Tagesbetreuung
Unter Tagesbetreuung versteht man die regelmäßige und entgeltliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht in öffentlichen Institutionen wie Kindergärten und Schulen bzw. durch Nachbarschaftshilfe oder Familie abgedeckt ist.
Hier sind verschiedene Formen zu nennen:
- Individuelle Betreuung durch Tagesmütter und Tagesväter
- Tagesbetreuungseinrichtungen wie Kindergruppen und Krabbelstuben
- Horte
Tagesmütter und Tagesväter
Bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater werden Kinder zu Hause im Familienverband betreut, d.h. sie bieten Betreuung innerhalb des Familienalltags. Da meist nicht mehr als sieben Kinder gleichzeitig betreut werden dürfen, gibt es hier die Möglichkeit einer sehr individuellen Betreuung. Auch sind die Betreuungszeiten flexibler gestaltet als beispielsweise in Tagesbetreuungseinrichtungen.
Tagesmütter und Tagesväter müssen über eine pädagogische Grundausbildung verfügen und eine Pflegestellenbewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde besitzen. Die meisten Trägerorganisationen verpflichten Tagesmütter bzw. Tagesväter zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Pädagogik bzw. der Kinderbetreuung. Damit eine Tagesmutter oder ein Tagesvater zugelassen wird, müssen auch einige Voraussetzungen im Haushalt gegeben sein wie z.B. adäquate Sicherheitsvorkehrungen.
Die „richtige“ Tagesmutter bzw. den „richtigen“ Tagesvater zu finden, hängt von den individuellen Vorstellungen der Eltern ab. Daher ist es sinnvoll, vor einer möglichen Betreuung ein Gespräch mit der Betreuungsperson. Meist wird ein solches Gespräch ohnehin von der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater eingefordert.
Es gilt, persönliche Vorstellungen zu klären:
- Was bedeutet Erziehung für die Eltern, was für die Tagesmutter/den Tagesvater?
- Wie steht es um die Vorstellungen rund um die Ernährung des Kindes?
- Wie soll damit umgegangen werden, wenn das Kind krank ist?
- Was, wenn Tagesmutter bzw. Tagesvater erkranken?
Soll das Kind sodann durch die Tagesmutter bzw. den Tagesvater betreut werden, wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen und im Rahmen einer Eingewöhnungsphase wird die Beziehung zwischen Kind und Tagesmutter/Tagesvater aufgebaut. In dieser Phase sind die Eltern zum Teil noch anwesend – das hängt allerdings von der Befindlichkeit des Kindes ab. Manche Kinder brauchen kaum eine Eingewöhnungsphase, bei manchen Kindern dauert diese Phase länger als angenommen.
Wichtig ist, dass auf die Bedürfnisse des Kindes Rücksicht genommen wird und eine regelmäßige und offene Kommunikation zwischen Eltern und Tagesmutter/Tagesvater stattfindet. Werden diese Faktoren von allen Beteiligten gewürdigt, so ist die Betreuung durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater nicht nur eine wunderbare Bereicherung für das Kind, sondern für die ganze Familie.
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(Tages-)Betreuungseinrichtungen
Tagesbetreuungseinrichtungen werden hauptsächlich privat durch verschiedene Elterninitiativen und Vereine geführt. Im Unterschied zum Hort werden hier nicht nur schulpflichtige Kinder und Jugendliche betreut, sondern Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 16 Jahren.
Je nach der Art der Organisation gibt es Kinderkrippen für Kleinkinder im Alter von 0-3 Jahren, aber auch Kindergruppen, in denen jede Altersgruppe vertreten ist. Kinderkrippen sind speziell auf die Bedürfnisse von Kleinkindern abgestimmt.
Die Kosten für eine Tagesbetreuungseinrichtung bzw. eine Kinderkrippe sind abhängig vom Träger der Einrichtung, teilweise vom Einkommen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und von der Stundenanzahl, die das Kind in der Einrichtung verbringt.
Kinderkrippen
In Kinderkrippen werden Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr betreut. Diese Einrichtungen bemühen sich speziell um die Bedürfnisse von Kleinkindern, daher wird die Anzahl der Kinder pro Gruppe bewusst niedrig gehalten und eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern forciert.
