Meiner Meinung nach schon. Immerhin hast du nach der Karenz ja Anspruch wieder in deinen bzw einen gleichwertigen Job zurückzukehren. Da kann er ja nicht einfach sagen: ach das ist so kurz, das zahlt sich nicht aus. Und wenn du schon wieder schwanger bist, hast du ja wieder einen Kündigungsschutz. Sonst könnte er dich theoretisch nach Ablauf des Kündigungsschutzes der ersten Karenz kündigen. Also da seh ich kein Problem. Aber sonst sicherheitshalber bei der AK anrufen und nachfragen. Das ist eine Arbeitsrechtsfrage.