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  • Früher Widerstand bei 14-Monate altem Kind

    @Raphiii
    einen Grund dafür jemand anderen zu hauen, findet man immer.
    wenn man zu einem Kind nein sagt und dann tut es das trotzdem, darf man dann auch hinauen? Weil nein gesagt hat man ja eh und Grund hat man jetzt auch, zumindest deiner Ansicht nach.

    Wenn du siehst dass dein Kind gerade nicht hochgehoben werden will, dann liegt es an dir als Mutter dafür zu sorgen, die Situation zu entschärfen und der Ooma/Tante, etc das zu sagen.
    Dass du als Mutter daneben stehen kannst und lächelnd dabei zusiehst, wie dein Kind einem anderen Menschen ins Gesicht haut, versteh ich echt nicht.

    Hast du dir schon mal überlegt wie das weitergehen soll - in Anlehnung an das was @familiennest geschrieben hat? Irgendwann wird dein Kind davon ausgehen, dass hauen in Ordnung ist um den eigenen Willen durchzusetzen. Sie wird es dann im KiGa machen und dann wird man davon ausgehen, dass sie das ja von zuhause mitbekommt und dort sieht.
    und da passt dann ganz gut was @kathistar gepostet hat:
    Meine Große lernt das hauen auch grad im Kindergarten von den Kindern bei denen das in der Familie leider üblich ist ...


    :O :O
    Zwergal
  • Früher Widerstand bei 14-Monate altem Kind

    @Raphiii
    damit bringst du deinem Kind aber bei, dass es vollkommen in Ordnung ist andere Menschen zu hauen!
    Zwergal
  • Lars (5) v. Mutter nach Polen entführt

    @nina1991
    recherchiere bitte die Fakten.
    Der Vater hatte das Sorgerecht, sie hat mit Gewalt das Kind aus der Kita entführt. Der Vater hat das Sorgerecht nicht erst jetzt bekommen, sondern er hatte es schon, bevor es jetzt zu dieser Entführung gekommen ist.
    und es bestimmt hier ja nicht NUR der Vater! sonder ein Gericht hat nach Anhörung beider Seiten entschieden!

    Sie hatten das gemeinsame Sorgerecht - sie hat dann den Vater bezichtigt er hätte das Kind sexuell missbraucht, was gelogen war. Sie hat Gewalt angewendet und wurde dafür auch veurteilt. Er hat dann das alleinige Sorgerecht beantragt und nur deshalb bekommen, weil die Mutter nicht beweisen konnte, dass es für das Kind besser wäre, wenn sie das alleinige Sorgerecht hätte. Und das hat NICHTS damit zu tun, dass sie Polin ist!
    und jetzt hätte sie erneut die Chance bekommen, das Sorgerecht zu bekommen, aber sie hat das Kind mit Gewalt aus der Kita geholt.

    Verhält sich so eine gute Mutter? den Vater des sexuellen Missbrauchs bezichtigen? das Kind damit einer Untersuchung aussetzen? das Kind mit Gewalt enführen?
    Zwergal
  • Allein erziehend Hausfrau werden

    littlebaby14 schrieb: »
    ist ein wenig unfair über leute zu urteilen, die ihre kinder früher in den kindergarten bzw. in krippe geben...
    man weiss nicht was die beweggründe sind. vl. ist es finanziell nicht machbar (was leider meistens der fall ist). Keine großeltern, keine verwandten etc.

    Danke!
    Als alleinerziehende Mutter, die es sich nicht leisten kann zu kündigen, habe ich solche Kommentare von wegen "Kinder abschieben" einfach schon echt satt!
    Tanja7785
  • KBG - Reform: was wir uns wünschen würden!

    @miKkii
    das mit Karenz bis 3Jahre wäre echt nicht schlecht - denn 3Jahre ist ja bei den meisten Kigas die Altersgrenze.
    die +Monate finde ich generell nicht schlecht für Männer, aber die Praxis zeigt, dass es nicht wirklich angenommen wird;
    * weil die Frauen zuwenig verdienen - da müsste man eben auch ansetzen, gleiches Gehalt egal ob Mann oder Frau!!
    * weil die Männer Angst haben, dann gekündigt zu werden - da müsste zb die AK mehr machen und jedesmal wenn ein Mann nach Ablauf der Frist nach einer Karenz gekündigt wird, das öffentlich machen, bzw die AG sollten dann Strafzahlungen leisten müssten! Wenn ein AN krank wird, kann er auch für ein paar Monate ausfallen, eine Karenz kann man wenigstens im Vorfeld schon gut planen.
    * weil man gesellschaftlich noch immer in typische Geschlechterrollen einteilt, was ich persönlich schade finden, denn es gäbe sicher viele Männer die das super machen würden
    felicitas1980
  • KBG - Reform: was wir uns wünschen würden!