Die Kosten für die Betreuung in einer Krippe variiert je nach Trägerorganisation und je nach Anzahl der Stunden, in denen das Kind in der Krippe betreut wird.
Kindergruppen
Kindergruppen zeichnen sich durch ein hohes Maß an elterlicher Eigenverantwortung und elterlichen Mitspracherechten aus. Sie stellen eine Alternative zu den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen dar.
Kindergruppen sind meist von Elterninitiativen gegründet und werden auch häufig von Eltern geführt. Um auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingehen zu können, liegt die Gruppengröße je nach Alter bei sechs bis fünfzehn Kindern.
Finanziert werden Kindergruppen durch Elternbeiträge, öffentliche Förderungen und fallweise durch Kinderbetreuungsbeihilfe.
Horte
Horte sind Einrichtungen, in denen schulpflichtige Kinder und Jugendliche regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages außerhalb des Schulunterrichts betreut und erzogen werden, so die Definition durch die Hortverordnung.
Der Fokus liegt hier einerseits bei der Erfüllung der schulischen Pflichten wie beispielsweise die Erledigung der Hausaufgaben, andererseits bei der sinnvollen Freizeitgestaltung.
Horte werden teils von privaten, teils von öffentlichen Trägerorganisationen betrieben. Daher sind Öffnungszeiten, Kosten und Ferienregelungen sehr unterschiedlich.
Kindergärten
Kindergärten sind Einrichtungen für Kinder ab zweieinhalb bzw. drei Jahren, die als Ergänzung zur Familie das Ziel haben, die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes durch entsprechend geeignete Spiele und das soziale Lernen in der Gruppe zu fördern.
Die Regelung der Rahmenbedingungen für Kindergärten ist nicht einheitlich und fällt in den Kompetenzbereich der einzelnen Bundesländer. Demgemäß fallen Öffnungszeiten und Kosten sehr unterschiedlich aus.
Grundsätzlich können drei Formen unterschieden werden:
- Öffentlicher Kindergarten
- Privater Kindergarten
- Betriebskindergarten
Mit September 2010 wurde ein verpflichtendes Kindergartenjahr eingeführt, d.h. die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet, ihr Kind im letzten Jahr vor Schuleintritt für mindestens 16 Wochenstunden in den Kindergarten zu schicken. Das verpflichtende Kindergartenjahr ist in allen Bundesländern im Ausmaß von 20 Wochenstunden kostenlos – ein etwaiges Mittagessen wird gesondert verrechnet.
Folgende Regelungen gelten für die Bundesländer:
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Wien: Ganztags für alle Altersgruppen kostenlos
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Burgenland: Die Kinder sollten in einem Ausmaß von sechzehn bis zwanzig Stunden einen öffentlichen Kindergarten besuchen. Nach einer Novellierung des Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes im November 2019 sind auch Betreuungszeiten, die darüber hinaus gehen im letzten Kindergartenjahr kostenlos.
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Kärnten: Das verpflichtende Kindergartenjahr umfasst ein Ausmaß von sechzehn Wochenstunden an mindestens vier Tagen pro Woche. In dieser Zeit entstehen keine Kosten für die Eltern.
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Niederösterreich: Am Vormittag ab zweieinhalb Jahren ist der Besuch des Kindergartens kostenlos. Die Betreuung am Nachmittag ist kostenpflichtig.
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Oberösterreich: Es ist eine Betreuung von 20 Wochenstunden an 5 Tagen pro Woche im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres vorgesehen. Die Betreuung sollte am Vormittag stattfinden.
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Salzburg: In Salzburg umfasst die kostenlose Betreuung 20 Wochenstunden an zumindest vier Tagen pro Woche, vorzugsweise am Vormittag. Sollen Kinder darüber hinaus betreut werden, müssen die Eltern für die zusätzlichen Betreuungskosten selbst aufkommen.
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Steiermark: Eltern sind aufgefordert, ihre Kinder mindestens halbtägig an fünf Tagen pro Woche in eine entsprechende Kinderbetreuungseinrichtung zu bringen.
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Tirol: Vormittags im Ausmaß von zwanzig Wochenstunden kostenlos. Die Betreuungszeiten sollen auf mindestens vier Werktage verteilt werden.
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Vorarlberg: Das verpflichtende Kindergartenjahr ist im Ausmaß von zwanzig Wochenstunden kostenlos.
