2 Jahre Karenz, wie lange KBG beziehen?

bearbeitet 4. 03. 2019, 11:18 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

also folgendes. Ich habe mir mit der Personalchefin ausgemacht das ich 2 Jahre zuhause bleibe, MuSchu nicht miteinberechnet klarerweise. Jetzt mache ich mir aber sorgen um das KBG, beziehe ich das dann nur 20 Monate? denn ich möchte nicht mit meinem Mann tauschen bzw für uns war immer klar das nur ich daheim bleibe.


Kann mich da vielleicht wer erleuchten?

Danke und LG
getaggt:

Kommentare

  • es gibt zwei Modelle: einkommensabhängig wo du 80% der Letzteinkünfte bekommst aber max. 12 Monate in Karenz gehen kannst!

    Oder ein Pauschalmodell wo es sozusagen ein fixes Budget gibt und du je nachdem wielang du gehst mehr oder weniger bekommst (monatlich mehr wenn du kürzer gehst versteht sich) da gibt es online einen Rechner wo du die 24 Monate eingeben kannst dann siehst du welchen Tagesbetrag du bekommst! 😁
  • Puh danke!
    dachte schon das man dieses System mit 20+4 30+6 usw wirklich einhalten MUSS und dadurch nur 20 Monate bezieht.. danke !
  • Ich hab mir gerade den Rechner angeschaut aber irgendwie rechnet der mir nur 1 Jahr aus.. obwohl ich 2 Jahre angegeben habe?
  • Eakbg wird dir nur für 1 Jahr berechnet - vielleicht ist das der Fehler?
  • Du kannst auch bei Anspruch Lauf EAKBG zwei Jahre daheim bleiben und im zweiten Jahr nichts beziehen. Geht sich bei mir gut aus, sind bei mir ca l000.- im Monat, hab im ersten Jahr die Hälfte immer gespart.
  • @camina - wie ist es dann mit einer Versicherung- braucht man die dann zusätzlich? Lese mich gerade erst ein...
  • Jenny Rico schrieb: »
    es gibt zwei Modelle: einkommensabhängig wo du 80% der Letzteinkünfte bekommst aber max. 12 Monate in Karenz gehen kannst!

    Das ist nicht ganz richtig formuliert. In Karenz gehen kann man schon länger, aber man bekommt nur 12 Monate KBG!

    @lenamarko beim pauschalen Modell kannst du auf den Tag genau bestimmen, wie lange du KBG beziehen willst. Die alten Modelle (12+2, 20+4, 30+6) gibt es nicht mehr.
    Wie schon erwähnt wurde, je nach deinem Gehalt vor dem MuSchu könnte sich das eaKBG auch auszahlen. Dann "müsstest" du im ersten Jahr immer ca die Hälfte wegsparen.
    Im zweiten unbezahlten Jahr muss man sich dann mitversichern lassen @krümel05
  • Blöde Frage... 80% vom Brutto oder Nettoeinkommen? Netto oder?
  • @Besö 80% vom Wochengeld... Das ist das Nettoeinkommen plus 17% (bei 2 Sonderzahlungen im Jahr). Bei mir ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ein bisschen weniger als mein Nettogehalt
  • @villacherin ahhh ok.. hui da kommt ja viel mehr raus, wenn ich auf 2 Jahre rechne... :)
  • Ich bin genau bis zum 2. Geburtstag in Karenz und bekomme die pauschal Variante (hab vorher auch nur Teilzeit gearbeitet, daher zahlt sich das einkommensabhängige nicht aus. )

    Ich denke du würdest bei der pauschalen zwischen 400 und 600 Euro kriegen. Weiß es nicht genau da ich zwillingsjungs hab und daher das 1,5 fache des eigentlichen Betrages bekomme.
  • @krümel05 du müsstest dich mitversichern lassen bei deinem Partner. Geht ganz unkompliziert mit einfachem Antrag gegen Ende des ersten Jahres.
  • @Besö ich weiss nicht ob du es eh richtig verstanden hast. Die einkommensabhängige Variante bekommt man allerdings nur bis zum 1.Geburtstag des Kindes. Viele machens aber so (ich auch), dass sie 1 Jahr das Geld beziehen und davon länger daheim bleiben, da man so in Summe mehr bekommt, als bei der Pauschalvariante
  • Als ganz pauschal aber wichtig zu wissen: KBG und Karenz haben nichts miteinander zu tun! Karenz ist eine Sache zwischen deinem Arbeitgeber und dir (Anspruch hast du auf maximal 2 Jahre) und KBG ist eine Leistung vom Staat. Somit musst du diese zwei nicht zwingend einander anpassen, macht aber natürlich Sinn, dass du sie in Bezug miteinander setzt bzw. beides betrachtest.