    @schnurline_28
    wenn ich nicht arbeiten gehen würde und Anspruch auf Sozialleistungen hätte (was ich sowieso nicht hätte), dann hätte ich pro Monat nur ein bischen weniger Geld zur Verfügung als mit arbeiten gehen und zusätzlich könnte ich mein Kind selber betreuuen (was für mich der größte Vorteil wäre!)
    Aber irgendwann lässt sich ein solches System nicht mehr finanzieren und dann?? mir gehts nämlich nicht nur ums arbeiten gehen, sondern darum mich für die Zukunft abzusichern, sprich meine Qualifikation so hoch zu halten, dass ich auch später anständig verdiene und meine (private) Pension gesichert ist.

    Das übersehen nämlich viele Frauen! Jetzt nichts einzahlen, weil man von Unterstützungleistungen lebt und davon auszugehen, dass die Kindererziehungszeiten sich wirklich auswirken ist utopisch - in 30/40/50Jahren wird das niemanden interessieren und wovon lebt man dann, wenn man vorher alleinerziehend war (bzw sehr lange zuhause geblieben ist)? Mindestsicherung in der Pension? Ich denke nicht, dass das langfristig gehen wird - denn irgendwann fehlen dem Staat die Mittel um das zu finanzieren,
    und das merkt man ja schon daran, dass immer wieder Leistungen gekürzt/gestrichen werden, bzw immer öfter irgendwo ein Selbstbehalt zu zahlen ist.
    keadaphne
  • KBG - Reform: was wir uns wünschen würden!

    kommt drauf an, wie sie es machen wollen.

    wenn es tatsächlich ein Konto mit einem Fixbetrag wird und sich jede Familie/Alleinerziehende die Form und Dauer der Auszahlung selber richten kann, dann wird es interessant wie sie das regeln wollen, dass es da nicht zu Missbrauch etc kommt.

    denn wenn eine Familie den Betrag zb relativ schnell aufbraucht und dann erst wieder auf Sozialleistungen angewiesen ist, wäre es denen gegenüber unfair, die sich das wirklich auf eine längere Zeit einteilen.
    Von der Dauer des KBG-Bezuges hängt es ja auch ab, wie lange man versichert ist.

    Es gab ja schon mal den Vorschlag, die +Monate für Alleinerziehende auch gewähren zu wollen, aber das wurde abgelehnt, weil befürchtet wurde, dass sich dann viele Frauen als Alleinerziehend melden (bzw die Väter den Hauptwohnsitz ummelden) damit sie länger KBG beziehen können.
    daphne
  • KBG - Reform: was wir uns wünschen würden!

    der Anspruch auf Kinderbetreuung sollte sowieso unabhängig vom KBG bestehen.
    Wenn die arbeitsrechtliche Karenz mit dem 2.Geburtstag des Kindes endet, die Kigas aber erst ab 2,5 oder gar erst ab 3 Jahren möglich sind, dann werden Mütter ja geradezu gezwungen den Job aufzugeben - falls es keine Alternativen gibt, nicht jeder hat eine Familie die die Betreuung übernehmen kann, nicht überall gibt es Krabbelstuben (gerade am Land ist das extrem schwierig) und die Öffnungszeiten passen selten zu den Arbeitszeiten.
    sternchen83pschudoH
  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #14

    @BiKa
    da würd ich NEIN ankreuzen.
    einen solchen Bescheid könnte man bei AG abgeben und würde dann weniger Steuern zahlen, wenn sich dann aber mal was ändert und man vergisst das auch zu ändern, dann kanns sehr leicht passieren, dass man wieder was zurückzahlen muss.
    sweetheart127
  • Lohnsteuerausgleich

    Hi,

    Lohnsteuerausgleich bedeutet, dass man einen Teil der bezahlten Lohnsteuer zurückbekommt, wenn man keine zahlt, dann kann man auch keine zurückbekommen - außer der Negativsteuer, bei geringfügigem Einkommen
    wenn du mit einem Partner zusammen lebst und du selber kaum ein Einkommen hast, dann kann er die Sonderausgaben in seine Arbeitnehmerveranlagung aufnehmen (nur die Sonderausgaben, wie Arztrechnungen, etc, - jedoch keine Werbungskosten).
    Arbeitnehmerveranlagungen kann man online immer machen - zumindest vorberechnen, man muss sie ja nicht abschicken (hat man in einem Monat mehrer Einkünfte mehrerer Arbeitgeber, dann muss man eine machen - da bekommt man idR aber vom Finanzamt den Hinweis, dass mans machen muss).
    Als Sonderausgaben kann man alle Krankheitskosten aufnehmen, die von der GKK nicht bezahlt werden (außer Vorsorgegeschichten wie zB Mundhygiene oder Kosten für Medikamente für die es KEIN Rezept gibt).

    Lohnsteuerausgleich kann man machen sobald das Jahr 2013 vorbei ist und der Arbeitgeber alle Daten ans Finanzamt weitergeleitet hat (wofür er sich bis Anfang März zeit lassen kann), manchmal dauert es auch etwas länger.
    Man sieht es aber bei der Vorberechung, ob schon alles da ist - da man ansonsten eine Fehlermeldung bekommt (dann muss man entweder noch etwas warten, oder man erkundigt sich beim Arbeitgeber - manchmal wird nämlich übersehen, dass Urlaubsersatzleistungen auch dem FA gemeldet werden müssen).

    lg
    laroma

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