Nein - weder dem AMS noch der GKk.
Du hast 2014 AMS-Bezug gehabt bzw. auch Krankengeld von der Gkk bekommen - die Meldungen an das FA werden automatisch gemacht.
Du hast KBG erhalten und daneben geringfügig gearbeitet? Wenn ja - dann gibt es keine Möglichkeit sich selbst bei der GKK krankenversichern zu lassen (die knappen € 58 Euro/Monat/2015) - weil man bereits durch das KBG krankenversichert ist - > al…
97% der österreichischen Landwirte sind pauschaliert - und das ist im Grunde sicher kein Nachteil - aber da muss doch eine besondere Einkommenserklärung abgegeben werden...
Er soll sich informieren, wie er diese Familienbegünstigung bekommt.
Du nicht
Ev dein LG kann Alleinverdiener beanspruchen
Ist Sohn vor 1.7.2014 geboren ?
Habt ihr 2014 mindestens 7 Monate gemeinsamem Haushalt?
Hast du max. 6000 Einkünfte 2014?
Wenn alle Fragen mit ja beantwortet werden, dann kann LG den Alleinver…
Können schon, ob was raus kommt, ist eine andere Frage:
Wenn du nur KbG bekommst, das ganze Jahr über und keine sonstige Lohn- oder Gehaltseinkünfte hast, dann kannst du noch so viele Abschreibposten haben, man bekommt nix zurück.
Es kann aber auc…
Grundsätzlich können im österreichischen Einkommensteuersystem Kosten nur von jener Person steuerlich geltend gemacht werden, die diese Kosten wirtschaftlich getragen hat und für welche diese auch angefallen sind. Abweichend davon können bestimmte K…
@kampfschoki - ist ok ;)
@alize
Am besten Kontakt mit der BH oder dem Magistrat aufnehmen - Sozialabteilung - wegen der Mindestsicherung - es spricht nix dagegen, dass du sie bekommen kannst.
Und deine jetzige karenzierte Arbeitsstelle weiterhin…
Begrenzt arbeitsfähig wirst Du wohl sein, du hast doch sicherlich Befunde - und diese dann beim AMS vorlegen - kann durchaus sein, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht einmal mehr Vollzeit arbeiten kannst, sondern Teilzeit.
Warum will dir das AMS den "Hahn zudrehen" - wenn du aktiv in der Jobsuche bist? Mit welcher Begründung? Wenn du arbeitswillig und arbeitsfähig bist?
Oder hapert es bei der Arbeitsfähigkeit (wegen der Krankheit?).
@luisas
bist vielleicht gar nicht mehr in der Probezeit (1. Monat) sondern bereits am Ende deines befristeten Dienstverhältnis ( zb 3 Monate Dienstverhältnis, wobei das 1. ein Probemonat war)- dann schaut das wieder ein wenig anders aus...
Nach der einmonatigen Probezeit (länger ist die nie, alles andere ist bereits ein befristetes Dienstverhältnis) bereits eine Woche Urlaub - wie geht denn das? Pro Monat erarbeitet man sich 2,3 Tage Urlaub....
auch sehr gefährlich "das Zurückhalten…
gesetzlich was passiert? Strafen oder so? Nein, das nicht. Man muss beim Bewerbungsgespräch nicht sagen, dass man schwanger ist.
Aber ich nehme an, das Betriebsklima wird sehr gespannt sein....
@luisas
Entlassen kann bzw. darf er dich nicht, bzw.auch nicht kündigen. Eine Kündigung aufgrund einer Schwangerschaft stellt in Österreich immer eine Diskriminierung nach dem Geschlecht dar - auch in der Probezeit.
also: wenn er es macht. weil du…
@nina1991
Das mit den ca 1,5 Jahren wird schon hinkommen.. Da war wahrscheinlich gerade noch in der 10Jahresbetrachtung drin...
Sonst druck dir doch die Eurotax Berechnung aus. Laut Eurotax hat es diesen Wert.
