Die Entgeltfortzahlung für karenzierte Personen wurden ja, soweit ich weiß bereits mit 1.1.2016 aus dem Gesetz gestrichen. Nach und nach, kürzt die Regierung die Unterstützung für die Eltern und anscheinend ist es allen egal...
Dieses Problem trifft leider sehr viele Familien. Bis vor kurzem wurde das auch nicht wirklich nach außen kommuniziert (was ja der eigentliches Skandal ist, weil wie du richtig gesagt hast wurde immer gesagt das eaKBG bleibt weiter bestehen auch für ein evtl. zweites Kind). Weder von AK noch von GKK (welche über diese Regelung auch alles andere als erfreut sind).
Das einzige was momentan helfen kann, ist auf dieses Problem aufmerksam machen in diversen Medien bzw. auch an diverse Parteien herantragen.
@Admin Mich wundert, dass niemand (keine Zeitung, kein Onlineportal, auch die Arbeiterkammer nicht) - auch hier in diesem Blog nicht - auf die Änderungen im Wochengeld eingeht. Was für Familien die ihr zweites Kind bekommen Einschnitte um bis zu 12.000€ für Familien bedeutet (weil es kein Wochengeld mehr gibt und man damit auch keinen Anspruch mehr auf eaKBG hat) ...
Durch diese Änderung ist es leider für mich unmöglich in Väterkarenz zu gehen, weil wir dann - da ich doch mehr als meine Frau verdiene - noch weniger Geld zur Verfügung hätten.
Also aus meiner Sicht die Reform ein totaler Schuss in den Ofen (das hat man vermutlich von Steuersenkungen ....)
Denjenigen die keine Lobby haben, kann man leider anscheinend wegnehmen was man will, ohne das es jemanden bekümmert.
Es wurde im Vorfeld der Reform immer beteuert, dass nur die Pauschalmodelle umgestellt werden und beim eaKBG alles gleich bleiben würde. Das wurde auch in den Medien so berichtet.
Nun seit einigen Wochen ist das ganz anders. Man hat zwar noch Anspruch auf das eaKBG aber man verdient halt dann nichts mehr... (man muss dann auf 12+2 mit 1000€ pro Monat umsteigen)
Ich frage mich ob man die Reform anfechten kann, immerhin werden alle Familien, wo bereits der Nachwuchs unterwegs war bevor die letzten Details von der Reform bekannt gegeben wurden, vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl Sie vorher noch eine andere Rechtslage hatten.
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