Hallo,
also folgendes. Ich habe mir mit der Personalchefin ausgemacht das ich 2 Jahre zuhause bleibe, MuSchu nicht miteinberechnet klarerweise. Jetzt mache ich mir aber sorgen um das KBG, beziehe ich das dann nur 20 Monate? denn ich möchte nicht mit meinem Mann tauschen bzw für uns war immer klar das nur ich daheim bleibe.
Kann mich da vielleicht wer erleuchten?
Danke und LG
Kommentare
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Oder ein Pauschalmodell wo es sozusagen ein fixes Budget gibt und du je nachdem wielang du gehst mehr oder weniger bekommst (monatlich mehr wenn du kürzer gehst versteht sich) da gibt es online einen Rechner wo du die 24 Monate eingeben kannst dann siehst du welchen Tagesbetrag du bekommst! 😁
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dachte schon das man dieses System mit 20+4 30+6 usw wirklich einhalten MUSS und dadurch nur 20 Monate bezieht.. danke !
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Das ist nicht ganz richtig formuliert. In Karenz gehen kann man schon länger, aber man bekommt nur 12 Monate KBG!
@lenamarko beim pauschalen Modell kannst du auf den Tag genau bestimmen, wie lange du KBG beziehen willst. Die alten Modelle (12+2, 20+4, 30+6) gibt es nicht mehr.
Wie schon erwähnt wurde, je nach deinem Gehalt vor dem MuSchu könnte sich das eaKBG auch auszahlen. Dann "müsstest" du im ersten Jahr immer ca die Hälfte wegsparen.
Im zweiten unbezahlten Jahr muss man sich dann mitversichern lassen @krümel05
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Ich denke du würdest bei der pauschalen zwischen 400 und 600 Euro kriegen. Weiß es nicht genau da ich zwillingsjungs hab und daher das 1,5 fache des eigentlichen Betrages bekomme.
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Zwei Dinge noch: zusätzliche Tage (oder wie früher das jeweilige +) bekommt man nur, wenn der Papa auch in Karenz geht! Also quasi als Zuckerl wenn man sich die Karenz teilt. Und zwecks Versicherung: wenn dein Partner bei der Gkk versichert ist, kannst du dich problemlos mitversichern (denke bei anderen Versicherungen wie BVA auch) aber wenn dein Partner selbständig ist oder Grenzgänger, dann schaut die Sache anders an und es kommen unter Umständen Kosten für eine Versio auf dich zu, welche du bei einer Pauschalvariante umgehen könntest.
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jaja, hab ich richtig verstanden Danke! Ich verdiene relativ gut, das ist mein Glück. Es kommt immer noch mehr raus, wenn ich den Betrag durch 2 teile (fürs 2te Jahr eben) als wenn ich den Tagsatz für die 2 Jahre bekomm.
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alles klar, danke für die Info.. stimmt.. es sind ja "nur" 9-10 Monate. 2tes Kind ist hinfällig... wir haben uns auf 1 geeinigt...
Ich denke, wenn es dann soweit ist, werden die mir das auf der AK ja ausrechnen können, oder?
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Wir bekommen im April unser erstes Kind, werden das eaKBG nehmen (müsste den Maximaltagessatz bekommen) und werde mit dem Arbeitgeber eine Karenzdauer von 2 Jahren vereinbaren (dh ich werde auch das 2. Jahr vom Ersparten leben und mich bei meinem Partner - GKK- mitversichern).
Wir überlegen nun, ob wir das 12+2 Modell nehmen und mein Partner dann auch 2 Monate in Karenz geht. Jetzt hab ich schon so oft gehört, man dürfe sich nur 1 Monat überschneiden und gemeinsam Zuhause sein - um was geht es bei dieser Aussage genau? Das ich da kein Geld mehr bekomme ist eh klar, geht es um die Versicherung im 2. Monat??
Hoffe ihr versteht was ich meine 🤔😅
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Das geht sich aus
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Es kann (muss aber nicht) einer eurer ag was dagegen haben. Weil eigentlich braucht dein ag keine karenz genehmigen, wenn dein mann e daheim ist bzw umgekehrt.
Der AG meines Mannes wollte eine Bestätigung von meinem ag, dass ich arbeite wenn mein Mann in karenz ist. Keine Ahnung ob er die karenz auch ohne diese Bestätigung genehmigt hätte und ob das allgemein üblich ist.
