Zweites Kind geplant ,wie sichere ich Bezüge

Hey!

Beziehe das eakbg und bin 2 Jahre bis 4 Mai 2024 in Karenz. Planen ein zweites Kind .
Möchte wieder für das zweite Kind das eakbg beziehen.

Beispiel:
1)Wenn das zweite im August 2024 kommen würde. Würde ich nur ab dem 4 Mai bis ca Julni arbeiten . Weil juli/August schon der Mutterschutz beginnen würde)
könnte ich dann eakbg beziehen ,wie würde es berechnet werden .?

2) kommt das nächste Kind vor dem 2.Geburtstag des ersten Kindes bekomm ich dann Mutterschutzgeld und Wochenbettgeld ?

Bzw wie verliegt man am wenigsten Bezüge und steigt am besten aus ( schwierig zu sagen wie es halt kommt,das Leben spielt seinen eigenen Regeln):)

Kommentare

  • Also sofern du den zweiten Mutterschutz antretest, wenn du keinen Bezug mehr erhältst, also im 2. Jahr, dann hast du keinen Anspruch.

    Du musst entweder während des Bezuges des eaKBG wieder den Mutterschutz antreten oder wieder gearbeitet haben. Bei letzterem Fall wird zuerst wieder ein Wochengeld berechnet, also die letzten drei Monate vor Antritt des Mutterschutzes werden dafür herangezogen. Wenn du zB nur zwei Monate davor gearbeitet hast, dann erhältst du weniger, weil trotzdem durch ca. 90 Tage gerechnet wird. Und das eaKBG wird dann wieder vom Wochengeld berechnet. Also die 6 Monate brauchst du nicht, da die gesetzliche Karenz einer Beschäftigung gleichgestellt ist.
    weißröckchendenisi
  • Hi

    Also zum ersten Punkt.

    Das einkommensabhängige kannst du nur beziehen, wenn du 182 Tage ohne Unterbrechung vor Mutterschutz gearbeitet hast.

    Solltest du also glück haben und wieder ganz schnell schwanger werden, wirst du die Karenz abbrechen müssen, damit du 6 Monate gearbeitet hast vor dem Mutterschutz.

    Auch darf man keinen Bezug vom Staat innerhalb dieser 182 Tage bezogen haben. Ob damit auch das eakbg gemeint ist (solltest du in den Mutterschutz gehen, wenn du noch eakbg beziehst) weiß ich nicht.


    Beim zweiten Punkt würde ich meinen, dass du Wochengeld bekommst, wenn du nur 2 Monate dazwischen arbeitest, aber halt viel weniger, weil nur 2 Gehälter auf 90 Tage geteilt werden.

    Solltest du aber in Mutterschutz gehen, wenn du noch im 2. Jahr und ohne kbg bist, bekommst du gar nichts.
    Da bleibt dir nach der Geburt nur das normale KBG
  • Meine Kinder haben einen Abstand von 14 Monaten. Bei Kind 1 hatte ich das EAKBG. Ich ging mit dem 1. Geburtstag von Kind 1 wieder Vollzeit arbeiten. Allerdings nur für 12 Tage. Dann begann der Mutterschutz für Kind 2. Bei Kind 2 bekam ich ebenfalls Wochengeld und beziehe wieder EAKBG.
    Liebe Grüße
    denisi
  • sabsie4517 schrieb: »
    Also sofern du den zweiten Mutterschutz antretest, wenn du keinen Bezug mehr erhältst, also im 2. Jahr, dann hast du keinen Anspruch.

    Du musst entweder während des Bezuges des eaKBG wieder den Mutterschutz antreten oder wieder gearbeitet haben. Bei letzterem Fall wird zuerst wieder ein Wochengeld berechnet, also die letzten drei Monate vor Antritt des Mutterschutzes werden dafür herangezogen. Wenn du zB nur zwei Monate davor gearbeitet hast, dann erhältst du weniger, weil trotzdem durch ca. 90 Tage gerechnet wird. Und das eaKBG wird dann wieder vom Wochengeld berechnet. Also die 6 Monate brauchst du nicht, da die gesetzliche Karenz einer Beschäftigung gleichgestellt ist.

