@kleineswunder: du brauchst natürlich ein steuerpflichtiges Einkommen, sonst kannst du auch nichts zurück bekommen.
wenn du es bei deinem Mann ankreuzt und er arbeiten geht, dann wird das sicher was bringen. @BieneMaya, wenn du nicht viel gearbeitet hast, wirst wahrscheinlich eh die Lohnsteuer zurückbekommen, weil du sicher unter €11.000 Jahreseinkommen geblieben bist.
und wenn dein Mann gut verdient, dann auf alle Fälle reinnehmen, die ganzen €220 wenn ihr zusammenlebt.
nein, die 220€ bekommst nicht zurück,
aber durch den Kinderfreibetrag wird die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer gemindert und davon bekommt man etwas zurück.
Wennst arbeiten gehst, zahlst ja jeden Monat Lohnsteuer. Das Finanzamt schaut sich aber ein ganzes Jahr an und da kann die Berechnung dann ergeben, dass man quasi jeden Monat "zuviel" Lohnsteuer bezahlt hat und das bekommt man zurück;
weil ja dann Sachen wie Alleinverdiener, Kinderfreibetrag, Pendlerpauschale, etc berücksichtigt werden.
Hab mal eine Frage. Ich habe bis März 2013 gearbeitet und bin ab April in Mutterschutz gewesen. Wollte jetzt gerade meinen Steuerausgleich machen, allerdings ist nur der Jahreslohnzettel von meiner Firmer Online. Müsste ich den nicht von der GKK oder so auch einen Lohnzettel bekommen??
du müsstest in deinem Steuerakt eigentlich beides haben (obwohl das von der GKK kein Lohnzettel ist), aber wenn der Arbeitgeber bis Ende Februar Zeit hat, die Daten ans FA zu schicken, wirds wahrscheinlich bei der GKK genauso sein.
@bienemaya wenn du arbeiten gehst kannst du einen machen, ob du was zurück bekommst (ob sich also der Arbeitsaufwand gelohnt hat) siehst du dann in der vorberechnung ... Aber wenn man eben gar nicht arbeiten geht und somit das ganze Jahr kein steuerpflichtiger Bezug vorliegt dann macht's keinen sinn
Ja, außergewöhnliche Belastungen, aber nur wenn du oder wer anderer NIX geerbt hast/ hat und du verpflichtet warst, diese Kosten zu übernehmen, auch hier wieder Selbstbehalt
Also wenn eine Sterbeversicherung zur Auszahlung gekommen ist, oder ein Bausparer oder was auch immer da war, geht es nicht.
wenn du 5 Monate Steuer bezahlt hast, dann kannst eh einen machen - und Versicherungen und alles rein schreiben... ob und wie sich das auswirkt, kannst du im Finanzonline in der Vorberechnung sehen....
nur wenn du keinen machen kannst, und natürlich trotdem die Kosten hattest, dann kannst du die bei dir nicht abschreiben...
@BieneMaja@claudsch1980 hat es schon geschrieben, dass es keinen Sinn hat.
Machen kannst natürlich einen, nur wird dann draufstehen: keine Nachforderung - dh du mußt nix nachzahlen.... Und welchen Sinn hat es, wenn man sich diese Arbeit macht, Belege sammelt und dann so und so nichts rauskommt?
@bienemaya wenn du arbeiten gehst kannst du einen machen, ob du was zurück bekommst (ob sich also der Arbeitsaufwand gelohnt hat) siehst du dann in der vorberechnung ... Aber wenn man eben gar nicht arbeiten geht und somit das ganze Jahr kein steuerpflichtiger Bezug vorliegt dann macht's keinen sinn
Ja wie gesagt, das ist ein Lohnsteuer Ausgleich ... Und das besagt man kann die im Jahr bezahlte Lohnsteuer ausgleichen mit diversen extrakosten oder bei unregelmäßigen verdienst (unregelmäßige Überstunden, jobwechsel, Zeiten ohne verdienst, ...)
Man muss also ein lohnsteuerpflichtiges einkommen haben! Wenn man das ganze Jahr in karenz daheim ist ohne nebenbei arbeiten zu gehen dann kann man auch keinem Ausgleich machen!
Was geht dann? Einen Ausgleich machen - geht dann, und wenn nur 2 Monate Lohnsteuer gezahlt worden sind, werden diese zwei Monate voll rückbezahlt, weil sie auf das ganze Jahr gerechnet werden. Die Versicherungen wirken sich dann nicht mehr aus, wenn schon die ganze Lohnsteuer für zwei Monate zurückbezahlt worden sind.....
@bienemaya kommt drauf an ob du Lohnsteuer gezahlt hast, bzw abgezogen wurde ... Wenn du zb nur Teilzeit arbeiten warst und nur 500 Euro verdient hast dann hast keine Lohnsteuer bezahlt, kann man am abrechnungsbeleg aber schön rauslesen welche Abzüge vorgenommen wurden.
