@Claudia2606 wir haben es von einer Bekannten bekommen zum testen. Es ist dicker, deswegen bin ich drauf gekommen, dass ich mal andere Sauger testen sollte. Hab gleich von mam die 3er (ab 6 Monate) genommen. Obs durch die 2er auch gut geht, weiß ich leider nicht.
@Cookie1985 von Walleczek. Jeden zweiten Tag fasten mit 500 kcal, aber insgesamt nur 10 Tage (=5 Fasttage), sonst stellt der Körper wieder auf Sparflamme.
@Asuna er müsst dann einfach den ganzen teil beantragen und du darfst halt nicht. Außerdem müsstest du ihm die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe zukommen lassen. Ob es in der Praxis wirklich so einfach ist, weiß ich aber nicht sicher.
@incredibiles nein, auch den halben Bonus kann man jetzt schon beim Arbeitgeber beantragen
@Cathérina man kann u.a. jetzt keine kinderbetreuungskosten mehr absetzen und für den gibt es den unterhaltsabsetzbetrag nicht mehr.
Die Krankenstände werden zusammengerechnet und du darfst als Angestellte in einem Beobachtungszeitraum von 6 Monaten gesamt nicht mehr als 6 oder 8 Wochen in Krankenstand sein (abhängig, wie lange du in der Firma bist).
Seit 1.7. gibt es da aber eine Neuregelung, für Arbeitsjahre die danach begonnen haben gilt das ganze pro Arbeitsjahr.
Alles ein wenig kompliziert, deswegen solltest du dir einen persönlichen Termin bei der Ak ausmachen. Das ist schwer per Mail zu erklären.
Ich kenn leider deine Situation. In der ersten SS hab ich bis zur 18. Ssw nur gebrochen und viel abgenommen.. Wurde aber außer anderen Gründen in der 15. Ssw in Mutterschutz geschickt.
In dieser SS hatte ich mit meinen Chefs leider das selbe wie du.. Ich hab es irgendwie geschafft, bis zu 30. Ssw durchzuhalten. Die letzten 2 Wochen war ich dann im Krankenstand. Im Nachhinein Ärger ich mich, dass ich so blöd war und mit meiner Vorgeschichte nicht schon früher über vorzeitigen Mutterschutz nachgedacht bzw mit dem FA gesprochen hab. Es dankt einem keiner, egal ob man bis zum Schluss geht oder nicht.
Alles Gute für dich! Ich hoffe, du findest eine lösung.
Doppelt würde er nur kommen, wenn die Lohnverrechnung eine Aufrollung für jänner macht. Meistens sind die leider zu "faul", machen es einfach nicht und dann muss man es leider über die ANV machen.