Das Rabattverbot besteht um das Stillen zu fördern bzw zu schützen. Laut meiner Stillberaterin haben Konzerne in Entwicklungsländern Anfangsnahrung in Kliniken gratis verteilen lassen. Dann hatten die Mütter keine eigene Muttermilch mehr und dann haben sie die Nahrung zum Normalpreis verkauft. Um so etwas zu unterbinden und auch als Bekenntnis zum Stillen wurden dann Rabatte auf Säuglingsanfangsnahrung verboten und auch Werbung für Anfangsnahrung. https://wien.orf.at/news/stories/2862225/
Naja, online sind sie seit ein paar Wochen definitiv unter "Games". Ich denke, dass sie die Kategorien da nicht so häufig wechseln. Seit es die Tonies gab, waren sie nämlich bei Thalia Spielwaren und somit gern gekauft bei den zahlreichen -20%-Aktionen auf Spielwaren. Aktuell gibt es ja wieder -20% auf Spielwaren bei Thalia, wenn man die Wochen davor etwas im Geschäft gekauft hat. Die Auskunft beim Kauf bei den Mitarbeitern war, dass Tonies zu den Spielwaren gehören und alle Spielwaren von dem Rabatt umfasst seien. Die Info, dass die Aktion nicht (mehr) auf Tonies geht, haben die Mitarbeiter aber erst nach der Umstellung im Online-Shop bekommen und somit auch oft den Kunden falsch gesagt. Ich und einige meiner Freundinnen hatten das Problem, dass wir extra nachgefragt haben und dann die Info erst an die Mitarbeiter in den Geschäften ging, dass Tonies und Boxen ausgenommen sind. Also ich gehe recht sicher davon aus, dass Tonies bei Thalia auch in Zukunft nicht mehr unter Spielwaren fallen werden. Unter allgemeine Aktionen schon, wenn etwas auf das ganze Sortiment gilt, nur Bücher und andere preisgebundene Waren sind eigentlich immer ausgenommen.
@sam200 Wenn du keine Steuern bezahlt hast bzw. keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet hast im Jahr 2018, dann kannst du auch nichts zurück bekommen.
@nzmal Unter "Außergewöhnliche Belastungen" beim Formular "L 1k Kinder" kannst du die Kosten für außerschulische Betreuung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr angeben. Das geht bis 2.300 Euro pro Kind und Jahr. Da darfst du neben den Betreuungskosten auch die Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld reinschreiben. Geht allerdings nur noch bis zum Veranlagungsjahr 2018, ab 2019 gibt's dann den Familienbonus plus.
Bezüglich Kinderfreibetrag würde ich das einfach bei der Vorberechnung ausprobieren, ob ihr mit 2 mal 300 Euro insgesamt weniger zahlt oder ob es besser ist bei deinem Mann die 440 Euro anzusetzen. Ich vermute, du wirst mit den zwei Monaten (Teilzeit?-)Arbeit sowieso keine Steuern zahlen und es wird wohl besser sein, dein Mann nimmt die 440 Euro. Es reicht wahrscheinlich schon, wenn du bei dir die Vorberechnung machst und schaust, ob sich bei deiner Rückzahlung noch etwas ändert. Wenn sich bei dir nichts ändert durch die 300 Euro Kinderfreibetrag, dann soll dein Mann die 440 Euro ansetzen.