@BieneMaja - mache einfach Deinen Ausgleich für 2013 und schreibe alles hinein, was du im Endeffekt für richtig hältst an Versicherungen und so.... wird schon ein Guthaben rauskommen...
ich kenne mich langsam bei Deinen Angaben nicht mehr aus.....
@bienemaya kommt drauf an ob du Lohnsteuer gezahlt hast, bzw abgezogen wurde ... Wenn du zb nur Teilzeit arbeiten warst und nur 500 Euro verdient hast dann hast keine Lohnsteuer bezahlt, kann man am abrechnungsbeleg aber schön rauslesen welche Abzüge vorgenommen wurden.
Falls noch jemand fragen dazu hat (und Facebook besitzt)
Von 13-15h gibts heut auf der Facebook Seite der Arbeiterkammer eine Fragestunde! Da wird alles zu dem Thema beantwortet!
Kann man so einen Ausgleich auch machen, wenn man bis zur Frühkarenz (Herbst 2012) eine Lehre gemacht hat? Ist zwar vielleicht nicht sehr viel, aber ich mag auch nix herschenken
ja, wenn es eine richtige Lehre war (und Sozialversicherung abgezogen worden ist) - dann kommt ein wenig raus
nein, wenn es eine Lehrausbildung über eine Stiftung war und man Stiftungsgeld erhalten ist - es steht dann natürlich frei, einen abzugegeben, aber rauskommen wird dann nix....
Kann man so einen Ausgleich auch machen, wenn man bis zur Frühkarenz (Herbst 2012) eine Lehre gemacht hat? Ist zwar vielleicht nicht sehr viel, aber ich mag auch nix herschenken
Also es war schon eine richtige lehre da steht man kann das 5 jahre rückwirkend machen. Ich war vor meiner lehre ein jahr lang samstags arbeiten, zählt das auch dazu?
@lovoly wenn du nur samstags arbeiten warst war es vermutlich geringfügig oder? Das heißt du hast brutto für netto bekommen und somit weder Sozialversicherung noch Lohnsteuer gezahlt. Dann kann man auch keinen Ausgleich machen ... Also machen schon, aber man bekommt nix weil man ja auch nix gezahlt hat
@lovoly hast du noch einen abrechnungsbeleg aus der Zeit? Da sieht man immer schön was abgezogen wird :-)
Und falls du dir nicht sicher bist dann kannst du es online auf jeden fall ausfüllen, mehr als das nix raus kommt kann ja nicht passieren (Nachforderungen einfach nicht abschicken)
Ich hab auch eine Frage. Wer kann die private Krankenversicherung für unser Kind absetzen? Ich oder auch mein Lebensgefährte? Auf der FA-Bestätigung stehen die Beiträge bei den auch von mir bezahlten Beiträgen drauf.
Ich hab auch eine Frage. Wer kann die private Krankenversicherung für unser Kind absetzen? Ich oder auch mein Lebensgefährte? Auf der FA-Bestätigung stehen die Beiträge bei den auch von mir bezahlten Beiträgen drauf.
Ich bin es gar nicht gewöhnt, dass das Finanzamt so lahm arbeitet.
Hab am 15.1.2014 den Lohnsteuerausgleich online weggeschickt (mein Freund auch) - und er hat am gleichen Tag genau dasselbe gemacht.
Er hat schon vor ca. 2 Wochen sein Geld bekommen und ich hab noch nicht mal den Bescheid in meiner Databox bei finanzonline.
Würd sich ein Anruf was bringen oder wär der sinnlos? Hat da jemand Erfahrungen? ;;)
@liru
waren bei dir am 15.1. schon alle Daten beim Finanzamt? In der Regel dauert es nämlich sehr lange bis die GKK die Infos übers Wochengeld ans Finanzamt übermittelt und erst wenn alle Daten beim Finanzamt sind, kann ein endgültiger Bescheid ausgestellt werden (das kann gerne noch bis Mitte März dauern).
also ich habe am donnerstag meinen lohnsteuerausgleich gemacht, die hatten auch nur die daten von meiner firma und nicht von der gkk...habe am SAMSTAG den bescheid vom finanzamt schon online erhalten wieviel ich zurückerhalten werde...wuhuuu kommt ja doch einiges zusammen obwohl ich nur bis anfang juni 2013 gearbeitet habe
@bienemaya bis ende februar muss es der arbeitgeber machen...danach dauert es ein bisschen bis das finanzamt alles aufnimmt
Die Guthaben kann man im Grunde nicht vergleichen - kommt immer auf die persönliche Situation darauf an.
@BieneMaya Mache einfach deine Arbeitnehmerveranlagung - da wird sicherlich ein Guthaben rauskommen.