    Zwei Dinge noch: zusätzliche Tage (oder wie früher das jeweilige +) bekommt man nur, wenn der Papa auch in Karenz geht! Also quasi als Zuckerl wenn man sich die Karenz teilt. Und zwecks Versicherung: wenn dein Partner bei der Gkk versichert ist, kannst du dich problemlos mitversichern (denke bei anderen Versicherungen wie BVA auch) aber wenn dein Partner selbständig ist oder Grenzgänger, dann schaut die Sache anders an und es kommen unter Umständen Kosten für eine Versio auf dich zu, welche du bei einer Pauschalvariante umgehen könntest.
  • Villacherin schrieb: »
    @Besö ich weiss nicht ob du es eh richtig verstanden hast. Die einkommensabhängige Variante bekommt man allerdings nur bis zum 1.Geburtstag des Kindes. Viele machens aber so (ich auch), dass sie 1 Jahr das Geld beziehen und davon länger daheim bleiben, da man so in Summe mehr bekommt, als bei der Pauschalvariante

    jaja, hab ich richtig verstanden :) Danke! Ich verdiene relativ gut, das ist mein Glück. Es kommt immer noch mehr raus, wenn ich den Betrag durch 2 teile (fürs 2te Jahr eben) als wenn ich den Tagsatz für die 2 Jahre bekomm.
  • Wegen Mitversichern: hab mal gehört, dass die BVA das im zweiten Jahr übernimmt. Hab's aber selber nicht in Anspruch genommen.
  • @Besö eine Falle ist noch falls man innerhalb der 2 Jahre ein 2. Kind will. Ist der KBG Bezug aus dann bekommt man kein Wochengeld. Und ich weiß nicht ob du mit 12 Monaten eaKBG gerechnet hast. Normal bekommt man es 9-10 Monate (je nach Dauer Mutterschutz), also nach dem Wochengeld bis zum 1. Geburtstag.
  • itchify schrieb: »
    @Besö eine Falle ist noch falls man innerhalb der 2 Jahre ein 2. Kind will. Ist der KBG Bezug aus dann bekommt man kein Wochengeld. Und ich weiß nicht ob du mit 12 Monaten eaKBG gerechnet hast. Normal bekommt man es 9-10 Monate (je nach Dauer Mutterschutz), also nach dem Wochengeld bis zum 1. Geburtstag.

    alles klar, danke für die Info.. stimmt.. es sind ja "nur" 9-10 Monate. 2tes Kind ist hinfällig... wir haben uns auf 1 geeinigt...
    Ich denke, wenn es dann soweit ist, werden die mir das auf der AK ja ausrechnen können, oder?

  • @Besö ich glaub wir habens noch nicht erwähnt. Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld hat einen Maximaltagessatz von € 66. Also 1980 (30 Tage) bzw. 2046 (31 Tage) monatlich
  • Da ihr euch hier so gut auskennt, würd ich mich gerne mit einer Frage anhängen 😅:
    Wir bekommen im April unser erstes Kind, werden das eaKBG nehmen (müsste den Maximaltagessatz bekommen) und werde mit dem Arbeitgeber eine Karenzdauer von 2 Jahren vereinbaren (dh ich werde auch das 2. Jahr vom Ersparten leben und mich bei meinem Partner - GKK- mitversichern).
    Wir überlegen nun, ob wir das 12+2 Modell nehmen und mein Partner dann auch 2 Monate in Karenz geht. Jetzt hab ich schon so oft gehört, man dürfe sich nur 1 Monat überschneiden und gemeinsam Zuhause sein - um was geht es bei dieser Aussage genau? Das ich da kein Geld mehr bekomme ist eh klar, geht es um die Versicherung im 2. Monat??
    Hoffe ihr versteht was ich meine 🤔😅
  • @camina danke, werde mich noch genau erkundigen...da mein Partner studiert, kann nur ich in Karenz gehen... glaube aber das eaKBG wird sich am meisten rechnen...muss mich noch kundig machen wegen Mitversicherung, da wir nicht verheiratet sind
  • Villacherin schrieb: »
    @Besö ich glaub wir habens noch nicht erwähnt. Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld hat einen Maximaltagessatz von € 66. Also 1980 (30 Tage) bzw. 2046 (31 Tage) monatlich