    -)OK das heißt,wenn ich im 2 Jahr Karenz in Mutterschutz gehe,bekomm ich dann nur für Kind zwei das pauschale oder eakbg ?
    -)Wären eakbg würde bedeuten ca 3 Monate nach der ersten Geburt wieder schwanger zu sein🤔
  • Ich habe bis zum 1. Geburtstag das EaKbG bezogen und habe 2 Monate VZ gearbeitet, weil mein Mann in Karenz war. (12 2). Ich bin nach den zwei Monaten in den vorzeitigen MuSchu gegangen und konnte somit wieder EaKbG beziehen, weil der MuSchu auch zählt. Das hat sich alles zufällig so gut ergeben. 😅
  • Fall 1: das wochengeld und kbg berechnet sich aus dem Gehalt der letzten vollen 3 Monaten, die du vor dem Mutterschutz gearbeitet hast. Wenn du da nur 2 Monate gearbeitet hast (und der Mai ist ja in dem Fall gar nicht "voll", juni vielleicht, je nachdem wann ET bzw Beginn des Mutterschutzes ist.
    Ob du in dem Fall ea kbg beantragen kannst bzw ob es sich überhaupt auszahlt ist fraglich.

    Fall 2: kein wochengeld und das kbg (kbg Konto, kein ea kbg) ab Geburt des 2. Kindes.

    Alle Angaben ohne Gewähr und bis 2024 kann sich auch noch etwas ändern.
    Ich würde das zweite Kind nicht nach dem bestmöglichen Bezügen planen, sondern danach, wann es für euch als Familie passt, natürlich unter der Voraussetzung, dass auch die finanziellen Rahmenbedingungen passen. Also wenn sichs ohne ea kbg nicht ausgeht, dann wirds wohl eher auf einen größeren Altersunterschied zwischen den Kindern hinauslaufen. Nur wenn die kinder so knapp auseinander sind, dass du schon vor Ende des ea kbg-Bezugs in den Mutterschutz kommst (oder eben in der Zeit dazwischen vollzeit arbeitest wie @bn0607), bekommst du wieder etwa gleich viel ea kbg und wochengeld.

    Abgesehen davon, dass sich die Voraussetzungen fürs kbg immer wieder mal ändern (bei 2. Geburt bis ca 2017 hättest du auch in Fall 2 ea kbg beziehen können), kanns auch beim kinderwunsch mal länger dauern als geplant oder die Schwangerschaft dauert kürzer als geplant bzw der Mutterschutz beginnt früher als geplant...
  • Ich habe es so gelöst, dass ich nun einige Monate zwischen der 1. Karenz und dem 2. Wochengeld einfach arbeitslos gemeldet bin (da kriegt man dann Wochengeld 180%). aaaaber dafür hat man natürlich keinen Anspruch auf eakbg, sondern nur das pauschale (macht bei uns aber nichts, weil ich mich eh selbstständig mache während der Karenz)
  • Ach ja... die Bildungskarenz gäbe es auch noch. Dadurch hättest du zumindest Anspruch auf Wochengeld, wenn du während der BK in MuSchu gehen würdest. Berechnet sich dann nicht vom Weiterbildungsgeld, sondern vom Verdienst vor BK. Anspruch auf EaKbG hast du aber nicht.
    Mommy_of_a_Girl
  • Am besten wäre es mind 3 volle Monate vorm Mutterschutz so viel wie möglich zu arbeiten (evtl Vater da in Karenz/ETZ). Dann kriegst du hohes Wochengeld und wieder eaKBG.
    Soweit ich ich weiß stimmt es nicht dass du für erneutes eaKBG davor 180 Tage gearbeitet haben musst. Elternkarenz zählt zu diesen Zeiten auch.
    Du darfst nur nicht gewisse Sozialleistungen beziehen (Krankengeld, Weiterbildungsgeld,AMS ) und du darfst nicht anders als die gesetzliche 2 jährige Elternkarenz daheim sein (freiwillig verlängerte Karenz, unbezahlter Urlaub während der Mann in Karenz ist..)

    Wochengeld kannst du auch anders bekommen, eaKBG nur mit genug arbeiten. (Außer der Abstand ist so klein zwischen den Kindern dass du zum 1. Geburtstag schon wieder im Mutterschutz bist).

    Sonst kannst du dich bei der AK zu dem Thema beraten lassen.
    denisi
  • Ich bin direkt vom eakbg in vorzeitigen Mutterschutz gewechselt. Meine Kinder sind aufgrund vorzeitiger Geburt im Endeffekt 14 Monate auseinander. War aber nicht geplant, hätte nicht geglaubt natürlich schwanger zu werden bei Kind 2.