@TigerEnte1988
dann hat sich bei dir noch eine Lösung gefunden....!!
@josefa grundsätzlich ist das immer noch: wenn eine Kbg-Bezieherin mit Kind ins Ausland zieht, verliert sie ihren Anspruch...
eine andere @Tschuly @Tschuly89 ?????
nein, wir sind uns aber sicher...
dann auf die AK gehen - die müssen die Arbeitsverträge so übernehmen, wie sie sind....
Nein, so einfach sehe ich das nicht:
GKK ist sicher nicht für dein "Karenzgeld" zuständig... das gibt es nicht mehr in Ö.
Wochengeld - ja, da sind sie sicher zuständig - weil du Sozialversicherung in Österreich zahlt - und Wochengeld ist eine "Au…
Wie ich das sehe:
ad hoc gesagt: Wochengeld in Österreich (aufgrund der österreichischen Sozialversicherung) - das steht dir zu und du bist in dieser Zeit versichert...
Nur es kann durchaus sein: kein Wohnsitz in Österreich, daher keine österreic…
Nein, das geht nicht.
Und bei ihr war das zeitlich damals auch noch nicht möglich. Es handelt sich um deine Mutter. Und du bist nach deinem Nicknamen 1991 geboren, damals gab es max. 2 Jahre Karenz. Plus dann die geringfügigen Jahre....
Kurz: die…
Stimmt, genau....
Die wollen wissen, ob man sich den Schaden selbst zugefügt hat.... Gericht kommt dann oft von selber....
PVA muss dann oft nicht zahlen...
@nina1991
Im Endeffekt wird es dann so ablaufen, dass einem diese Monate und Jahre für die Pension fehlen. Ich glaube, die meisten können sich die Beträge NICHT leisten.
Für die jüngere und mittlere Generation schlimmer, als für die, die jetzt in …
Ja, es wird nicht automatisch berücksichtigt, man muss dafür zahlen, das es berücksichtigt wird...
Für die Schule: max 3 Jahre zu je 12 Monate = 36 Monate
Für das Studium: max 6 Jahre zu je 12 Monate = 72 Monate
Preis pro Monat wie oben angeben.
…
Verschiebung: ist eine Option, grundsätzlich warum nicht; PVA freut sich, wenn der Mann länger KEIN Pensionist wird... (günstiger kann heißen, dass die Pension ein wenig höher ausfällt, als wenn jetzt schon in Pension gegangen wird)
nur: wenn er v…
Direkte Betragsentrichtung:
heißt, wenn es Zeiten gegeben hat, wo man NUR die eine Selbstversicherung in der Pension (ohne Tätigkeit) [ja, so was gibt es auch....] einbezahlt hat - ist aber sehr teuer und wird eher nicht der Fall gewesen sein..
se…
a) Schul- und Studienzeit wird nicht automatisch angerechnet - und es kann sein, dass sonst die erforderlichen Monate fehlen, um eine Pension zu erhalten:
(alles nach der Pflichtschule)
Für eine mögliche Berücksichtigung dieser Zeiten bei Erfüllun…
Beratung bei der Schuldnerberatung bzw. der Schuldnerhilfe - ist kostenlos und die geben ihr konkrete Tipps
und: ich glaube nicht, dass man bei ihr jetzt tatsächlich was pfänden kann:
und es ist sicher besser den Exekutor hereinzulassen und ihm die…
Wann endet das "erste" Probemonat? Alle weiteren Monate sind Befristung. Und nur im ersten Monat ist "sofortige Kündigung zu jederzeit" zulässig. Bei Bekanntgabe der Schwangerschaft ab dem 2. Arbeitsmonat verlängert sich das Dienstverhältnis automa…
@Christa
wie ich das sehe:
du bist selbstversichert bei der GKK...
