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  • "Regretting motherhood" "Die Lüge vom Mutterglück" - Wie geht es euch damit?

    @BiKa
    Du bist glücklich als Mutter - freu dich doch darüber.
    Was glaubst du geht in einer Mutter vor, die dieses positive Gefühl nicht hat?
    Du musst es auch nicht verstehen, aber du brauchst sie deswegen auch nicht verurteilen.

    Vielleicht wird es endlich mal zeit, dass Menschen zu den eigenen (negativen) Gefühlen stehen dürfen, ohne deswegen verurteilt zu werden.
    Manche Gefühle kann man sich nämlich nicht aussuchen und man wird sie nicht einfach los, nur weil man versucht sie zu unterdrücken.
    kealmchamstermamaxJuliaBabsiPill
  • Vater unbekannt wie geht es weiter?

    @Tini82
    wenn der leibliche Vater weiß, dass er der Vater ist und auch zahlen soll, dann hat er auch ein Anrecht darauf als Vater in der Geburtsurkunde zu stehen; bzw hätte er das Recht sein Kind zu sehen, auch unabhängig davon, dass er dafür zahlt.

    Sorgerechtsstreit kannst du nur vermeiden, wenn der leibliche Vater kein Interesse daran hat, denn er könnte theoretisch auf Feststellung der Vaterschaft bestehen (bzw diese beim Standesamt beantragen), dagegen könntest du zwar Widerspruch einlegen, aber er hätte als leiblicher Vater gute Chancen.
    ChaosDeluxeAngie_1984Niki07suseNadine0815
  • Jobrueckkehr nach Karenz - Wie mit Ki.ga-Betreuung regelbar?

    @Jen84
    Du solltest halt auch bedenken, dass du mit Elternteilzeit einen Kündigungsschutz hast,
    Falls bei dir die rechtlichen Voraussetzungen für Elternteilzeit vorliegen.
    Du müsstest dann um 20% Stunden reduzieren. Wären knapp 31h. Evtl bist in einer anderen Steuerklasse und verdienst dann netto fast das gleiche.
    daarmasuusi
  • Alleinerziehend - Karenzzeit von Papa in Anspruch nehmen?

    @SunshineGirl
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/236/Seite.2360107.html


    Verlängerung der Bezugsdauer in Härtefällen

    In bestimmten Härtefällen kann es bei jeder der Bezugsvarianten zu einer Verlängerung des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld (KBG) von maximal zwei Monaten über das höchstmögliche Ausmaß, das einem Elternteil ohne Wechsel in der gewählten Variante zusteht, kommen.

    Fall 1: Der zweite Elternteil ist aufgrund eines Ereignisses (und den durch dessen Dauer bedingten Wegfall des gemeinsamen Haushaltes) am Bezug des Kinderbetreuungsgeldes im Zeitraum der Verlängerung verhindert (Tod, Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, gerichtlich oder behördlich festgestellte häusliche Gewalt, Aufenthalt im Frauenhaus, Haft).

    Fall 2: Ein Elternteil ist zum Zeitpunkt der Verlängerung seit mindestens vier Monaten alleinstehend, hat einen Antrag auf Festsetzung des Unterhaltes gestellt (es wird aber noch kein Unterhalt bezogen) und verfügt über ein maximales Nettoeinkommen von 1.200 Euro (inklusive Familienleistungen) in den letzten vier Monaten bzw. im Verlängerungszeitraum (plus je 300 Euro für weitere Personen im Haushalt, für die Unterhalt geleistet wird).

    Demnach können folgende Verlängerungen der Bezugsdauer beantragt werden:

    Variante 30 plus 6: 31. und 32. Lebensmonat des Kindes
    Variante 20 plus 4: 21. und 22. Lebensmonat des Kindes
    Variante 15 plus 3: 16. und 17. Lebensmonat des Kindes
    Variante 12 plus 2: 13. und 14. Lebensmonat des Kindes
    Einkommensabhängige Variante: 13. und 14. Lebensmonat des Kindes

    Ist anscheinend nicht so einfach, dass man das bekommt.
    Mir wurde es nicht gewährt, obwohl ich zu dem Zeitpunkt bereits seit 9 Monaten getrennt war. Aber der Vater hat Unterhalt gezahlt (freiwillig), sein Kind regelmäßig gesehen und ich bin geringfügig arbeiten gegangen.
    SunshineGirldaelena
  • NEWS NEWS NEWS #2

    @Coppa

    Wenn lediglich die Todesstrafe ein Hinderungsgrund für einen EU Beitritt ist, die anderen Menschenrechtsverletzungen nicht, dann hat die EU für mich jeglichen Sinn verloren.
    girl1974Coppaangelsuse
  • Lohnsteuerausgleich

    @laroma
    unter bestimmten Voraussetzungen kann man Sanierungen absetzen, aber eine schlichte Wohnungseinrichtung nicht,
    sollte sie es eingetragen haben und nicht geprüft worden sein (dann wäre es ihr sowieso gestrichen worden) heißt das nicht, dass es richtig ist, das glauben nämlich ziemlich viele (bzw kann es bei einer späteren Prüfung auch wieder gestrichen werden und dann heißt es nachzahlen)
    rdb2011laroma
  • Lohnsteuerausgleich

    @laroma
    eine normale Wohnungseinrichtung kann man nicht absetzen.
    laromardb2011
  • Schwangerschaft im Probemonat

    § 3 Absatz 4 Mutterschutzgesetz:
    Werdende Mütter haben, sobald Ihnen die Schwangerschaft bekannt ist, dem Dienstgeber hiervon unter Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermins Mitteilung zu machen.

    Es steht so um Gesetz.
    Ob ein Mutterkindpass vorliegt ist irrelevant.
    Dazu reicht ein positiver Schwangerschaftstest...


    Und zum Thema man muss auf sich und die Familie schauen und der AG ist egal, tja dem wird es irgendwann auch egal sein und wie @suse geschrieben hat, das sind Gründe warum Frauen Viel schwerer einen Job finden.
    NastysuseNicole_Leonding
  • Geplanter Kaiserschnitt! Wann ist der beste Zeitpunkt?

    Bezüglich KS ohne Termin.
    Man muss sich halt schon auch darüber im klaren sein, dass ein Krankenhaus nicht unbegrenzt viele Op's und Teams bereit stehen hat, vielleicht nur ein Arzt zur Verfügung steht, der normalerweise keinen Ks durchführt.
    Oder man in ein anderes Kh gebracht werden muss, weil gerade kein OP frei ist. Usw.....

    Grad wenn man schon Wehen hat, wäre dieser Stress sicher nicht förderlich. Evtl kann es nämlich passieren, dass man keinen KS bekommt, weil halt es aufgrund der Umstände nicht möglich und man dann vielleicht völlig unvorbereitet eine natürliche Geburt hat.

    Lieber ein fixer Termin, zu dem auch ein OP und ein Team bereit steht.


    _Kathrin_Nastysuusi
  • Wochengeld

    @Angie_1984
    Das gilt grundsätzlich für alle Dienstnehmer.
    Das AZG sieht eine maximale Wochenarbeitszeit vor.

    Da sollte man echt aufpassen. Vor allem wenn der bzw die Arbeitgeber nichts wissen. Bei uns muss zb jede Nebentätigkeit gemeldet werden und ab einem bestimmten Einkommen ist es sogar genehmigungspflichtig.
    Verwaltungsstrafe Bis zu 3.600€.

    Etwas anderes ist es wenn man freier Dienstnehmer ist. Weil das im Grunde selbständig ist und es da andere Regeln gibt.
    Angie_1984ChaosDeluxe

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