    Wochengeld war Tagsatz vom eaKBG und eaKBG wären dann nur 80% vom Tagsatz gewesen (bei mir aber noch immer höher als pauschales Modell - es gab dann aber wegen Corona doch den vollen Tagsatz wie in der 1. Karenz wegen Gesetzesänderung.

    Wenn du zwischen letztem Bezug eaKBG und Mutterschutz eine Lücke ohne Verdienst hast, gibt es kein Wochengeld, KBG dann ab 1. Tag nach Geburt, aber in welcher Höhe und welches Modell würde ich mich an deiner Stelle erkundigen.

    Besser wäre natürlich du würdest dazwischen arbeiten, aber wenn du nicht Vollzeit arbeiten kannst ist die Frage wie hoch eaKBG wäre…
    denisi
  • Vielen Dank an alle ,jetzt kenn ich mich aus ☺️
  • leih mir diesen Thread mal kurz aus: Ich hätte bei Kind 2 keinen Anspruch auf eaKBG (bin dzt in BK und versuchen wieder schwanger zu werden), wenn aber mein Mann in Karenz gehen würde (für 2 Monate) und das eaKbG bezieht, hätte ich dann auch automatisch das ea-Modell? Und müsste er dann zuerst (vor mir) in Karenz gehen oder ist das egal?
  • @ninoni97 Also die Karenz fürs erste Kind deines Mannes hat an sich keine Auswirkung auf die Karenz für das zweite Kind. Es ist auch egal, wer für Kind 2 zuerst KBG bezieht. Der erste Elternteil entscheidet, welches Modell ihr beantragt. Hast du dann keinen Anspruch auf eaKBG, da du die Voraussetzungen nicht erfüllst, erhältst du stattdessen die Sonderleistung 1 (so oder so ähnlich heißt die). Das ist das Konto in der kürzesten Variante (1 Jahr) und dein Mann könnte dann auch in Karenz gehen und das eaKBG beziehen. Sofern du kein Wochengeld erhältst, ist es an sich auch egal, welches KBG Konto-Modell du wählst, da der Gesamtbetrag ja immer gleich hoch ist. Eventuell musst du dir halt dann einen Teil für die anderen Monate deiner Karenz auf die Seite legen.
  • Aja diese Sonderleistung kannst du im Gegensatz zum Konto nicht einmalig in der Dauer ändern. Das gibt’s dann exakt nur bis zum 1. Geburtstag.

    Ich habe auch einen sehr tricky Fall, da ich aufgrund eines unbezahlten Urlaubes während der ersten Karenz wohl ums eaKBG umfalle. Nicht mal die AK konnte mir helfen, da es keine Erfahrungswerte damit gibt 🙈 Ich kann mich nur an die ÖGK wenden. Aber voraussichtlich habe ich nur Anspruch auf Konto. Da ich aber Wochengeld beziehe, macht’s bei mir aber schon einen Unterschied, in welcher Länge ich das Konto beantrage. Wenn ich das ea beantrage und es dann abgelehnt wird, würde ich damit am schlechtesten fahren. Also muss ich wohl ein wenig gambeln. Entweder die sichere Variante (Konto) oder die riskantere Variante, durch die ich unter Umständen am schlechtesten aussteige 😅
  • @sabsie4517 super, danke dir!
    Also egal wer zuerst in Karenz geht, ich bekomme dann dieses Sondermodell, da ich ja keinen Anspruch auf das ea-Modell habe, oder?
  • Ja genau. Ich habe die Info mit dem Sondermodell direkt von der AK, weils mich ja dann auch betreffen würde.

    Betreffend Bildungskarenz bin ich aber nicht im Bilde, also ob du Anspruch auf Wochengeld und/oder eaKBG hast.

