Habe jetzt im Internet recherchiert aber nirgends steht wie viele Stunde das in etwa sind.
Es steht nur überall dass man den Betrag von 386€ nicht überschreiten darf.
Ok aber kann dann dee DG sagen dass ich zB 20 std. Arbeiten muss für das Geld oder sind es dann 10Std?
Seh mich da nicht wirklich raus und vielleicht hat jemand Erfahrung damit
Kommentare
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Dh je niedriger der Stundenlohn, desto höher die Stundenanzahl. Im Schnitt 8 Stunden pro Woche (nur wenn der Stundenlohn sehr, sehr niedrig ist, max um die 12 Stunden - sonst ist die monatliche Grenze überschritten dh. zb 7 Euro pro Stunde, 12 Stunden pro Woche, ergibt dann um die 363,72 pro Monat) - bei 13 h ist man schon in der Vollversicherung - brutto 394,03 - dann werden ab noch die gesetzlichen Abgaben abgezogen - und netto kommt dann vielleicht sogar weniger raus - das gilt dann aber als Vollversicherung und nicht als Geringfügigkeit
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wenn man wieder anfängt zu arbeiten und mehr wie 500 euro / Monat verdient hab ich jetzt was gehört dass man sich dann zusätzlich versichern lassen muss oder so?? Gibts da iwas ab einem gewissen betrag was man beachten soll/muss?
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Möchte dass die std. Anzahl und das Geld fair aufgeteilt ist und nachdem nirgends was genaues über std. Oder stundenlohn steht würde ich das vorab gern mal wissen
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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070006.html
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Bei Geringfügigkeit nur Unfallversicherung, man kann aber Kranken- und Pensionsversicherung "dazukaufen" (um die 55 Euro monatlich - 2013) - das geht aber nicht, wenn man die Kranken- und Pensionsversicherung schon hat - zb durch den Bezug von Kbg.
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Wenn du noch Geld für eine private Pensionsversicherung übrig hast...
55 Euro bei der Gkk - siehe Vorposten - dann ist es eine gesetzliche und keine private
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Das sind 20 h pro Woche, dh in Summe um die 86,6 Stunden pro Monat bei einem Stundenlohn von 4,45 und der Auszahlungsbetrag wäre noch geringfügig
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du bekommst dann im Monat 194,85 Euro - Betrag liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze.
Bsp: du willst 10 Stunden pro Woche, das sind im Monat ca. 43,3 Stunden arbeiten. Dein Stundenlohn beträgt 9 Euro
du bekommst dann im Monat 389,7 Euro brutto- Betrag liegt ÜBER der Geringfügigkeit, du bist voll versichert, dh das ist keine Geringfügigkeit mehr - Auszahlungsbetrag vermindert sich noch.
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D.h. Es kommt auf den stunden lohn an wenn ich es richtig verstanden habe
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Geringfügig darf nicht ca. 380 €überschreiten und du zahlst keine steuern
Dazuverdienen darfst du in der Karenz weit mehr wieviel genau weiß ich nicht mehr
Ich musste geringfügig fünf Stunden pro Woche arbeiten ,eine Freundin musste für das gleiche Geld 13h pro Woche arbeiten
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Zur Info - da gibt es einen eigenen Post.
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Ist der Verdienst kleiner oder gleich der Geringfügigkeitsgrenze, dann ist es eine geringfügige Beschäftigung,
Liegt der Verdienst über die Geringfügigkeitgrenze, auch nur einen Cent, dann liegt ein vollversichertes Beschäftigungsverhältnis vor.
Schau dir nochmals diesen Post (siehe oben, wie ist man bei geringfügigen und vollversichertes Beschäftigungen versichert) an und auch
http://www.babyforum.at/discussion/5481/zuverdienst-waehrend-karenz#Item_7
und bei weiteren Fragen am besten zur Arbeiterkammer.
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Ich steh grad sowas von auf der leitung
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Sicher darfst zum kbg !!!!! mehr dazuverdienen, nur du riskierst, dass du deine arre Karenz (Kündigungsschutz) beim Dg verlierst - schau dir den Link an.
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Den einen link kann ich nicht öffnen bzw. Da kommt was ganz anderes bei mir
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hier nochmals der Text:
jede sollte sich daher überlegen, in welcher Lebensituation sie steckt:
- habe ich arbeitsrechtliche Karenz? -
- was bedeutet die für mich - will ich nach 2 Jahren "garantiert" zurückkommen,
- und dann ist die geringfügige Beschäftigung doch die sichere Grenze (kurzfristige Überschreitungen dieses Betrages sind nur mit ZUSTIMMUNG des Karenz-Dienstgebers möglich - vorher aber Beratung bei der AK!) (Zustimmung des Dienstgebers nur bei Geringfügigkeit auch möglich, wenn im Dienstvertrag das drin steht)
- > wenn man mehr verdient, endet dann die arbeitsrechtliche Karenz automatisch und vorzeitig (mit all seinen Vorteilen)
- wenn ohnehin keine arbeitsrechtliche Karenz oder die für einen nicht wichtig ist:
dann zählt alleine die Verdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeldes
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bei weiteren Fragen am besten AK kontaktieren.