[quote="BieneMaya;416823"wieviel hast ungefähr bekommen? Weil bei mir zahlt sich vl sowieso nicht aus! Weis ja nicht wie des bei.einer frühkarenz abläuft??!! [/quote]
Hey!1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren
Hey & Hallo im Forum!
Neu hier? Dann tritt der BabyForum-Community bei um alle Inhalte zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen! Hier lang...
Kommentare
793
1,475
828
wenn du es bei deinem Mann ankreuzt und er arbeiten geht, dann wird das sicher was bringen.
@BieneMaya, wenn du nicht viel gearbeitet hast, wirst wahrscheinlich eh die Lohnsteuer zurückbekommen, weil du sicher unter €11.000 Jahreseinkommen geblieben bist.
und wenn dein Mann gut verdient, dann auf alle Fälle reinnehmen, die ganzen €220 wenn ihr zusammenlebt.
1,475
Das heist mein mann bekommt 220 euro? Darf ich das so verstehen?
828
aber durch den Kinderfreibetrag wird die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer gemindert und davon bekommt man etwas zurück.
Wennst arbeiten gehst, zahlst ja jeden Monat Lohnsteuer. Das Finanzamt schaut sich aber ein ganzes Jahr an und da kann die Berechnung dann ergeben, dass man quasi jeden Monat "zuviel" Lohnsteuer bezahlt hat und das bekommt man zurück;
weil ja dann Sachen wie Alleinverdiener, Kinderfreibetrag, Pendlerpauschale, etc berücksichtigt werden.
981
828
1,475
10,139
1,475
7,695
653
Also wenn eine Sterbeversicherung zur Auszahlung gekommen ist, oder ein Bausparer oder was auch immer da war, geht es nicht.
653
1,475
653
nur wenn du keinen machen kannst, und natürlich trotdem die Kosten hattest, dann kannst du die bei dir nicht abschreiben...
1,475
653
Machen kannst natürlich einen, nur wird dann draufstehen: keine Nachforderung - dh du mußt nix nachzahlen.... Und welchen Sinn hat es, wenn man sich diese Arbeit macht, Belege sammelt und dann so und so nichts rauskommt?
10,139
Man muss also ein lohnsteuerpflichtiges einkommen haben! Wenn man das ganze Jahr in karenz daheim ist ohne nebenbei arbeiten zu gehen dann kann man auch keinem Ausgleich machen!
1,475
653
10,139
1,475
653
ich kenne mich langsam bei Deinen Angaben nicht mehr aus.....
10,139
1,475
10,139
Von 13-15h gibts heut auf der Facebook Seite der Arbeiterkammer eine Fragestunde! Da wird alles zu dem Thema beantwortet!
913
653
nein, wenn es eine Lehrausbildung über eine Stiftung war und man Stiftungsgeld erhalten ist - es steht dann natürlich frei, einen abzugegeben, aber rauskommen wird dann nix....
913
10,139
158
Gesendet von meinem iPhone mit Babyforum.at
10,139
https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/steuertarif-absetzbetraege/negativsteuer.html
913
10,139
Und falls du dir nicht sicher bist dann kannst du es online auf jeden fall ausfüllen, mehr als das nix raus kommt kann ja nicht passieren (Nachforderungen einfach nicht abschicken)
797
653
2,350
Hab am 15.1.2014 den Lohnsteuerausgleich online weggeschickt (mein Freund auch) - und er hat am gleichen Tag genau dasselbe gemacht.
Er hat schon vor ca. 2 Wochen sein Geld bekommen und ich hab noch nicht mal den Bescheid in meiner Databox bei finanzonline.
Würd sich ein Anruf was bringen oder wär der sinnlos? Hat da jemand Erfahrungen? ;;)
1,475
2,350
Danke @BieneMaya
1,475
828
waren bei dir am 15.1. schon alle Daten beim Finanzamt? In der Regel dauert es nämlich sehr lange bis die GKK die Infos übers Wochengeld ans Finanzamt übermittelt und erst wenn alle Daten beim Finanzamt sind, kann ein endgültiger Bescheid ausgestellt werden (das kann gerne noch bis Mitte März dauern).
10,139
828
bei mir ist bis auf die Daten von meinem Nebenjob noch nix im Steuerakt :-(
16,197
1,475
4,163
@bienemaya bis ende februar muss es der arbeitgeber machen...danach dauert es ein bisschen bis das finanzamt alles aufnimmt
1,475
653
653
@BieneMaya Mache einfach deine Arbeitnehmerveranlagung - da wird sicherlich ein Guthaben rauskommen.
[quote="BieneMaya;416823"wieviel hast ungefähr bekommen? Weil bei mir zahlt sich vl sowieso nicht aus! Weis ja nicht wie des bei.einer frühkarenz abläuft??!! [/quote]
1,475