Kleine Korrektur @Kaffeelöffel Überzahlung darf nicht(!) weggenommen, nur ebenso wie das kollV-Gehalt aliquot entsprechend der Stundenreduktion gekürzt werden. Was - durch ein OGH-Urteil bestätigt - wegfällt, ist der Anteil der All-In Pauschale, weil ja die Überstunden wegfallen.Kaffeelöffel schrieb: »@Alita05 ...."Gehalt dürfen sie die so oder so keines weg nehmen. Eben nur für den Fall, dass es eine Überzahlung gibt."...
Hab mal eine kurze Frage, vielleicht kann sie jemand beantworten.
Meine Mama wird am Montag geimpft. In der Info steht, dass die erste Impfung in den linken Arm gegeben wird und die zweite in den rechten Arm.
Gibt es hierfür einen Grund? Hätte das noch nie bei einer anderen Impfungen gehört.
Und eine andere Frage, kann ich mir jetzt diese Sonderbetreuungszeit nehmen oder darf ich die nur nehmen, wenn mein Kind Krank ist oder in Quarantäne?
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