Die Entgeltfortzahlung für karenzierte Personen wurden ja, soweit ich weiß bereits mit 1.1.2016 aus dem Gesetz gestrichen. Nach und nach, kürzt die Regierung die Unterstützung für die Eltern und anscheinend ist es allen egal...
Freut mich zu hören. Auch wir werden mit unserem Fall sicher zu einem Anwalt gehen. Ich hoffe, dass dies auch möglichst viele andere betroffene Familien machen.
Dieses Problem trifft leider sehr viele Familien. Bis vor kurzem wurde das auch nicht wirklich nach außen kommuniziert (was ja der eigentliches Skandal ist, weil wie du richtig gesagt hast wurde immer gesagt das eaKBG bleibt weiter bestehen auch für…
Ich kann nur das weitergeben, was mir zwei Steuerberater unabhängig voneinander gesagt haben. Da geht es nicht nur darum, dass die Frau auch wirklich arbeitet, sondern auch darum, dass man das Arbeitsverhältnis auch mit einem nicht Familienmitglied …
An alle die mit dem Gedanken spielen, dass die Frau 3-4. Monate vor dem Mutterschutz arbeiten geht - bei einem anderem Arbeitgeber als bei dem Sie in Karenz ist - möchte ich kurz mitteilen, dass das so gut wie unmöglich ist.
Von einer Firma hatten w…
@Admin Mich wundert, dass niemand (keine Zeitung, kein Onlineportal, auch die Arbeiterkammer nicht) - auch hier in diesem Blog nicht - auf die Änderungen im Wochengeld eingeht. Was für Familien die ihr zweites Kind bekommen Einschnitte um bis zu 12.…
@_Kathrin_ darf ich Fragen was der Steuerberater bzgl. der Anstellung meinte?
@Angie_1984 Bist du schon länger bei deinem Mann angestellt? Gab es da irgendwelche Probleme bzw. muss man auf irgendetwas achten?
Meine Frau arbeitet seit längerem auch g…
Denjenigen die keine Lobby haben, kann man leider anscheinend wegnehmen was man will, ohne das es jemanden bekümmert.
Es wurde im Vorfeld der Reform immer beteuert, dass nur die Pauschalmodelle umgestellt werden und beim eaKBG alles gleich bleiben w…
zu Punkt a) ist noch kurz hinzuzufügen, dass entweder die letzten drei vollen Monatsgehälter oder aber das Jahresgehalt im Jahr vor der Geburt des weiteren Kindes gezählt werden.
Punkt b) ist korrekt. Das Problem ist nur, wenn du keinen Anspruch au…
eaKGB wäre zwar rechtlich möglich wird aber geringer sein als eine der Pauschalvarianten, weil als Bemessungsgrundlage gelten entweder die letzten 3 Monate vor der Geburt oder das Jahresgehalt aus dem Jahr vor der Geburt.
Dir steht dann zwar das eaKGB zu, dieses wird im Normalfall dann aber weniger als bei einer der Pauschalvarianten sein.
Weil als Bemessungsgrundlage werden entweder die letzten 3. MONATE unmittelbar vor der Geburt oder das Jahreseinkommen vom Jahr v…