    Falls du tatsächlich keinen Anspruch hast, dann wäre es so wie oben beschrieben.
  • Falls du aber zuerst gehst und dein Mann auch gehen will, musst du unbedingt das eaKBG beantragen. Da dieses dann für euch beide gilt. Du erhältst dann halt das „Sondermodell“. Andernfalls erhält dein Mann dann auch nur das Konto.
  • @sabsie4517 Wie sieht dieses Sondermodell aus? Hab noch nie davon gehört 🤔 und welche Voraussetzungen brauchts dafür?
  • @sabsie4517 super, vielen lieben Dank!
    Ja also so wies ich verstanden hab, hab ich Anspruch auf Wochengeld (wenn MuSchu in BK beginnt), aber keinen Anspruch aufs ea, da ich ja die letzten 6 Monate Weiterbildungsgeld (Leistung vom AMS) bezogen habe.
  • @Oceanholic hab mich da auch nochmal schlau gemacht: Wenn beide Elternteile in Karenz gehen und das ea-Modell wählen, aber nur einer Anspruch hat bekommt der andere dieses Sondermodell (=höchster Tagsatz des KBG-Kontos aber für maximal 365 Tage)

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  • @Oceanholic Der Beitrag von ninoni unten beantwortet deine Fragen oder? ☺️ Genauso hat’s mir die Dame von der AK auch erklärt.
  • bearbeitet 4. 03. 2023, 06:19
    ninoni97 schrieb: »
    @sabsie4517 super, vielen lieben Dank!
    Ja also so wies ich verstanden hab, hab ich Anspruch auf Wochengeld (wenn MuSchu in BK beginnt), aber keinen Anspruch aufs ea, da ich ja die letzten 6 Monate Weiterbildungsgeld (Leistung vom AMS) bezogen habe.

    So ist es! Ich hatte den Fall. Wochengeld isr dann 180% vom Weiterbildungsgeld- war sogar bissl mehr als bei meinem Vollzeit Job!

    Dieses Sondermodell ist der Tagsatz der Pauschale für 1 Jahr. Ich beziehe 2 Jahre Pauschale und hab 17,92€ Tagsatz. Ist also nicht wirklich eine Sonderlösung. Der einzige Vorteil daraus ist dass dein Mann halt eaKBG hat.
    MamaLama
  • @mydreamcametrue Du hast nicht das Sondermodell oder? Mir hat die AK Dame nämlich gesagt, dass man es nur bis zum ersten Geburtstag beziehen und auch nicht einmalig ändern kann (im Gegensatz zum Konto).

    Naja Sondermodell wahrscheinlich dann deshalb, weil der Partner dadurch das eaKBG beziehen kann.
  • sabsie4517 schrieb: »
    @mydreamcametrue Du hast nicht das Sondermodell oder? Mir hat die AK Dame nämlich gesagt, dass man es nur bis zum ersten Geburtstag beziehen und auch nicht einmalig ändern kann (im Gegensatz zum Konto).

    Naja Sondermodell wahrscheinlich dann deshalb, weil der Partner dadurch das eaKBG beziehen kann.

    Nein ich hab normal die Pauschale genommen weil mein Mann nicht in Karenz geht und ich 2 Jahre gehen wollte.
  • @mydreamcametrue darf ich fragen wann du in Bildungskarenz bzw. dann drauf im Mutterschutz warst? Mir wurde vor paar Monaten als ich nachgefragt habe erklärt dass das mit den 180% nicht mehr gilt und es wird vom letzten Verdienst davor, sprich wie bei der ersten Karenz, berechnet und man erhält sozusagen 1:1 dasselbe Wochengeld wie beim 1. Kind
  • @mydreamcametrue Das hier meine ich (Foto) und mir wurde gesagt wenn man vor BK dann KGB bezogen hat wird das letzte Gehalt vor KGB Bezug herangezogen. ac1b4f20-bbe1-11ed-9e0f-f32658c241b0.jpeg
  • jennyrr schrieb: »
    @mydreamcametrue darf ich fragen wann du in Bildungskarenz bzw. dann drauf im Mutterschutz warst? Mir wurde vor paar Monaten als ich nachgefragt habe erklärt dass das mit den 180% nicht mehr gilt und es wird vom letzten Verdienst davor, sprich wie bei der ersten Karenz, berechnet und man erhält sozusagen 1:1 dasselbe Wochengeld wie beim 1. Kind

    Das war im sommer 2021

    Also ich war bis Ende 2020 mit eaKBG in Elternkarenz
    Dann 1 Jahr Bildungskarenz- wurde aber sofort schwanger und ab Juli dann Mutterschutz. Hab also nur 7 Monate Bildungskarenz konsumiert

    Dann war Mutterschutz

    Und dann 2 Jahre Elternkarenz mit Pauschale (da bin ich noch drin)

    Die restlichen 5 Monate Bildungskarenz könnte ich im Anschluss noch konsumieren muss aber neu beantragt werden
    jennyrr
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