@eliane: bei mir auf der FH (WKW Wien) wurde die Berufstätigkeit nur beim Studienbeginn geprüft. Hatte Studienkolleg:innen, die dann noch ein Zweitstudium dazu genommen haben und aufgehört haben zu arbeiten. Bin selber dann für die letzten drei Monate in BK für Masterarbeit und Lernen auf die Masterprüfung. War alles kein Problem.
@miKkii: ich mach immer noch einen zweiten Termin, aber dann ist Schluss. Finde das einfach respektlos mir und meiner Zeit gegenüber. Ist aber erst zweimal vorgekommen.
@awa: zur Anmeldebescheinigung möchte ich aber schon ergänzen, dass man selbstverständlich auch ohne den Fetzen (sorry, das Ding triggert mich aus ganz persönlichen Gründen, ist überhaupt nicht gegen dich @awa ) länger als 3 Monate in Österreich bleiben darf! Als EU-Bürgerin hat man schließlich Niederlassungsfreiheit.
Bin EU-Bürgerin und seit 20 Jahren in Ö. Hab hier studiert, gearbeitet, war in Bildungskarenz, hab geheiratet (keinen Österreicher) und auch hier entbunden. Die Anmeldebescheinigung habe ich bis jetzt genau einmal gebraucht: um KBG beziehen zu dürfen (Steuern zahlen ging ohne aber auch 15 Jahre 🥳).
Also ja, sie ist in diesem Fall notwenig. Aber nicht, damit deine Freundin @Ben_84 hier bleiben darf, sondern um KBG zu beziehen.
Was das angeht würde ich aber der ÖGK nicht so vertrauen. Es sind regelmäßig Fälle in den Medien, bei denen die ÖGK die Zahlung verweigert, weil ein Elternteil im Ausland arbeitet oder gearbeitet hat und sie der Meinung sind, dass das andere EU-Land zuständig ist: https://www.derstandard.at/story/3000000193037/kinderbetreuungsgeld-volksanwaltschaft-kritisiert-schikanen
Würde mich eher an die AK halten wenn es um eure Rechte geht oder bei der Volksanwaltschaft nachfragen. Vielleicht beraten die auch oder können euch an wen kompetenten verweisen.
Das Problem mit der Aufenthaltsbestätigung ist, dass deine Freundin dafür auch versichert sein muss… und das ist sie erst wenn sie KBG bezieht… und das kriegt sie nur mit Aufenthaltsbescheinigung…
Und man bekommt Termine bei der MA35 teilweise erst in 3 Monaten.
Sorry für den langen und eigentlich wenig hilfreichen Post… ich glaube mein Rat ist: nicht aufgeben. Es ist echt deppat und kompliziert, aber ihr werdet eine Lösung finden! Ich drück euch ganz fest die Daumen ☺️
Während des Mutterschutzes darfst du ja nicht arbeiten, das Wochengeld ersetzt deinen Gehaltsverlust. Mein Sohn kam auch 11 Tage später per Kaiserschnitt. Habe also 12 Wochen ab tatsächlichen ET Wochengeld bekommen.
KBG kannst du dann ab dem darauffolgenden Tag beantragen.
@Carola9: ich persönlich würde ihr nicht versuchen zu erklären, dass es das Christkind doch gibt. Sie hat ja vollkommen Recht. Was wäre das für ein grausames Wesen, das den Kindern die eh schon alles haben noch mehr gibt und den Armen weniger oder nichts!
Wenn sie alt genug ist soziale Ungerechtigkeit zu verstehen, ist sie auch nicht zu jung um nicht mehr an das Christkind zu glauben 😉
Ich finde deine Tochter sehr schlau ☺️
@maria1712: ja. Mein Mann und ich haben insgesamt drei iPhones dort gekauft. Das Letzte vor 1 1/2 Jahren. Alle wie neu bekommen und alle noch in Verwendung. Ich werd nie mehr woanders ein Handy kaufen 😉
Man hat eh auch 12 Monate Garantie. Support kann ich aber nicht bewerten, hab ihn nie gebraucht…
Bei uns hat „Rad fahren“ geholfen, also abwechselnd die Beine sanft gegen den Bauch drücken. Bzw. auch mit beiden gebeugten Beinen mit kreisenden Bewegungen im Uhrzeigersinn sanft gegen den Bauch drücken. Da gibt es viele Videos, ist vielleicht leichter zu verstehen 😅 oder direkt den Bauch massieren.
Mama Aua Bauch hat auch geholfen.
Zum Flascherl kann ich nichts sagen. Das haben wir erst später eingeführt, da waren Blähungen aber schon kein Thema mehr.