Da kann ich dir nur beipflichten @mummy4life die Spannung ist schon noch weit höher wenn man das Geschlecht nicht weiß. Vor allem ist es ja total egal ob mädl oder Bub ich darf hoffentlich morgen bereits erfahren was sich da in meinem Bauch 9 Monate lang versteckt hat
@_Karin83_ Bei einem Wechsel muss man keinen Steuerausgleich machen. NUR: wenn man zwei bezugssuszahlende stellen gleichzeitig hat. ZB ein Teilzeit Arbeitsverhältnis und zusätzlich ein geringfügiges.
Und wenn du nahtlos von einem zum nächsten ag gewechselt bist und sich nix überlappt hat,sollte aus diesem Wechsel keine Nachzahlung resultieren.
Ich würde sagen, dass man da auch keine Markensachen kaufen darf. Da sind die meisten nicht Fair-Trade. Hat meines Erachtens somit nichts damit zu tun, ob der Verkaufspreis an den Kunden billig oder teuer ist. Ein gutes Beispiel aus eigener Erfahrung: Ein Adidas-Lederfußball kostet bei uns EUR 130,-. Bei einer Reportage hab ich gesehen, dass diese in Indien von Hand gefertigt werden. Pro Ball bekommt der Arbeiter EUR 0,50 (er schafft ca 5 Bälle pro Tag zu verarbeiten)!!!
Zur Info: Für jeden zusätzlichen Tag, den der Vater die Kinder hat - bei dir eben der Dienstag, können die Alimente um 10% pro zusätzlichem Tag gekürzt werden. Das geht auch ziemlich leicht durch, wenn dein Ex das beim Jugendamt beantragt.
Warum ein Arzt ein bestimmtes Produkt dem anderen vorzieht hängt wahrscheinlich davon ab, von welcher Pharmafirma er die besseren Konditionen/Goodies erhält ;-) Ich glaube, dass alle drei "Zusätze" gleichwertig sind.
Mir hat mein FA die Femibion verschrieben. Die nehme ich - aber auch nicht so ganz regelmäßig. Mein FA meinte, ist nicht notwendig, wenn man ausgewogen und gesund isst, regelmäßig solche Vitaminzusätze zu nehmen.
@jacky92 mach dir deswegen keine Sorgen. Ich hatte leider schon mal eine eileiterschwangerschaft und der Test hatte gleich nach Ausbleiben der Mens einen dicken fetten zweiten Strich angezeigt. Glaube demnach nicht,dass der erste neg Test mit einer Eileiter-ss zu tun hat.
@nachbarin2013
ad a) Ja, dann wären die EUR 700,- bei den Krankheitskosten einzutragen.
ad b) Was zu den Entbindungskosten zählt ist glaub ich nicht so leicht zu beantworten. Ich würde hier sagen, wenn man zB eine Risikoschwangerschaft hat und deshalb in einer Privatklinik entbindet (weil eventuell besser) und hier zusätzliche Kosten erwachsen, dann sind diese als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
Bei den außergewöhnlichen Belastungen geht es unter anderem um die Zwangsläufigkeit. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist sich den zusätzlichen Kosten zu entziehen.
Also meine große war am Tag und in der Nacht mit 20 Monaten rein. Sie hat sich von einem Tag auf den anderen geweigert,Windeln anzuziehen. Ich habe ihrem Wunsch entsprochen und es hat gut funktioniert. Im Bett hab ich Einlagen reingelegt,aber es ist soweit ich mich erinnern kann,nie was passiert. Ich würde,wenn mein Kind keine Windeln mehr tragen will,es voll und ganz unterstützen. Und wenn mal was daneben geht,is es halt so