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  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #45 🧐

    @yve412 Ich weiß nicht mehr, was ich angegeben hatte, weil es schon so lange her ist, aber bei meinem jetzt fast 8Jährigen wollte ich mehr als 1 Monat für die Eingewöhnung Zeit haben und hab mindestens zwei Monate angegeben und da hieß es dann vom Magistrat maximal ein Monat. Die Eingewöhnung hat dann ca. 5 Wochen vorm Geburtstag bzw. Arbeitsstart angefangen, weil der Dezember ein recht schlechter Monat für die Eingewöhnung ist wegen der vielen Feierlichkeiten. Ende November war Beginn der Eingewöhnung und im August hatte ich ein Telefongespräch mit der Krabbelstubenpädagogin über die ungefähre Vorgehensweise. Das war 2018. Bei meinem zweiten Kind gab es kein Telefongespräch vorher und auch erst später die Info über den Platz. Außerdem hat mich dann relativ kurzfristig eine Mitarbeiterin vom Magistrat angerufen, dass wir erst ein Monat später mit der Eingewöhnung in dieser Krabbelstube starten können, wir aber alternativ in einer anderen Krabbelstube zum gewünschten Termin starten können. Da der Große im gleichen Haus im Kindergarten war, haben wir dann den Start der Kleinen lieber um ein Monat verschoben, aber es war schon ärgerlich, dass das dann so kurzfristig war, weil ich dann noch eine Karenzverlängerung beantragen musste.
    yve412
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    orangebutterflycoconut
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    @kuki09 Nur für Member.
    kuki09little_star
  • Lohnsteuerausgleich

    @paul_ina Bei den Krankheitskosten gelten halt Selbstbehalte und da kommt man nur selten drüber. Wenn aber zB bei einem selber schon Zahnersatz in einem Jahr anfällt oder Zahnspange beim Kind, dann kann es sich schon lohnen, alles andere dazu aufzuheben. Meist ist es die Mühe nicht wert, wenn man nur zum Kassenarzt geht und keine privaten Therapien bezahlt.
    paul_ina
  • Lohnsteuerausgleich

    zum Familienbonus plus und für wen es besser ist, den zu beantragen:

    Man bekommt pro Kind 2000 Euro (seit 2022). Als Paar kann man sich ausmachen, wer den Bonus in welchem Umfang beantragt. Je Kind kann man separat entscheiden, wer den Bonus in Anspruch nimmt bzw. auch 50 zu 50 geteilt.

    Angenommen man hat zwei Kinder. Insgesamt steht der Familienbonus plus für zwei Kinder in Höhe von 4000 Euro der Familie zu. Die Eltern können nun aufteilen:

    Einer bezieht für beide Kinder voll, der andere nichts. => einer 4000 Euro, der andere 0
    Beide beziehen bei beiden Kindern jeweils die Hälfte - 2000 Euro pro Person.
    Einer bezieht für ein Kind ganz (2000 Euro) und den Bonus vom zweiten Kind teilen sich die beiden (je 1000 pro Person). => 3000 einer, 1000 der andere

    Ob die beiden den vollen Familienbonus ausschöpfen können, hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer übers Jahr schon vom Arbeitgeber einbehalten wurde. Haben beide über 4000 Euro Lohnsteuer im Jahr bezahlt, dann ist es eine reine Vereinbarungssache zwischen dem Elternpaar, wer wie viel vom Familienbonus beantragt. Häufig ist es aber mit kleinen Kindern so, dass ein Partner weniger arbeitet und verdient, daher weniger Lohnsteuer bezahlt und den Familienbonus nicht vollständig ausschöpfen kann.

    Daher sollte man das am besten in finanzonline vorher durchrechnen bzw. sich zumindest anschauen, wie viel Lohnsteuer beide jeweils bezahlt haben.

    Ich gebe dazu beide Kinder mit Versicherungsnummer ein und kreuze vorerst nichts an. Dann speichere ich die Angaben. Dann mache ich eine Vorberechnung. Für diesen Zweck reicht eine Vorberechnung ohne Berechnungsblatt. Da erscheint dann eine Zahl, wie viel Steuergutschrift bzw. Nachforderung sich ergibt. Die Zahl notiere ich mir und dann ändere ich bei einem Kind das Häkchen "Ich beziehe die Familienbeihilfe und beantrage den halben Familienbonus". Dann speichere ich wieder und mache wieder eine Vorberechnung. Jetzt vergleiche ich die beiden Ergebnisse. Wenn das Ergebnis nicht 1000 Euro höher ist (halber Familienbonus von einem Kind), dann bedeutet es, dass ich den halben Familienbonus bei mir nicht vollständig ausschöpfen konnte, weil ich weniger Lohnsteuer bezahlt habe. Der Familienbonus verringert nämlich nur die gezahlten Steuern und wird nicht einfach so ausbezahlt. Wenn jetzt 1000 Euro mehr bei der Vorberechnung heraus kommen, dann probiere ich weiter, ob es sich auch ausgeht, dass ich beim zweiten Kind auch die Hälfte beantragen kann, setze also beim zweiten Kind auch das gleiche Häkchen wie oben, speichere wieder und mache eine Vorberechnung. Wenn die Gutschrift jetzt nicht 2000 Euro höher ist als die ursprüngliche Berechnung, dann bedeutet es, dass ich den zweiten halben Familienbonus nicht vollständig ausschöpfen konnte.

