Hey!
Beziehe das eakbg und bin 2 Jahre bis 4 Mai 2024 in Karenz. Planen ein zweites Kind .
Möchte wieder für das zweite Kind das eakbg beziehen.
Beispiel:
1)Wenn das zweite im August 2024 kommen würde. Würde ich nur ab dem 4 Mai bis ca Julni arbeiten . Weil juli/August schon der Mutterschutz beginnen würde)
könnte ich dann eakbg beziehen ,wie würde es berechnet werden .?
2) kommt das nächste Kind vor dem 2.Geburtstag des ersten Kindes bekomm ich dann Mutterschutzgeld und Wochenbettgeld ?
Bzw wie verliegt man am wenigsten Bezüge und steigt am besten aus ( schwierig zu sagen wie es halt kommt,das Leben spielt seinen eigenen Regeln):)
Kommentare
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Du musst entweder während des Bezuges des eaKBG wieder den Mutterschutz antreten oder wieder gearbeitet haben. Bei letzterem Fall wird zuerst wieder ein Wochengeld berechnet, also die letzten drei Monate vor Antritt des Mutterschutzes werden dafür herangezogen. Wenn du zB nur zwei Monate davor gearbeitet hast, dann erhältst du weniger, weil trotzdem durch ca. 90 Tage gerechnet wird. Und das eaKBG wird dann wieder vom Wochengeld berechnet. Also die 6 Monate brauchst du nicht, da die gesetzliche Karenz einer Beschäftigung gleichgestellt ist.
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Also zum ersten Punkt.
Das einkommensabhängige kannst du nur beziehen, wenn du 182 Tage ohne Unterbrechung vor Mutterschutz gearbeitet hast.
Solltest du also glück haben und wieder ganz schnell schwanger werden, wirst du die Karenz abbrechen müssen, damit du 6 Monate gearbeitet hast vor dem Mutterschutz.
Auch darf man keinen Bezug vom Staat innerhalb dieser 182 Tage bezogen haben. Ob damit auch das eakbg gemeint ist (solltest du in den Mutterschutz gehen, wenn du noch eakbg beziehst) weiß ich nicht.
Beim zweiten Punkt würde ich meinen, dass du Wochengeld bekommst, wenn du nur 2 Monate dazwischen arbeitest, aber halt viel weniger, weil nur 2 Gehälter auf 90 Tage geteilt werden.
Solltest du aber in Mutterschutz gehen, wenn du noch im 2. Jahr und ohne kbg bist, bekommst du gar nichts.
Da bleibt dir nach der Geburt nur das normale KBG
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Liebe Grüße
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-)OK das heißt,wenn ich im 2 Jahr Karenz in Mutterschutz gehe,bekomm ich dann nur für Kind zwei das pauschale oder eakbg ?
-)Wären eakbg würde bedeuten ca 3 Monate nach der ersten Geburt wieder schwanger zu sein🤔
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Ob du in dem Fall ea kbg beantragen kannst bzw ob es sich überhaupt auszahlt ist fraglich.
Fall 2: kein wochengeld und das kbg (kbg Konto, kein ea kbg) ab Geburt des 2. Kindes.
Alle Angaben ohne Gewähr und bis 2024 kann sich auch noch etwas ändern.
Ich würde das zweite Kind nicht nach dem bestmöglichen Bezügen planen, sondern danach, wann es für euch als Familie passt, natürlich unter der Voraussetzung, dass auch die finanziellen Rahmenbedingungen passen. Also wenn sichs ohne ea kbg nicht ausgeht, dann wirds wohl eher auf einen größeren Altersunterschied zwischen den Kindern hinauslaufen. Nur wenn die kinder so knapp auseinander sind, dass du schon vor Ende des ea kbg-Bezugs in den Mutterschutz kommst (oder eben in der Zeit dazwischen vollzeit arbeitest wie @bn0607), bekommst du wieder etwa gleich viel ea kbg und wochengeld.
Abgesehen davon, dass sich die Voraussetzungen fürs kbg immer wieder mal ändern (bei 2. Geburt bis ca 2017 hättest du auch in Fall 2 ea kbg beziehen können), kanns auch beim kinderwunsch mal länger dauern als geplant oder die Schwangerschaft dauert kürzer als geplant bzw der Mutterschutz beginnt früher als geplant...
