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  • Kirchensteuer während Bezug von KBG

    Kommt auf die Diözese an - zB Salzburg, OÖ, NÖ und Wien haben ganz verschiedene Richtlinien, manche verlangen Mindestbeiträge, manche nix...
    Dedu
  • Lohnsteuerausgleich

    er muss ihn bei seinem Antrag ankreuzen!!!

    (DU bei deinem nicht!!!)
    Tschutschu schrieb:
    @Carry wenn mein Freund aber mehr als 6000 Euro im Jahr verdient, kann er den Alleinverdiener nicht beantragen, stimmt das? Obwohl ich 0 Angaben bei Lohnzetteln haben werde.
    lini87
  • Nach der Karenz

    wennst nach 1 Jahr geringfügig arbeiten gehst (wie die Vorposterin: ca 10 h), dann melde das am besten der GKK - die zahlt auch das KBG aus... (AMS ist nicht nötig, weil sie nicht mehr zuständig sind, durch KBG - bist ja GKK-zuständig worden)
    fraeulein
  • Krankenversicherung nach Ablauf des Bezuges des Kinderbetreuungsgeld

    Arbeitslos - während arbeitsrechlicher Karenz - nicht möglich - man ist in einem aufrechten Dienstverhältnis mit Rückkehrmöglichkeit - wenn auch freigestellt - siehe dazu Vorgängerpost http://www.babyforum.at/discussion/1221/arbeitslosengeld-nach-kinderbetreuungsgeld#Item_1
    Niki2014
  • Schwanger in Karenz

    die arbeitsrechtliche Karenz endet 1 Tag vor dem 2. Geburtstag; ab dem 2. Geburtstag ist die Arbeit wieder anzutreten bis zur Schutzfrist des 2. Kindes; kündigungsgeschützt ist man seit Beginn der 2. Schwangerschaft
    Ela85
  • Schwanger oder nicht? FA war keine Hilfe..

    @chobits
    Hinweis: Du warst dieses Quartal ja bereits bei deiner FA. Wenn du jetzt einen anderen wählst, zunächst mit deiner Krankenkasse Rücksprache halten - sonst übernehmen die die Kosten für den neuen FA nicht (grundsätzlich nur ein Facharzt pro Fachrichtung pro Quartal)
    Tschutschu
  • Kbg + Fbh + Ams + Geringfügig

    Von allem anderen mal abgesehen: die Beihilfe zum kbg auch? Sie hat 1150 Netto-Eigeneinkommen pro Monat......

    Sehr eigenartig...

    Und normalerweise bekommt man bei der Geringfügigkeit KEINE Entgeltfortzahlung - wenn sie schon so lange im Krankenstand ist.... Dh keinen Lohn und Gehalt für die geringfügige Beschäftigung...

    Und das gibt es nicht: für AMS und "normaler Arbeitsmarkt" - krankgeschrieben und für die Geringfügigkeit gesund geschrieben.....
    kayra schrieb: »
    wir sind aus tirol. sie bekommt die beihilfe zum kbg. statt 436€ sinds dann 600€.

    sie hat mir vorgerechnet:


    800€ams
    600€kbg
    700€fbh
    350€geringf.beschäft.

    Summe: 2450

    hab auch gesagt dass das nicht lange dauert dann hat sie gesagt sie ist seit langem in krankenstand!!!!!!!!!!! somit kann sie mehr als nur 6 monate geld beziehen!!!!!
    Tschutschu
  • Karenzmodelle

    Das Leben ist oft komplizierter, als es sein dürfte.......
    xxxisabellaxxx
  • Lohnsteuerausgleich

    Eine Bekannte, zwei Kinder, bisher hat sie immer Guthaben rausbekommen, hat hartnäckig die Schreiben des FA ignoriert (nach dem Stichtag - nach dem Motto, "die wissen eh, dass ich zwei Kinder hab, und ich hab jetzt ka Zeit, und ich hab eh 5 Jahre und solls ma halt des Guthaben schicken, die wissen eh, dass ich 2 Kinder habe und...." - ich habe gemeint, sie solle das abklären so lange das noch geht, da ist was fällig,... hat sie nicht - und das Finanzamt hat ihr jetzt selbst einen Bescheid geschickt mit einem Verspätungszuschlag und Nachzahlung von über 2000 Euro... - nix vom Guthaben....

    und ich habe den Eindruck, sie spinnt auf mich....
    Wunschbaby2014
  • KBG Variante 30+6

    Aufstellung in Summe erhaltene Auszahlungen:
    ein Baby, KBG - 30 Monate; Familienbeihilfe (inkl. Kab) für 1 Kind

    1. Monat: Auszahlung KBG plus Fam.beihilfe inkl.Kab (Höhe Fam.beihilfe inkl.Kab aber in Summe für 2 Monate):
    Bsp: 436 + (163,80) + 163,80) = 763,6
    2. Monat: Auszahlung KBG (Fam.beihilfe inkl. Kab wurde bereits im Vormonat ausbezahlt)
    Bsp: 436
    3. Monat - so wie erstes Monat:
    763,60
    4. Monat - so wie zweites Monat
    436
    xxxisabellaxxx

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