Bei der Wahl des Kindergartens sollten einige Kriterien berücksichtigt werden:
- Stimmt das pädagogische Konzept des Kindergartens mit den Vorstellungen der Eltern überein?
- Entsprechen Standort und Öffnungszeiten den persönlichen Bedürfnissen bzw. Anforderungen?
- Lässt die Gruppengröße eine individuelle und altersgerechte Förderung des Kindes zu?
- Sind die Räumlichkeiten ansprechend und gut ausgestattet?
Öffentliche Kindergärten
Meistens erfolgt die Anmeldung für einen Platz in einem öffentlichen Kindergarten am zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat. In einigen Bundesländern bzw. Gemeinden werden die Eltern auch zeitgerecht persönlich angeschrieben und können so ihre Kinder zum Kindergarten vor anmelden.
Privatkindergärten
Eltern können ihre Kinder meist direkt im Kindergarten selbst oder über die jeweilige Trägerorganisation anmelden.
Es empfiehlt sich, vorab die infrage kommenden privaten Kindergärten anzusehen und ein Gespräch mit der jeweiligen Leiterin bzw. dem jeweiligen Leiter zu führen.
Betriebskindergärten
Betriebskindergärten befinden sich entweder direkt im Betrieb selbst oder in unmittelbarer Nähe und stehen den Kindern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung.
Hast du Interesse daran, die Errichtung eines Kindergartens in deinem Betrieb anzuregen, so sprich mit Kolleginnen und Kollegen darüber – oft gibt es mehr Bedarf an Kinderbetreuung als der jeweilige Betrieb annimmt. Im nächsten Schritt kannst du Kontakt zum Betriebsrat, der Personalvertretung bzw. zum jeweiligen Verantwortlichen in deinem Betrieb aufnehmen!
Kinderbetreuungsstellen an Universitäten
Die meisten österreichischen Universitäten stellen Kinderbetreuungseinrichtungen für Studierende zur Verfügung. Getragen werden diese Einrichtungen entweder von den Universitäten selbst oder von der lokalen HochschülerInnenschaft.
Informationen zum Kinderbetreuungsangebot an den Universitäten finden sich auf der Homepage der österreichischen HochschülerInnenschaft bzw. bei den Universitäten selbst.
Familienbonus Plus und Kinderbetreuungszuschuss
Seit 2019 können Kinderbetreuungskosten in Österreich grundsätzlich nicht mehr wie früher als eigene Kinderbetreuungskosten steuerlich abgesetzt werden. Stattdessen gibt es den Familienbonus Plus. Dabei handelt es sich um einen steuerlichen Absetzbetrag, der die Einkommensteuer direkt reduziert.
Für Kinder bis zum 18. Geburtstag beträgt der Familienbonus Plus im Jahr 2026 bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Für Kinder über 18 Jahre steht ein reduzierter Familienbonus Plus von bis zu 700 Euro pro Jahr zu, wenn für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird.
Der Familienbonus Plus kann entweder laufend über den Arbeitgeber oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung beantragt werden. Er ist keine direkte Auszahlung und kann die Einkommensteuer höchstens auf null reduzieren.
Kinderbetreuungszuschuss
Zusätzlich kann der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin einen Kinderbetreuungszuschuss leisten. Dieser ist im Jahr 2026 bis zu 2.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.
Der Arbeitgeberzuschuss ist für Kinder möglich, die zu Beginn des Kalenderjahres das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Voraussetzung ist außerdem, dass für das Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag zusteht und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung, meist mit dem Formular L35, abgibt.
Der Zuschuss kann direkt an eine Kinderbetreuungseinrichtung oder pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson gezahlt werden. Möglich sind auch Gutscheine oder der Ersatz nachgewiesener Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber.
Wichtig: Familienbonus Plus und steuerfreier Kinderbetreuungszuschuss durch den Arbeitgeber sind zwei unterschiedliche Begünstigungen. Beides kann nebeneinander genutzt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Familienbonus Plus kann über die Lohnverrechnung oder die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden; der Kinderbetreuungszuschuss läuft über den Arbeitgeber. Kinderbetreuungskosten können seit 2019 grundsätzlich nicht mehr zusätzlich als eigene Kinderbetreuungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt werden.