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Soweit ich ich weiß stimmt es nicht dass du für erneutes eaKBG davor 180 Tage gearbeitet haben musst. Elternkarenz zählt zu diesen Zeiten auch.
Du darfst nur nicht gewisse Sozialleistungen beziehen (Krankengeld, Weiterbildungsgeld,AMS ) und du darfst nicht anders als die gesetzliche 2 jährige Elternkarenz daheim sein (freiwillig verlängerte Karenz, unbezahlter Urlaub während der Mann in Karenz ist..)
Wochengeld kannst du auch anders bekommen, eaKBG nur mit genug arbeiten. (Außer der Abstand ist so klein zwischen den Kindern dass du zum 1. Geburtstag schon wieder im Mutterschutz bist).
Sonst kannst du dich bei der AK zu dem Thema beraten lassen.
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Wochengeld war Tagsatz vom eaKBG und eaKBG wären dann nur 80% vom Tagsatz gewesen (bei mir aber noch immer höher als pauschales Modell - es gab dann aber wegen Corona doch den vollen Tagsatz wie in der 1. Karenz wegen Gesetzesänderung.
Wenn du zwischen letztem Bezug eaKBG und Mutterschutz eine Lücke ohne Verdienst hast, gibt es kein Wochengeld, KBG dann ab 1. Tag nach Geburt, aber in welcher Höhe und welches Modell würde ich mich an deiner Stelle erkundigen.
Besser wäre natürlich du würdest dazwischen arbeiten, aber wenn du nicht Vollzeit arbeiten kannst ist die Frage wie hoch eaKBG wäre…
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Ich habe auch einen sehr tricky Fall, da ich aufgrund eines unbezahlten Urlaubes während der ersten Karenz wohl ums eaKBG umfalle. Nicht mal die AK konnte mir helfen, da es keine Erfahrungswerte damit gibt 🙈 Ich kann mich nur an die ÖGK wenden. Aber voraussichtlich habe ich nur Anspruch auf Konto. Da ich aber Wochengeld beziehe, macht’s bei mir aber schon einen Unterschied, in welcher Länge ich das Konto beantrage. Wenn ich das ea beantrage und es dann abgelehnt wird, würde ich damit am schlechtesten fahren. Also muss ich wohl ein wenig gambeln. Entweder die sichere Variante (Konto) oder die riskantere Variante, durch die ich unter Umständen am schlechtesten aussteige 😅
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Also egal wer zuerst in Karenz geht, ich bekomme dann dieses Sondermodell, da ich ja keinen Anspruch auf das ea-Modell habe, oder?
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Betreffend Bildungskarenz bin ich aber nicht im Bilde, also ob du Anspruch auf Wochengeld und/oder eaKBG hast.
Falls du tatsächlich keinen Anspruch hast, dann wäre es so wie oben beschrieben.
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Ja also so wies ich verstanden hab, hab ich Anspruch auf Wochengeld (wenn MuSchu in BK beginnt), aber keinen Anspruch aufs ea, da ich ja die letzten 6 Monate Weiterbildungsgeld (Leistung vom AMS) bezogen habe.
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So ist es! Ich hatte den Fall. Wochengeld isr dann 180% vom Weiterbildungsgeld- war sogar bissl mehr als bei meinem Vollzeit Job!
Dieses Sondermodell ist der Tagsatz der Pauschale für 1 Jahr. Ich beziehe 2 Jahre Pauschale und hab 17,92€ Tagsatz. Ist also nicht wirklich eine Sonderlösung. Der einzige Vorteil daraus ist dass dein Mann halt eaKBG hat.
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Naja Sondermodell wahrscheinlich dann deshalb, weil der Partner dadurch das eaKBG beziehen kann.
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Nein ich hab normal die Pauschale genommen weil mein Mann nicht in Karenz geht und ich 2 Jahre gehen wollte.
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Das war im sommer 2021
Also ich war bis Ende 2020 mit eaKBG in Elternkarenz
Dann 1 Jahr Bildungskarenz- wurde aber sofort schwanger und ab Juli dann Mutterschutz. Hab also nur 7 Monate Bildungskarenz konsumiert
Dann war Mutterschutz
Und dann 2 Jahre Elternkarenz mit Pauschale (da bin ich noch drin)
Die restlichen 5 Monate Bildungskarenz könnte ich im Anschluss noch konsumieren muss aber neu beantragt werden