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  • Geplanter Kaiserschnitt! Wann ist der beste Zeitpunkt?

    @Nasty
    Vielleicht kannst du die Ärzte doch noch überreden zu einem späteren Termin.
    Frag einfach ob es auch nach dem Wochenende geht. Damit würdest du noch ein paar Tage "gewinnen", vielleicht hilft das Argument.
    War bei mir so, dass sie lieber den Montag wollten als vorm Wochenende.
    Nasty
  • Finanzamt - Bewerbung

    @lisa_90
    Eine Bekannte. Die hat die Punktezahl aber gleich am nächsten tag bekommen.
    Weil es ja eine Grenze gibt, unter der man gar nicht zu einem Gespräch eingeladen wird.
    Du müsstest ein Mail bekommen haben.
    lisa_90
  • Jobrueckkehr nach Karenz - Wie mit Ki.ga-Betreuung regelbar?

    @Jen84
    Du solltest halt auch bedenken, dass du mit Elternteilzeit einen Kündigungsschutz hast,
    Falls bei dir die rechtlichen Voraussetzungen für Elternteilzeit vorliegen.
    Du müsstest dann um 20% Stunden reduzieren. Wären knapp 31h. Evtl bist in einer anderen Steuerklasse und verdienst dann netto fast das gleiche.
    daarmasuusi
  • Wochengeld

    @Angie_1984
    Ok, das war eben nicht klar heraus zu lesen.
    Aber dann bist du auf der sicheren Seite =)

    Aber viele gehen neben bei noch geringfügig arbeiten oder haben 2 Teilzeit Jobs und wenn das zu zuviel Stunden sind, dann kann das problematisch werden.

    Dass du mit dem Wochengeld solche Probleme hattest, könnte evtl auch daran liegen, dass unterschiedliche Krankenkassen beteiligt waren.
    Grad bei freien Dienstverträgen, Selbständigkeit, muss man sich selbst drum kümmern dass die zuständige Krankenkasse das mit einrechnen, bzw die Bestätigung schicken. ( und das muss man aber auch wissen).
    Das wird nämlich nicht automatisch wie bei einem "normalen" DV weiter geleitet. Usw.
    Angie_1984
  • Wochengeld

    @Angie_1984
    Das gilt grundsätzlich für alle Dienstnehmer.
    Das AZG sieht eine maximale Wochenarbeitszeit vor.

    Da sollte man echt aufpassen. Vor allem wenn der bzw die Arbeitgeber nichts wissen. Bei uns muss zb jede Nebentätigkeit gemeldet werden und ab einem bestimmten Einkommen ist es sogar genehmigungspflichtig.
    Verwaltungsstrafe Bis zu 3.600€.

    Etwas anderes ist es wenn man freier Dienstnehmer ist. Weil das im Grunde selbständig ist und es da andere Regeln gibt.
    Angie_1984ChaosDeluxe
  • Wochengeld

    Wird die höchst zulässige Wochenarbeitszeit durch mehrere Dienstverhältnisse dauerhaft erheblich überschritten, dann kann das eine Verwaltungsstrafe für jenen Arbeitgeber nach sich ziehen bei dem das der Fall ist, zb der 2.AG oder der 2.AG.
    Dieser kann sich dann beim Arbeitnehmer regressieren und sich das zurück holen.
    Da die Krankenkassen oft sehr weit hinten sind mit der Bearbeitung, kann das oft auch dann noch der Fall sein, wenn man das schon gar nicht mehr macht.

    Also da sollte man echt vorsichtig sein.

    fürs Finanzamt ist die Wochenarbeitszeit egal.
    Angie_1984ChaosDeluxe
  • Lohnsteuerausgleich

    Amanda85 schrieb: »
    hmmm wie lang dauerts idR bis man das errechnete bekommt? i wart scho seit über einem monat...ansonsten hatte ichs spät 2 wo später drauf!! aber nix kein bescheid...kein geld...zahlt es sich aus nachzufragen?

    Du kannst im Finanzonline nachschauen, evtl hängst du in der Prüfung.
    Derzeit gehen täglich tausende Erklärungen ein, da dauert es natürlich etwas.
    Es kann bis zu 6Monate dauern.
    Amanda85
  • Lohnsteuerausgleich

    Das ist nur die buchungsmitteilung.
    Wird auch per Post verschickt, oder wenn man die elektronische Zustellung auswählt, eben in die Databox gestellt.
    laroma
  • Lohnsteuerausgleich

    @funny,
    Nein, du kannst nichts machen.

    Negativateuer gibt es nur, wenn man zumindest Sozialversicherung bezahlt hat, hast du aber nicht, damit hast du im Steuerakt auch nichts hinterlegt.
    Es ist dann auch gar nicht möglich eine Erklärung zu machen.

    Wäre etwas anderes wenn du den Alleinverdienerabsetztbetrag geltend machen könntest, aber ich nehme an, dass dein mann arbeiten geht.
    Funny
  • Alleinerziehend - Karenzzeit von Papa in Anspruch nehmen?

    @SunshineGirl
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/236/Seite.2360107.html


    Verlängerung der Bezugsdauer in Härtefällen

    In bestimmten Härtefällen kann es bei jeder der Bezugsvarianten zu einer Verlängerung des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld (KBG) von maximal zwei Monaten über das höchstmögliche Ausmaß, das einem Elternteil ohne Wechsel in der gewählten Variante zusteht, kommen.

    Fall 1: Der zweite Elternteil ist aufgrund eines Ereignisses (und den durch dessen Dauer bedingten Wegfall des gemeinsamen Haushaltes) am Bezug des Kinderbetreuungsgeldes im Zeitraum der Verlängerung verhindert (Tod, Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, gerichtlich oder behördlich festgestellte häusliche Gewalt, Aufenthalt im Frauenhaus, Haft).

    Fall 2: Ein Elternteil ist zum Zeitpunkt der Verlängerung seit mindestens vier Monaten alleinstehend, hat einen Antrag auf Festsetzung des Unterhaltes gestellt (es wird aber noch kein Unterhalt bezogen) und verfügt über ein maximales Nettoeinkommen von 1.200 Euro (inklusive Familienleistungen) in den letzten vier Monaten bzw. im Verlängerungszeitraum (plus je 300 Euro für weitere Personen im Haushalt, für die Unterhalt geleistet wird).

    Demnach können folgende Verlängerungen der Bezugsdauer beantragt werden:

    Variante 30 plus 6: 31. und 32. Lebensmonat des Kindes
    Variante 20 plus 4: 21. und 22. Lebensmonat des Kindes
    Variante 15 plus 3: 16. und 17. Lebensmonat des Kindes
    Variante 12 plus 2: 13. und 14. Lebensmonat des Kindes
    Einkommensabhängige Variante: 13. und 14. Lebensmonat des Kindes

    Ist anscheinend nicht so einfach, dass man das bekommt.
    Mir wurde es nicht gewährt, obwohl ich zu dem Zeitpunkt bereits seit 9 Monaten getrennt war. Aber der Vater hat Unterhalt gezahlt (freiwillig), sein Kind regelmäßig gesehen und ich bin geringfügig arbeiten gegangen.
    SunshineGirldaelena

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