@_Karin83_ Bei einem Wechsel muss man keinen Steuerausgleich machen. NUR: wenn man zwei bezugssuszahlende stellen gleichzeitig hat. ZB ein Teilzeit Arbeitsverhältnis und zusätzlich ein geringfügiges.
Und wenn du nahtlos von einem zum nächsten ag gewechselt bist und sich nix überlappt hat,sollte aus diesem Wechsel keine Nachzahlung resultieren.
@jacky92 mach dir deswegen keine Sorgen. Ich hatte leider schon mal eine eileiterschwangerschaft und der Test hatte gleich nach Ausbleiben der Mens einen dicken fetten zweiten Strich angezeigt. Glaube demnach nicht,dass der erste neg Test mit einer Eileiter-ss zu tun hat.
@nachbarin2013
ad a) Ja, dann wären die EUR 700,- bei den Krankheitskosten einzutragen.
ad b) Was zu den Entbindungskosten zählt ist glaub ich nicht so leicht zu beantworten. Ich würde hier sagen, wenn man zB eine Risikoschwangerschaft hat und deshalb in einer Privatklinik entbindet (weil eventuell besser) und hier zusätzliche Kosten erwachsen, dann sind diese als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
Bei den außergewöhnlichen Belastungen geht es unter anderem um die Zwangsläufigkeit. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist sich den zusätzlichen Kosten zu entziehen.
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