    Das geht sich aus :)
  • @gänseblümchen der gkk ist es ziemlich egal, ob ihr gleichzeitig daheim seid. Kbg dürft ihr halt nur max. 1 monat gleichzeitig beziehen (dann wäre die karenz aber schon 1 monat früher aus).

    Es kann (muss aber nicht) einer eurer ag was dagegen haben. Weil eigentlich braucht dein ag keine karenz genehmigen, wenn dein mann e daheim ist bzw umgekehrt.
    Der AG meines Mannes wollte eine Bestätigung von meinem ag, dass ich arbeite wenn mein Mann in karenz ist. Keine Ahnung ob er die karenz auch ohne diese Bestätigung genehmigt hätte und ob das allgemein üblich ist.
  • @krümel05 bzgl mitversichern... ihr müsst nicht verheiratet sein, ihr müsst (ich glaube 6 Monate) bereits am gleichen Hauptwohnsitz gemeldet sein. bei uns fällt das zb flach. müsste mich im 2. Jahre selbst versichern, somit haben wir uns für die pauschale Version entschieden. bei der pauschalen Version bist du so lange versichert wie du kbg beziehst. in meinem fall bin ich dann 2 jähre versichert. ist bei uns sinnvoller, da ich auch nicht so gut verdient habe und ich im 2. Jahr dann Versicherung auch noch zahlen müsste.
  • janiejanie

    803

    bearbeitet 4. 03. 2019, 15:54
    @Julia. ich bin genau in der gleichen situation wie du nur das ich noch keinen plan habe wie das genau abläuft. hast du bei deiner sozialversicherung das kbg für 2 jahre beantragt und da bekommt man ja einen pauschalen tagesbetrag soweit ich das verstanden habe oder? und ich müsste mich dann auch selbst versichern da ich nur studentin bin, darf ich fragen wie du das dann gemacht hast das du die versicherung nicht selbst zahlen musst?
  • @Gänseblümchen im Grunde geht es darum dass nur einer Anspruch auf Karenz (Freistellung vom AG) hat. Vielen AG ist es egal, manche gehen das eine Monat auf unbezahlten Urlaub und versichern sich beim Partner in Karenz mit. (aber da verliert man evtl den Kündigungsschutz der Karenz)
    @wölfin wir mussten schon jeweils auch die Karenzvereinbarungen bei der GKK abgeben aber hab auch schon gehört dass es ihnen egal ist.
  • @janie ich hab noch gar nichts beantragt. haben noch 5 Wochen bis ET ;) wie es bei Studenten aussieht kann ich echt nicht sagen. ich hab ja davor gearbeitet und bin automatisch versichert, wenn ich 2 jähre KBG Pauschal beantrage. bekomme dann, puh, einen Tagessatz an geld. wird berechnet auf die 2 jahre. sind ca 500€ pro Monat, wenn ich mich nicht irre. Aber da ist es am besten, du rufst bei der GKK an und erkundigst dich, wenn du das KBg-Konto nimmst, ob du automatisch in der zeit dann auch versichert bist. wie ist das jetzt als Studentin? bist du bei jemanden mitversichert oder selbst versichert? ich kenn mich da selbst nicht aus, da ich nie Studentin war :)
  • janiejanie

