@degosire Warst du das ganze Jahr beim gleichen Arbeitgeber? Für mich klingt eine hohe Rückzahlung da plausibel. Die Lohnsteuer bezahlt man monatlich, aber es wird immer so hochgerechnet, wie wenn man jedes Monat das gleiche verdienen würde. Die Lohnsteuersätze und die Grenzen, wann man zB gar keine Lohnsteuer bezahlen muss, sind nämlich für ein ganzes Jahr. Wenn man also einige Monate im Jahr Vollzeit gearbeitet hat und einige Teilzeit oder in Mutterschutz war, dann ist eine höhere Rückzahlung sehr wahrscheinlich.
Wenn es bei dir eine Antragsveranlagung ist, dann kannst du den Antrag innerhalb eines Monats auch zurückziehen, falls es wider erwarten zu einer Nachzahlung kommen sollte. In deinem Fall ist die Gutschrift aber sehr wahrscheinlich, ich würde die Veranlagung unbedingt machen.
Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld unterliegen keiner Besteuerung, sind für die Steuerberechnung daher 0 Einkommen in diesen Monaten.
@fibi87 Ich würde auch sagen, es ist noch alles offen. HCG ist definitiv da, auf den heutigen Tests seh ich es auch eindeutig. Ich finde deine Tests auch für den Hochlagentag eher schwach, aber wenn es wirklich eine späte Einnistung war, könnte der schwache Strich passen. Allerdings enden späte Einnistungen dennoch häufiger in einer Fehlgeburt als frühere Einnistungen.
Die Temperatur- selbst wenn sie einmalig unter die Hilfslinie absackt - sagt da nicht so viel aus, das kann immer mal passieren..
Ich hoffe, du hast bald Gewissheit. Diese Ungewissheit ist sicher schwer zu ertragen. Rufst du am 2.11. bei deinem FA an bzw lässt du HCG bestimmen oder wartest du erstmal ab? Was sagt dein Mann zu einem eventuellen dritten Kind?
Mein Sohn hatte Pseudokrupp das erste Mal kurz nach dem ersten Geburtstag und das bisher letzte Mal mit etwas über 3. Dann war er nur sehr selten erkältet dank der Corona-Lockdowns bzw hat er jetzt mit 4,5 Jahren keinen Krupphusten mehr gehabt, davor teilweise sehr oft. Da hat es gereicht, wenn er vorm Schlafengehen eine minimal rinnende Nase hatte und nach circa einer Stunde Schlaf ging der bellende Husten los und das wäre ohne Kortisonzäpfchen auch nicht besser geworden. Den Saft mochte er vom Geschmack nicht und hätte er vermutlich wegen dem Husten kaum schlucken können bzw hätte ihn dann vom Husten wahrscheinlich wieder erbrochen.
Meine Tochter hatte mit 1,5 Jahren im Sommer das erste Mal Pseudokrupp. Mal sehen, wie lange es bei ihr dauert.
@Julia839 In Linz verliert man den Krabbelstubenplatz auch, wenn nicht beide Eltern mindestens 20 Wochenstunden arbeiten. Das wird bei der Vergabe mit Nachweis geprüft und bei Schwangerschaft fällts ja irgendwann auf. Wie das mit Arbeitslosigkeit ist, weiß ich nicht. Es kann sein, dass es da Übergangsfristen gibt, aber bei Mutterschutz/erneuter Schwangerschaft gab es bei mir vor gut zwei Jahren kein Entgegenkommen. Mutterschutz fing um den 10.11. an und der 3. Geburtstag meines Großen war der 30.12.. Nur wenn man medizinisch bedingt Schonung braucht (vorzeitiger Mutterschutz), dann darf das Kind bis zur Geburt in die Krabbelstube gehen. Es hängt aber sehr von der Gemeinde und den vorhandenen Plätzen ab, in manchen Gemeinden muss man nicht arbeiten für einen Krabbelstubenplatz.