Lohnsteuerausgleich

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Kommentare

  • Ja aber da muss man ein einkommen haben oder? Hab das angekreuzt gehabt und bei der Auswertung hat es nichts geändert.
  • Ja viel habe ich nicht gearbeitet weil ich im frùh mutter schutz war. Ja aber kann er das machen auch wenn er gut verdient?
  • @kleineswunder: du brauchst natürlich ein steuerpflichtiges Einkommen, sonst kannst du auch nichts zurück bekommen.
    wenn du es bei deinem Mann ankreuzt und er arbeiten geht, dann wird das sicher was bringen.
    @BieneMaya, wenn du nicht viel gearbeitet hast, wirst wahrscheinlich eh die Lohnsteuer zurückbekommen, weil du sicher unter €11.000 Jahreseinkommen geblieben bist.
    und wenn dein Mann gut verdient, dann auf alle Fälle reinnehmen, die ganzen €220 wenn ihr zusammenlebt.
  • BieneMayaBieneMaya

    1,475

    bearbeitet 30. 01. 2014, 18:07
    Was zurück bekommen? Wie darf i des verstehen?
    Das heist mein mann bekommt 220 euro? Darf ich das so verstehen?
  • nein, die 220€ bekommst nicht zurück,
    aber durch den Kinderfreibetrag wird die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer gemindert und davon bekommt man etwas zurück.

    Wennst arbeiten gehst, zahlst ja jeden Monat Lohnsteuer. Das Finanzamt schaut sich aber ein ganzes Jahr an und da kann die Berechnung dann ergeben, dass man quasi jeden Monat "zuviel" Lohnsteuer bezahlt hat und das bekommt man zurück;
    weil ja dann Sachen wie Alleinverdiener, Kinderfreibetrag, Pendlerpauschale, etc berücksichtigt werden.

  • Hab mal eine Frage. Ich habe bis März 2013 gearbeitet und bin ab April in Mutterschutz gewesen. Wollte jetzt gerade meinen Steuerausgleich machen, allerdings ist nur der Jahreslohnzettel von meiner Firmer Online. Müsste ich den nicht von der GKK oder so auch einen Lohnzettel bekommen??
  • du müsstest in deinem Steuerakt eigentlich beides haben (obwohl das von der GKK kein Lohnzettel ist), aber wenn der Arbeitgeber bis Ende Februar Zeit hat, die Daten ans FA zu schicken, wirds wahrscheinlich bei der GKK genauso sein.
  • Heißt das das ich jetzt im jahr 2013 keinen machen kann?
  • @bienemaya wenn du arbeiten gehst kannst du einen machen, ob du was zurück bekommst (ob sich also der Arbeitsaufwand gelohnt hat) siehst du dann in der vorberechnung ... Aber wenn man eben gar nicht arbeiten geht und somit das ganze Jahr kein steuerpflichtiger Bezug vorliegt dann macht's keinen sinn
  • Ja aber meine versicherungen und arzt kosten?
  • Kann man Begräbnis kosten auch in einen Steuerausgleich geben?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 30. 01. 2014, 23:58
    Ja, außergewöhnliche Belastungen, aber nur wenn du oder wer anderer NIX geerbt hast/ hat und du verpflichtet warst, diese Kosten zu übernehmen, auch hier wieder Selbstbehalt

    Also wenn eine Sterbeversicherung zur Auszahlung gekommen ist, oder ein Bausparer oder was auch immer da war, geht es nicht.

    cora86 schrieb: »
    Kann man Begräbnis kosten auch in einen Steuerausgleich geben?

  • Kannst dann in diesem Jahr nicht abschreiben.
    BieneMaya schrieb: »
    Ja aber meine versicherungen und arzt kosten?

  • Warum nicht ich habe 5 monate steuer bezahlt
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 31. 01. 2014, 10:17
    wenn du 5 Monate Steuer bezahlt hast, dann kannst eh einen machen - und Versicherungen und alles rein schreiben... ob und wie sich das auswirkt, kannst du im Finanzonline in der Vorberechnung sehen....

    nur wenn du keinen machen kannst, und natürlich trotdem die Kosten hattest, dann kannst du die bei dir nicht abschreiben...
    BieneMaya schrieb: »
    Heißt das das ich jetzt im jahr 2013 keinen machen kann?
    BieneMaya schrieb: »
    Warum nicht ich habe 5 monate steuer bezahlt

  • Das heist ich kann dann keinen machen wenn ich 1 Jahr zuhause bin ohne einkommen?!
  • @BieneMaja @claudsch1980 hat es schon geschrieben, dass es keinen Sinn hat.
    Machen kannst natürlich einen, nur wird dann draufstehen: keine Nachforderung - dh du mußt nix nachzahlen.... Und welchen Sinn hat es, wenn man sich diese Arbeit macht, Belege sammelt und dann so und so nichts rauskommt?
    BieneMaya schrieb: »
    Das heist ich kann dann keinen machen wenn ich 1 Jahr zuhause bin ohne einkommen?!
    claudsch1980 schrieb: »
    @bienemaya wenn du arbeiten gehst kannst du einen machen, ob du was zurück bekommst (ob sich also der Arbeitsaufwand gelohnt hat) siehst du dann in der vorberechnung ... Aber wenn man eben gar nicht arbeiten geht und somit das ganze Jahr kein steuerpflichtiger Bezug vorliegt dann macht's keinen sinn