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@wölfin wir mussten schon jeweils auch die Karenzvereinbarungen bei der GKK abgeben aber hab auch schon gehört dass es ihnen egal ist.
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Dass man KBG und Karenz trennen muss, hab ich mehrmals von AK und GKK gehört, richtig verstanden hab ichs bis heute nicht, dachte wenn man überschneidet verkürzt sich der Bezugsanspruch - nix da, haben bis zum 14.LM KGB bekommen (Gehaltsabhängig), mein Mann im 10.und 11LM (10. überschneidend daheim) ich dann den Rest! Nachfragen und alle Varianten durchrechnen zahlt sich wirklich aus!
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@lolle ich hätts eigentlich auch so verstanden, dass sich die gesamtdauer verkürzt, wenn man überschneidet. Aber ok... kenn diese Variante nur vom Hörensagen, mein Mann und ich gehen nacheinander in karenz.
@Gänseblümchen7 wie gesagt, karenzanspruch hat immer nur ein Elternteil, nicht beide gleichzeitig. Wenn möglich, fragt da beim AG nach. Weil oft stört es den AG nicht, wenn man es so macht wie von euch geplant bzw ist ihm lieber, als wenn er dich quasi zwischendurch für 1-2 Monate Vollzeit nimmt und dann bist du nochmal ein paar Monate in karenz. Weil du hättest nichtmal anspruch auf elternteilzeit während der Papa daheim ist, aber einvernehmlich geht's natürlich immer.
Manche arbeiten auch offiziell in der Zeit, wo der Mann in karenz ist und brauchen vor der Geburt angesammelten Urlaub auf, falls der nicht vorher ausbezahlt wurde.
Ich bin ja grundsätzlich dafür, dass man die Männer auch mal mit dem Nachwuchs allein lassen und arbeiten kann, während sie in karenz sind, weil das der eigentliche Sinn der väterkarenz ist. Aber jeder wie er will...
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Bezüglich Väterkarenz bin ich auch deiner Meinung. Wenn man gemeinsam zu Hause ist, finde ich dass dann ja meist doch wieder der Großteil an der Mutter hängen bleibt.
Ich glaub die Bezugsdauer verkürzt sich, wenn man das 12. Monat gemeinsam zu Hause bleobt und beide Geld beziehen. Hab ich das richtig im Kopf? Dann bekommt die Mutter 12 und der Vater 2,aber insgesamt sinds nur 13 (statt 14) weil eben 1 gemeinsam läuft
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Wie schon erwähnt sind KBG und Karenz 2 unterschiedliche Dinge!
KBG kann sowieso immer nur einer beziehen, wird auch nix reduziert.
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@Villacherin und @wölfin Es ist mir klar, dass der eigentliche Sinn und Zweck der 2 Monate Väterkarenz nicht der ist, dass die ganze Familie Zuhause ist. Es geht mir auch nicht darum, dass ich nicht arbeiten möchte - es ist in meinem Job einfach nicht möglich nur 1-2 Monate zu arbeiten und dann wieder weg zu sein. Und bezüglich Kinderbetreuung wird es noch nicht möglich sein, dass wir beide wieder berufstätig sind, wenn das Kind 15 Monate ist. Da mein Partner aber auch gerne eine längere Zeit am Stück beim Kind Daheim sein möchte - warum dann nicht die Zeit als Familie genießen 😊 ?!
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Wenn die Frau bis zum 1. Geburtstag daheim bleibt und KBG bezieht, das 12. Monat ist Überschneidungsmonat. Im 13.geht Frau arbeiten und Mann ist allein daheim. Dann müssen doch im 12.Monat beide in Karenz sein und auch beide KBG beziehen. Oder steh ich da jetzt komplett auf der Leitung?!
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An doppeltes kbg glaube ich noch immer nicht 🤔Vielleicht kommt noch jemand der das verlässlich weiß 😉
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“Aus Anlass des erstmaligen Wechsels des KBG-Bezuges, können beide Elternteile bis zu 31 Tage gleichzeitig KBG beziehen. Die Anspruchsdauer verkürzt sich dann um diese Tage.“
Hatte ich ganz anders in Erinnerung
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Also jedenfalls nicht doppelt im Sinne von "man hat dadurch einen Vorteil"
Habs gecheckt 👍
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