    Diese Vorberechnungen sollte man auch beim Partner machen, außer es ist eh offensichtlich, dass der Partner den Bonus für alle Kinder vollständig ausschöpfen kann. Die bereits bezahlte Lohnsteuer (die der Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung einbehalten und ans Finanzamt abgeführt hat) kann man sich zB anschauen, wenn man eine "Vorberechnung mit Berechnungsblatt" macht. Dann bekommt man eine pdf-Datei ins Postfach zugestellt und findet ziemlich weit unten den Punkt "Anrechenbare Lohnsteuer 260". Wenn der besserverdienende Partner bei zwei Kindern über 4000 Euro bezahlt hat, dann kann er den Familienbonus auch alleine vollständig ausschöpfen. Das Ziel sollte sein, dass beide Partner zusammengerechnet eine möglichst hohe Summe vom Finanzamt zurückbekommen. Man kann sich ja dann gegenseitig einen Ausgleich überweisen. Wichtig ist noch, dass je Kind nicht mehr als 100% angegeben werden, sonst geht das Finanzamt automatisch von einer 50:50-Verteilung je Kind aus. Also wenn beide bei Kind 1 angeben, dass sie den ganzen Familienbonus beanspruchen, funktioniert das nicht.

    Wenn ein Partner den Familienbonus schon unterm Jahr beim Arbeitgeber angegeben hat und dieser dann bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurde, dann muss er bei der Arbeitnehmerveranlagung unbedingt auch wieder die Häkchen setzen, sonst kann es zu einer ungewollten Nachzahlung kommen. Es kann natürlich auch Sinn machen, die Aufteilung zu ändern, wenn es insgesamt günstiger ist. Dann bekommt halt der Partner der zuvor schon zuviel vom Familienbonus berücksichtigt bekommen hat keine Gutschrift, sondern eine Nachzahlung.

    Achja, ich würde empfehlen alles andere, was ihr absetzen könnt schon vorher einzugeben und dann diesen Vergleich mit der Vorberechnung zu machen um zu sehen, wie sich die Aufteilung vom Familienbonus final auswirkt. Ich hoffe, meine Anleitung hilft einigen, die sich mit dem Steuerthema bzw. dem Familienbonus noch nicht so intensiv beschäftigt haben.
    Lynni87Vivi_09sulmtalerLisi87paul_ina
  • Lohnsteuerausgleich

    @Mohnblume88 Ja, der Lohnsteuerausgleich ist alleine gut machbar. Von der Arbeiterkammer gibts jährlich ein Heft mit relativ einfachen Erklärungen, was man in welcher Höhe im Anlassfall reinnehmen kann.

    Ich mach schon seit vielen Jahren die Arbeitnehmerveranlagung selbst und auch die Einkommenssteuererklärung von meinem Mann (auch angestellt, aber hat in den USA Firmenaktien und muss daher verpflichtend eine Einkommensteuererklärung abgeben).

    Uns haben sie in der HAK damals schon ermutigt eine Arbeitnehmerveranlagung bei Ferialjobs zu machen.

    https://www.arbeiterkammer.at/service/broschueren/SteuerundGeld/Steuer-sparen-2024.html
    Mohnblume88
  • Schnäppchenjäger #4 💰

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    kuki09Carina2210coconut7ply
  • Schnäppchenjäger #4 💰

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    Interspar-Aktion 25% auf Babyprodukte
    winnie
  • Mein Weg zum Pflegekind - damals und heute

    Beim Radiokolleg von Ö1 gab es letzte Woche eine mehrteilige Sendung zu Pflegefamilien. Bei Ö1 direkt kann man die Sendungsteile nur 7 Tage lang nachhören, über Podcast-Portale länger. Ich finde es sehr interessant zum Hören, mit vielen Interviews.

    Radiokolleg | Radiokolleg, 20.11. | Radio Ö1
    https://oe1.orf.at/player/20231120/739987/1700514482000
    KaffeelöffelInes83Lynni87melly210PapayaMami122016Lisi87
  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #45 🧐

    @almar Krankheiten wurden bei uns abgefragt, leichter Husten oder Schnupfen waren kein Ausschlusskriterium, nur Fieber. Starker Schnupfen, dass die Nase richtig zu ist, wär wohl auch ein Problem.
    almar

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