  • Ja wie gesagt, das ist ein Lohnsteuer Ausgleich ... Und das besagt man kann die im Jahr bezahlte Lohnsteuer ausgleichen mit diversen extrakosten oder bei unregelmäßigen verdienst (unregelmäßige Überstunden, jobwechsel, Zeiten ohne verdienst, ...)

    Man muss also ein lohnsteuerpflichtiges einkommen haben! Wenn man das ganze Jahr in karenz daheim ist ohne nebenbei arbeiten zu gehen dann kann man auch keinem Ausgleich machen!
  • Aber wenn man 2 Monate im jahr arbeitet gehts dan?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 1. 02. 2014, 16:41
    Was geht dann? Einen Ausgleich machen - geht dann, und wenn nur 2 Monate Lohnsteuer gezahlt worden sind, werden diese zwei Monate voll rückbezahlt, weil sie auf das ganze Jahr gerechnet werden. Die Versicherungen wirken sich dann nicht mehr aus, wenn schon die ganze Lohnsteuer für zwei Monate zurückbezahlt worden sind.....

    BieneMaya schrieb: »
    Aber wenn man 2 Monate im jahr arbeitet gehts dan?

  • @bienemaya kommt drauf an ob du Lohnsteuer gezahlt hast, bzw abgezogen wurde ... Wenn du zb nur Teilzeit arbeiten warst und nur 500 Euro verdient hast dann hast keine Lohnsteuer bezahlt, kann man am abrechnungsbeleg aber schön rauslesen welche Abzüge vorgenommen wurden.
  • nein ich habe Vollzeit gearbeitet bis märz 2013.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 1. 02. 2014, 19:17
    @BieneMaja - mache einfach Deinen Ausgleich für 2013 und schreibe alles hinein, was du im Endeffekt für richtig hältst an Versicherungen und so.... wird schon ein Guthaben rauskommen...

    ich kenne mich langsam bei Deinen Angaben nicht mehr aus.....
    BieneMaya schrieb: »
    Warum nicht ich habe 5 monate steuer bezahlt
    claudsch1980 schrieb: »
    @bienemaya kommt drauf an ob du Lohnsteuer gezahlt hast, bzw abgezogen wurde ... Wenn du zb nur Teilzeit arbeiten warst und nur 500 Euro verdient hast dann hast keine Lohnsteuer bezahlt, kann man am abrechnungsbeleg aber schön rauslesen welche Abzüge vorgenommen wurden.
    BieneMaya schrieb: »
    nein ich habe Vollzeit gearbeitet bis märz 2013.

  • Naja bis März Vollzeit,dann Teilzeit das meinte ich damit. Ja muss ich probieren. Aber danke
  • Falls noch jemand fragen dazu hat (und Facebook besitzt)
    Von 13-15h gibts heut auf der Facebook Seite der Arbeiterkammer eine Fragestunde! Da wird alles zu dem Thema beantwortet!
  • Kann man so einen Ausgleich auch machen, wenn man bis zur Frühkarenz (Herbst 2012) eine Lehre gemacht hat? Ist zwar vielleicht nicht sehr viel, aber ich mag auch nix herschenken :/
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 12. 02. 2014, 18:36
    ja, wenn es eine richtige Lehre war (und Sozialversicherung abgezogen worden ist) - dann kommt ein wenig raus

    nein, wenn es eine Lehrausbildung über eine Stiftung war und man Stiftungsgeld erhalten ist - es steht dann natürlich frei, einen abzugegeben, aber rauskommen wird dann nix....
    lovoly schrieb: »
    Kann man so einen Ausgleich auch machen, wenn man bis zur Frühkarenz (Herbst 2012) eine Lehre gemacht hat? Ist zwar vielleicht nicht sehr viel, aber ich mag auch nix herschenken :/

  • Also es war schon eine richtige lehre :) da steht man kann das 5 jahre rückwirkend machen. Ich war vor meiner lehre ein jahr lang samstags arbeiten, zählt das auch dazu?
  • @lovoly wenn du nur samstags arbeiten warst war es vermutlich geringfügig oder? Das heißt du hast brutto für netto bekommen und somit weder Sozialversicherung noch Lohnsteuer gezahlt. Dann kann man auch keinen Ausgleich machen ... Also machen schon, aber man bekommt nix weil man ja auch nix gezahlt hat
  • und was ist mit der Negativsteuer von 140 Euro? Sollte es die nicht imma geben?


