Das ist typisch AT 🤦🏼♀️ irgendwo gibt es immer eine Lücke, aber solang keiner was sagt, passiert auch nichts 🙄
Mir wurde die Problematik dahingehend erklärt, dass man für einen Menschen, der noch nicht geboren wurde (also das aus der Ei-/Samenspende gezeugte Kind) keinerlei rechtsgültigen (Vorab-)Verträge, welche irgendwelche Ansprüche oder so ausschließen, setzen kann. Das sei eines der zentralen Problem in der Fortpflanzungsmedizin, die zwar in AUT seit 2015 ein eigenes Gesetz bekam. Aber es gibt eben noch kaum Erfahrungswerte/Judikatur dazu. Entsprechende Urteile sind meist in anderen europä. Ländern ergangen.
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