    803

    bearbeitet 4. 03. 2019, 16:11
    @Julia. ja genau, auf dem Betrag bin ich auch ca. gekommen 😊 Ich bin noch bei meiner Mama mitversichert, weil bei meinem Partner geht es nicht da wir noch nit lange genug den gleichen Wohnsitz haben. Danke ich werde auf jeden Fall anrufen, ich weiß, dass ich auf alle Fälle Anspruch auf das KBG habe, nur würde ich mich gern anders versichern bzw. weiß ich nicht ob ich bei meiner Mama rechtlich mitversichert bleiben darf oder ob ich dann automatisch versichert bin wenn ich das KBG beziehe
    MariLara
  • @wölfin gleichzeitig beziehen geht nicht, also wenn man ein Monat überschneidet hat nur ein Elternteil Anspruch! War zumindest bei uns so und ich bei Freunden!
    Dass man KBG und Karenz trennen muss, hab ich mehrmals von AK und GKK gehört, richtig verstanden hab ichs bis heute nicht, dachte wenn man überschneidet verkürzt sich der Bezugsanspruch - nix da, haben bis zum 14.LM KGB bekommen (Gehaltsabhängig), mein Mann im 10.und 11LM (10. überschneidend daheim) ich dann den Rest! Nachfragen und alle Varianten durchrechnen zahlt sich wirklich aus!
  • @janie mir hat die AK vor ein paar Monaten ausgerechnet, dass mir die Versicherung ca 60€/Monat gekostet hätte. Kann auch sein, dass ich mich irre. SSHirn lässt grüßen :) weiter bei deiner Mama mitversichert sein kann ich mir insofern vorstellen, dass das geht, wenn ihr den gleichen Hauptwohnsitz habt, aber bitte unbedingt erkundigen bei der GKK
  • janiejanie

    803

    bearbeitet 4. 03. 2019, 16:17
    @Julia. danke ich habs jetzt gleich abgeklärt und bin dann auch automatisch versichert😊 zum glück!
  • @janie na bitte. Hab ich mir eh fast gedacht. So kann der Karenz nichts mehr im Weg stehen 🙌👌🏼
  • Danke für eure Inputs 🙏🏻 - da ist mir schon vieles klarer, wobei da natürlich noch ein paar Punkte abgeklärt werden müssten (wie steht die GKK nun tatsächlich dazu, welche Rechte haben da die AG etc) Kann man sich diesbezüglich bei der AK gut informieren lassen - hat da jemand Erfahrungen?
  • @itchify echt? Mich hat bis jetzt niemand von der gkk nach einer karenzvereinbarung gefragt...

    @lolle ich hätts eigentlich auch so verstanden, dass sich die gesamtdauer verkürzt, wenn man überschneidet. Aber ok... kenn diese Variante nur vom Hörensagen, mein Mann und ich gehen nacheinander in karenz.

    @Gänseblümchen7 wie gesagt, karenzanspruch hat immer nur ein Elternteil, nicht beide gleichzeitig. Wenn möglich, fragt da beim AG nach. Weil oft stört es den AG nicht, wenn man es so macht wie von euch geplant bzw ist ihm lieber, als wenn er dich quasi zwischendurch für 1-2 Monate Vollzeit nimmt und dann bist du nochmal ein paar Monate in karenz. Weil du hättest nichtmal anspruch auf elternteilzeit während der Papa daheim ist, aber einvernehmlich geht's natürlich immer.

    Manche arbeiten auch offiziell in der Zeit, wo der Mann in karenz ist und brauchen vor der Geburt angesammelten Urlaub auf, falls der nicht vorher ausbezahlt wurde.

    Ich bin ja grundsätzlich dafür, dass man die Männer auch mal mit dem Nachwuchs allein lassen und arbeiten kann, während sie in karenz sind, weil das der eigentliche Sinn der väterkarenz ist. Aber jeder wie er will...
  • @Gänseblümchen7 wir waren sogar zweimal bei der Arbeiterkammer uns beraten lassen! Die waren extrem nett dort und haben uns genau Auskunft auf unsere Situation geben können! Die Beraterin dort hat gmeint, egal was ist, wir können immer anrufen oder a Mail schreiben! Ich würd unbedingt Hinschauen, sonst verschenkt man vl Geld, weil man es nicht besser wusste!! Und auch zwecks Versicherung wussten sie auch sehr gut Bescheid!
  • @wölfin bezüglich Karenzvereinbarung für die GKK bin ich mittlerweile fest überzeugt dass es auf den Sachbearbeiter ankommt. Ich selbst habs online beantragt ohne Karenzmeldung. Meine KH Zimmergenossin auch online - sie hat die Info Mail bekommen sie müsse die Karenzvereinbarung noch nachreichen. Eine andere Freundin hat kurz vorher persönlich alles hingebracht, inklusive Karenzvereinbarung.