    Gesendet von meinem iPhone mit Babyforum.at
  • @katrinp negativsteuer gibt es nur wenn man zumindest Sozialversicherung einbezahlt hat, und das hat man bei geringfügig nicht!
    https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/steuertarif-absetzbetraege/negativsteuer.html
  • Also brutto für netto hab ich nicht bekommen :/ dann hätt ich über 300€ kriegen sollen aber es warn halt nur 280€ ca
  • @lovoly hast du noch einen abrechnungsbeleg aus der Zeit? Da sieht man immer schön was abgezogen wird :-)

    Und falls du dir nicht sicher bist dann kannst du es online auf jeden fall ausfüllen, mehr als das nix raus kommt kann ja nicht passieren (Nachforderungen einfach nicht abschicken)
  • Ich hab auch eine Frage. Wer kann die private Krankenversicherung für unser Kind absetzen? Ich oder auch mein Lebensgefährte? Auf der FA-Bestätigung stehen die Beiträge bei den auch von mir bezahlten Beiträgen drauf.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 02. 2014, 10:37
    Du kannst sie absetzen - Du hast sie bezahlt, und sie ist "abschreibbar", weil sie auf der FA-Bestätigung stehen.
    girl1974 schrieb: »
    Ich hab auch eine Frage. Wer kann die private Krankenversicherung für unser Kind absetzen? Ich oder auch mein Lebensgefährte? Auf der FA-Bestätigung stehen die Beiträge bei den auch von mir bezahlten Beiträgen drauf.

  • Ich bin es gar nicht gewöhnt, dass das Finanzamt so lahm arbeitet.
    Hab am 15.1.2014 den Lohnsteuerausgleich online weggeschickt (mein Freund auch) - und er hat am gleichen Tag genau dasselbe gemacht.
    Er hat schon vor ca. 2 Wochen sein Geld bekommen und ich hab noch nicht mal den Bescheid in meiner Databox bei finanzonline.
    Würd sich ein Anruf was bringen oder wär der sinnlos? Hat da jemand Erfahrungen? ;;)
  • @liru warte noch ein wenig drauf.habe 5 wochen auf mein geld warten müssen!
  • Ok, naja 4 Wochen sind es bei mir jetzt auch schon.
    Danke @BieneMaya :)
  • Ich wollte nie anrufen,den dann hàtten die das überprüft und dann hätte ich alle rechnungen hin schicken können :rolleyes:
  • @liru
    waren bei dir am 15.1. schon alle Daten beim Finanzamt? In der Regel dauert es nämlich sehr lange bis die GKK die Infos übers Wochengeld ans Finanzamt übermittelt und erst wenn alle Daten beim Finanzamt sind, kann ein endgültiger Bescheid ausgestellt werden (das kann gerne noch bis Mitte März dauern).
  • hAb meinen letzte Woche gemacht und heute am Konto gehabt :-)
  • @claudsch1980 dann war die KK bei dir aber flott :-)
    bei mir ist bis auf die Daten von meinem Nebenjob noch nix im Steuerakt :-(
  • Bzgl des Kinderfreibetrages...bekommt man die 220 € ausbezahlt??
  • Bis wann muss alles dem finanzamt übermittelt werden? Ich kann noch immer keinen machen!!??
  • vekyveky

    4,163

    bearbeitet 24. 02. 2014, 09:40
    also ich habe am donnerstag meinen lohnsteuerausgleich gemacht, die hatten auch nur die daten von meiner firma und nicht von der gkk...habe am SAMSTAG den bescheid vom finanzamt schon online erhalten wieviel ich zurückerhalten werde...wuhuuu kommt ja doch einiges zusammen obwohl ich nur bis anfang juni 2013 gearbeitet habe ;)

    @bienemaya bis ende februar muss es der arbeitgeber machen...danach dauert es ein bisschen bis das finanzamt alles aufnimmt
  • @veky wieviel hast ungefähr bekommen? Weil bei mir zahlt sich vl sowieso nicht aus! Weis ja nicht wie des bei.einer frühkarenz abläuft??!! ;)
  • nein, bekommt man nicht, mindert nur die Lohnsteuerbemessungsgrundlage -
    Bzgl des Kinderfreibetrages...bekommt man die 220 € ausbezahlt??

  • Die Guthaben kann man im Grunde nicht vergleichen - kommt immer auf die persönliche Situation darauf an.

    @BieneMaya Mache einfach deine Arbeitnehmerveranlagung - da wird sicherlich ein Guthaben rauskommen.

    [quote="BieneMaya;416823"wieviel hast ungefähr bekommen? Weil bei mir zahlt sich vl sowieso nicht aus! Weis ja nicht wie des bei.einer frühkarenz abläuft??!! ;)[/quote]

  • ha ha habe jetzt meinen steuerausgleich gemacht guthaben 16 euro des is a scherz oder? oder muss ich noch auf die gkk warten?
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