@Nici2
wenn die Kinder 16 bzw 17 Jahre alt sind, dann beträgt der Regelbedarf 439 Euro, die Obergrenze sind 1097 pro Kind (800Euro für 2 Kinder sind dann an der unteren Grenze)
Ist das Einkommen des Unterhaltspflichtigen besonders hoch, so wird als Obergrenze des Unterhalts ("Playboy-Grenze", "Unterhaltsstopp", "Luxusgrenze") der zwei- bis zweieinhalbfache Regelbedarf festgesetzt.
Ich hoffe nur, dass ihm kein Richter die Ausrede mit dem "verwechselten" Wasser glaubt!!!! Wenn das Wasser so heiß ist, dass ein Kind derart verbrüht wird, dass es an den Folgen stirbt, dann muss das Wasser ja schon minutenlang gelaufen sein und richtig gedampft haben!!
Warum bekommen solche Menschen überhaupt Kinder??
@schnurline_28
nur weil es die hälfte der Österreicher macht, ist es noch lange nicht richtig und auch keine Rechtfertigung es auch zu tun. (und dann braucht sich aber auch niemand über hohe Versicherungsprämien wundern.)
für mich ist Betrug nie in Ordnung, egal auf welche Weise oder aus welchen Gründen.
und diese Personen haben dir gesagt, dass es gut ist dem Kind beizubringen zuzuhauen??
Da würd ich mir dann aber schon überlegen, ob ich mir nicht woanders Rat hole!
Find ich sehr fragwürdig von perfekt zu reden, wenn das Kind zuhaut und auch Mama und Papa ins Gesicht schlägt - das würde meiner nie tun! und das find ich perfekt :-)
@Raphiii
es ist dein Kind, deine Entscheidung, das musst eh du selber wissen, ob du dein Kind so erziehen willst, dass es gern mal zuhaut und weiß, dass es keine Konsequenzen hat.
und ich sag lieber einmal öfter nein, ist mir lieber als hauen :-)
@Raphiii
einen Grund dafür jemand anderen zu hauen, findet man immer.
wenn man zu einem Kind nein sagt und dann tut es das trotzdem, darf man dann auch hinauen? Weil nein gesagt hat man ja eh und Grund hat man jetzt auch, zumindest deiner Ansicht nach.
Wenn du siehst dass dein Kind gerade nicht hochgehoben werden will, dann liegt es an dir als Mutter dafür zu sorgen, die Situation zu entschärfen und der Ooma/Tante, etc das zu sagen.
Dass du als Mutter daneben stehen kannst und lächelnd dabei zusiehst, wie dein Kind einem anderen Menschen ins Gesicht haut, versteh ich echt nicht.
Hast du dir schon mal überlegt wie das weitergehen soll - in Anlehnung an das was @familiennest geschrieben hat? Irgendwann wird dein Kind davon ausgehen, dass hauen in Ordnung ist um den eigenen Willen durchzusetzen. Sie wird es dann im KiGa machen und dann wird man davon ausgehen, dass sie das ja von zuhause mitbekommt und dort sieht.
und da passt dann ganz gut was @kathistar gepostet hat: Meine Große lernt das hauen auch grad im Kindergarten von den Kindern bei denen das in der Familie leider üblich ist ...
@nina1991
recherchiere bitte die Fakten.
Der Vater hatte das Sorgerecht, sie hat mit Gewalt das Kind aus der Kita entführt. Der Vater hat das Sorgerecht nicht erst jetzt bekommen, sondern er hatte es schon, bevor es jetzt zu dieser Entführung gekommen ist.
und es bestimmt hier ja nicht NUR der Vater! sonder ein Gericht hat nach Anhörung beider Seiten entschieden!
Sie hatten das gemeinsame Sorgerecht - sie hat dann den Vater bezichtigt er hätte das Kind sexuell missbraucht, was gelogen war. Sie hat Gewalt angewendet und wurde dafür auch veurteilt. Er hat dann das alleinige Sorgerecht beantragt und nur deshalb bekommen, weil die Mutter nicht beweisen konnte, dass es für das Kind besser wäre, wenn sie das alleinige Sorgerecht hätte. Und das hat NICHTS damit zu tun, dass sie Polin ist!
und jetzt hätte sie erneut die Chance bekommen, das Sorgerecht zu bekommen, aber sie hat das Kind mit Gewalt aus der Kita geholt.
Verhält sich so eine gute Mutter? den Vater des sexuellen Missbrauchs bezichtigen? das Kind damit einer Untersuchung aussetzen? das Kind mit Gewalt enführen?