Hallo!
Zu meiner Situation: Mitte September 2018 kam unsere Tochter zur Welt
Karenz habe ich 2 Jahre gewählt
Habe eaKBG bezogen und mein Freund auch zwei Monate (in den zwei Monaten wo er bezogen hat, habe ich 2 Monate Urlaub aufgebraucht)
Nun möchte ich dazwischen wieder voll arbeiten gehen und kurz vorher schon am zweiten Wunder basteln.
Arbeitsstart wäre somit Mitte September 2020. wie lange muss ich dann kurzestmöglich arbeiten das ich wieder volles wochengeld und eaKBG beziehen kann? Wenn ich vlt schon schwanger wieder zurückkomme sept 2020 und keine Überstunden machen darf ist dann mein wochengeld auch weniger?!? Den heuer 2019 bin ich karenz und 2020 kann ich dann als schwangere keine machen. Wird da vlt das jahr 2018 oder 2017 als „vorlage“ zwecks überstunden hergenommen?!
Ich hoffe meine Fragen sind verständlich für euch.... 👍🏻
Kommentare
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So weit ich weiss sind Überstunden bezogen auf die Normalarbeitszeit (40 oder 38,5 je nach KV).
Mehrarbeit ist das was zB zusätzlich zu einer Teilzeit gearbeitet wird aber nicht über die gesetzliche Normalarbeitszeit hinaus geht...ich habe 20h Teilzeit gearbeitet und einige Stunden Mehrarbeit gemacht jedes Monat...diese Mehrarbeit ist sehr wohl zur Berechnung des Wochengelds herangezogen worden.
Edit: Sorry hab erst jetzt gesehen, dass sie wieder voll arbeiten will...dann ist das nicht relevant...aber generell vielleicht für andere interessant.
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Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind nur:
a) die an eine solche 182-tägige in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit direkt anschließenden Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Elternkarenz (bis maximal zum 2. Geburtstag eines Kindes) nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG)/Väter-Karenzgesetz (VKG), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist.
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Beim Wochengeld wird aliquot Urlaubs bzw. Weihnachtsgeld eingerechnet
Und es wird eine so genannte Günstigkeitsberechnung durchgeführt; hast du im Jahr 2018 mehr verdient als 2019 wird der Schnitt von 2018 verwendet.
"Relevant ist immer der Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes (dies gilt, auch wenn es sich um ein weiteres Kind handelt"
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Hm. Was? Wie? Ich steh gerade total auf dem Schlauch. Ich hab gedacht, man kann das eaKBG beim zweiten Kind tatsächlich nur beantragen, wenn man direkt vor dem erneuten MuSchu 182 Tage gearbeitet hat ODER die 182 Tage eaKBG für das erste Kind bezogen hat.
Da die TE aber im zweiten Jahr logischerweise nur mehr in arbeitsrechtlicher Karenz ist und kein Geld mehr bezieht, wieso sollte sie dann wieder eaKBG beantragen können?
Und wie kommt ihr darauf, dass sie nur 3 Monate arbeiten müsste? Ich versteh das gar nicht. Würde mich aber echt interessieren, da die Situation bei mir ähnlich ist/sein wird.
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Mein Mutterschutz hat am 10.11. begonnen, relevant für die Berechnung des Wochenendes waren die Monate August, September und Oktober.
Du musst also zwischen dem Anspruch auf eaKBG und der Bemessungsgrundlage vom Wochengeld unterscheiden. Und fürs Wochengeld kann es blöd sein, wenn du vorm Mutterschutz länger krank bist bzw. du keine drei vollen Monate mit Einkommen zusammen bringst.
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Ahhhh, ich verstehe!
Bedeutet das also, wenn ich die drei Monate NICHT arbeite, bekomme ich zwar wieder dasselbe EAKBG wie beim 1. Kind, also bemessen an meinem Vollzeitgehalt, jedoch kein Wochengeld? Stimmt das so?
Edit: Offenbar nicht xD
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Achso, oh. Also die Höhe des eakbg hängt vom Wochengeld ab und wenn ich nicht arbeite, bekomme ich kein Wochengeld und folglich nur einen Minimal-Tagessatz an eakbg?
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Mein eakbg läuft jetzt aus, bin aber noch ein Jahr zuhause. Wenn ich nun nach diesem weiteren Jahr drei Monate arbeite, habe ich bei einer erneuten SS Anspruch auf eaKBG und dieses berechnet sich dann wieder nach dem Wochengeld, welches sich wiederum nach den drei Monaten Arbeit berechnet? Stimmt das?
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Also ich verfolge gerne die Antworten 😊, weil ich genau die selbe Frage habe.
Ich habe dazu 2x mit der Infoline (eakbg) telefoniert, 1x mit der AK und einmal auch einen Versuch bei der WGKK gestartet. Und habe jedes Mal eine andere Antwort erhalten 🙈🤷♀️
die letzte Antwort der Infoline war, dass die Berechnung des eakbg auf alle Fälle anhand des Wochengeldes zustande kommt. Das müssen mindesten 3 VOLLEN Monate sein Dh wenn du unter dem Monat anfängst, musst du das Monat zu Ende arbeiten und dann fangen die 3 vollen Monate an. Aber was mir wichtig gewesen wäre, ob ich auch erneut 6 Monate arbeiten muss, um überhaupt Anspruch zu haben 🤔 oder ob die 3 vollen Monate ausreichen.
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