Wochengeld - nein,
wenn du ab der Geburt in Österreich bist, in Österreich entbindest, und in Österreich bleibst (Wohnsitz) - Familienbeihilfenanspruch und dann in Ö - Kinderbetr…
Ich denke, dass es für einen Kindesvater schon einen Unterschied macht, ob sein Kind den "ledigen" Nachnamen seiner Freundin bekommt oder gar den "geschiedenen" Nachnamen seiner Freundin bekommen soll.
Und ob einem Ex bzw. geschiedenen Partner es t…
Ich finde es ok, wenn das Kind den Nachnamen seines leiblichen Vaters bekommt - jedes Kind hat seinen Vater und das wird nach außen hin dokumentiert.
Es gibt halt heutzutage Patchwork-Familien - und ich denke, das ist ok, es nach außen zu zeigen.
@Natalie86
bei der geringfügigen Beschäftigung gibt es kein Wochengeld:
Außer: wenn du sonst keine Einkünfte hast, außer dieser geringfügigen Beschäftigung (Arbeiter bzw. Angestellte!!!) und du dich selbst krankenversichern bei der GKK hast lassen…
alle haben Recht:
Auch für Bezieherinnen von Kinderbetreungsgeld gibt es Wochengeld, jedoch nur dann, wenn vor diesem Bezug Anspruch auf Wochengeld gegeben war und die Schutzfrist während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt bzw. wenn der Beginn…
@chobits
Hinweis: Du warst dieses Quartal ja bereits bei deiner FA. Wenn du jetzt einen anderen wählst, zunächst mit deiner Krankenkasse Rücksprache halten - sonst übernehmen die die Kosten für den neuen FA nicht (grundsätzlich nur ein Facharzt pro …
JA, kommt aber darauf an, ob die Berufungsfrist noch offen ist - dh. wann hat er den Bescheid bekommen - wenn das noch KEIN Monat her ist, dann geht es.
Dann kann man berufen und alle noch ausstehenden Posten gelten machen.
Wer finanzonline hat, kann das im Vorhinein berechnen lassen, was raus kommt...(und ob ein Guthaben sich ausgeht...)
Und wenn dann ein Guthaben rauskommt, egal wie hoch, würde auch ich den Send-Button drücken. :)
@Tschutschu - sehr verzwickt
@Walter
du hast beim Standesbeamten also unterschrieben, dass du die Tochter mit deiner LG gezeugt hast?
du bist nun also der Vater in jeglicher Hinsicht - und es ist quasi eh schon vorbei... hast dich vorher nicht in…
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, dann gibt es zwischen 0 (!!!!) und 60 Prozent der Pension des verstorbenen Partners als Witwen bzw. Witwerpension.
Wird mit einem Vergleichsschlüssel berechnet, in der Art was hat der Verstorbene verdient, was ve…
@BieneMaya - sicher kannst einen Lohnsteuerausgleich /Arbeitnehmerveranlagung machen - das hatten wir doch schon ausführlich in einem anderen Post zum Thema Lohnsteuerausgleich - bei dir kommt halt nicht viel Guthaben raus, laut deiner Vorberechnun…
Soweit ich weiß bei röm.kath.?Taufe ja, Firmung ja, kirchliche Trauung - nein (außer jemand ist kirchlich verheiratet und dann wieder neu standesamtlich verheiratet - dann könnte diese sehr wohl abgelehnt werden)
Ab Geburt kriegst Du mit Sicherheit KBG, egal welchen Status Du vorher hattest, dh auch wenn du vorher NICHT gearbeitet hast.
Wenn du niemanden für das Kind hast, kann das vorher Probleme mit dem AMS geben, weil die Kinderbetreuung gesichert sein s…
man muss gewisse Wochen als Arbeiter/Angestellte gearbeitet haben, um einen Arbeitslosenanspruch bzw. einen neuerlichen Arbeitslosenanspruch zu haben.... daher ist es durchaus möglich, dass man nix vom AMS bekommt....
und bei der anschließenden Not…