@thisisliz
Du kannst das einkommensabhängige KBG beantragen - es wird dann aber ein niedriger oder kein Tagsatz rauskommen. Dann gibt es den Antrag auf Sonderleistung 1 (nach §24d kinderbetreuungsgeldgesetz). Dadurch kannst du den Tagsatz von 39,33€ beantragen (diesen würdest du auch beim pauschalen KBG bei der kürzesten Bezugsdauer erhalten. Du wirst diesem also gleich gestellt.
Die Variante hat den Vorteil, dass dein Mann dann ebenso wieder das einkommensabhängige KBG beantragen kann. (Würdest du das pauschale beantragen wäre er auch an diese Variante gebunden und ich denke er wird derzeit der Hauptverdiener sein und es wird bei ihm ein höherer Tagsatz rauskommen).
Noch ein Tipp: dein Mann kann das einkommensabhängige KBG für 4 Monate minus 2 Tage beantragen und in dem ersten und letzten Monat voll verdienen. Zb. er bezieht das Geld von 02.01. bis 29.04.. Dann sind Jänner und April sogenannte Bruchmonate und keine vollen Bezugsmonate - daher ist der Zuverdienst in diesem Monat egal und wird nicht geprüft. (siehe hier unter "Zuverdienst bei einkommensabhängigem KBG) https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html
In den Monaten in denen nur er das KBG bezieht (in diesem Beispiel im Feb und März) müsstest du dich halt selbst versichern oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Es gibt eine Infoline Kinderbetreuungsgeld vom Bund, die können hier auch gut weiterhelfen und beraten.
Es ist in Ausnahmefällen schon möglich, dass pädagogisches Personal Medikamente verabreicht. Vor allem Notfall Medikamente wie Stesolid oder Buccolam. (So kann vielen Kindern mit Beeinträchtigungen erst der Besuch einer Einrichtung ermöglicht werden).
War in OÖ auch lange Diskussion und gibt auch eine offizielle Info der bildungsdirektion dazu: https://www.ooe-kindernet.at/2784.htm
Ist eine Übertragung auf einen Laien. Dieser muss sich aber dazu bereit erklären. Der Arzt muss dann genau aufschreiben wann das Medikament zu geben ist. Nach so und so viel Sekunden Krampf diese oder jene Dosis. Geschult werden müssen die PädagogInnen auch durch den Arzt. @Nadine_ Hoffe der Link bzw die Dokumente dort helfen als Argumentationsgrundlage. 😊
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