    Bezüglich Väterkarenz bin ich auch deiner Meinung. Wenn man gemeinsam zu Hause ist, finde ich dass dann ja meist doch wieder der Großteil an der Mutter hängen bleibt.

    Ich glaub die Bezugsdauer verkürzt sich, wenn man das 12. Monat gemeinsam zu Hause bleobt und beide Geld beziehen. Hab ich das richtig im Kopf? Dann bekommt die Mutter 12 und der Vater 2,aber insgesamt sinds nur 13 (statt 14) weil eben 1 gemeinsam läuft
  • Wenn beide 1 Monat gemeinsam daheim bleiben verkürzt sich, meines Wissens, der maximale Karenz Anspruch von 24 auf 23 Monate (Achtung Lebensmonate des Kindes!! ).
    Wie schon erwähnt sind KBG und Karenz 2 unterschiedliche Dinge!
    KBG kann sowieso immer nur einer beziehen, wird auch nix reduziert.
  • @Antontschki können im Überschneidungsmonat nicht Beide KBG beziehen?
  • Kbg kann doch nur einer beziehen. Man bekommt ja nicht das Kbg doppelt weil gerade zufällig beide zuhause sind 🤔
  • @NeueMami32 Danke für deine Erfahrungen mit der AK 🤗- das werden wir dann sicher demnächst nutzen!

    @Villacherin und @wölfin Es ist mir klar, dass der eigentliche Sinn und Zweck der 2 Monate Väterkarenz nicht der ist, dass die ganze Familie Zuhause ist. Es geht mir auch nicht darum, dass ich nicht arbeiten möchte - es ist in meinem Job einfach nicht möglich nur 1-2 Monate zu arbeiten und dann wieder weg zu sein. Und bezüglich Kinderbetreuung wird es noch nicht möglich sein, dass wir beide wieder berufstätig sind, wenn das Kind 15 Monate ist. Da mein Partner aber auch gerne eine längere Zeit am Stück beim Kind Daheim sein möchte - warum dann nicht die Zeit als Familie genießen 😊 ?!
  • @winnie @Antontschki jetzt müssts mir bitte nochmal helfen, hab ich das so falsch in Erinnerung?

    Wenn die Frau bis zum 1. Geburtstag daheim bleibt und KBG bezieht, das 12. Monat ist Überschneidungsmonat. Im 13.geht Frau arbeiten und Mann ist allein daheim. Dann müssen doch im 12.Monat beide in Karenz sein und auch beide KBG beziehen. Oder steh ich da jetzt komplett auf der Leitung?!
  • @Villacherin ohne jetzt selber die Erfahrung gemacht zu haben, dachte ich, dass der Mann die zwei Monate das Kbg bezieht und die Frau nur "netterweise daheim sein darf" im Überschneidungsmonat. In karenz ist sie natürlich da schon 🤷‍♀️
    An doppeltes kbg glaube ich noch immer nicht 🤔Vielleicht kommt noch jemand der das verlässlich weiß 😉
  • bearbeitet 5. 03. 2019, 20:47
    Ich hab gerade auf der AK Seite folgendes gefunden:
    “Aus Anlass des erstmaligen Wechsels des KBG-Bezuges, können beide Elternteile bis zu 31 Tage gleichzeitig KBG beziehen. Die Anspruchsdauer verkürzt sich dann um diese Tage.“

    Hatte ich ganz anders in Erinnerung :o
  • Dann kommts sozusagen am Ende wieder aufs selbe raus. Man bekommts zwar doppelt aber dafür kürzer 🤔
    Also jedenfalls nicht doppelt im Sinne von "man hat dadurch einen Vorteil"
    Habs gecheckt 👍
  • @winnie du kannst ans doppelte KBG im Überschneidungsmonat glauben. Mein Mann und ich waren vorigen Juli beide zu Hause und jeder von uns hat KBG überwiesen bekommen :)
    Villacherin
  • @Villacherin ja das stimmt - im 12. Monat könnt ihr beide in Karenz sein und beide KBG beziehen
    Villacherin
  • @Baux87 alles klar kenn mich aus 😉 danke für die aufklärung!
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