob ich den märz voll bezahlt bekomm oder nicht, ists halt für mich bissl undurchsichtig.
    aber wenn nicht dann wirds wahrscheinlich eh dezember,jän, februar werden
    freuen würd ich mich halt schon, wenns den dezember weglassen, weil das doch eine ordentliche summe weniger war :(
  • *rauskram* hat jemand vielleicht einen Link zu dem Thema? Ich find nichts konkretes wo steht, ob das Krankengeld nun als Berechnungsgrundlage fürs Wochengeld dient oder nicht.
  • @Asuna es gilt nach wie vor wie weiter oben erwähnt:

    § 162 Abs. 3 lit. a ASVG regelt, dass derartige Zeiten neutralisiert werden müssen. Daher ist auch im Melde"formular" ein diesbezügliches Feld vorgesehen. 

    Oder hier:
    https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.680332
    Zeiten, in denen die werdende Mutter keinen oder nicht den vollen Arbeitsverdienst erhält (z. B. wegen Krankheit oder Kurzarbeit), bleiben bei der Ermittlung des Netto-Arbeitsverdienstes außer Betracht.
  • @claudsch1980 gut also wirds nicht dazu genommen. So wie ich es verstehe nehmen sie ja dann die Monate wo ich Einkommen hatte?
    Im September ist das dann ein halbes Monat Lohn und davor KBG.
  • claudsch1980 schrieb: »
    @Asuna es gilt nach wie vor wie weiter oben erwähnt:

    § 162 Abs. 3 lit. a ASVG regelt, dass derartige Zeiten neutralisiert werden müssen. Daher ist auch im Melde"formular" ein diesbezügliches Feld vorgesehen. 

    Oder hier:
    https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.680332
    Zeiten, in denen die werdende Mutter keinen oder nicht den vollen Arbeitsverdienst erhält (z. B. wegen Krankheit oder Kurzarbeit), bleiben bei der Ermittlung des Netto-Arbeitsverdienstes außer Betracht.


    Ich muss das nochmal fragen.
    Die GKK rechnet das Krankengeld das sie selbst auszahlen nicht als Grundlage vom wochengeld. Aber was ist mit den 6 Wochen, die der Arbeitgeber den Krankenstand voll zahlt?
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